Eigenbau zulassungsfrei - woher Betriebserlaubnis ?

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22.11.12, 13:53:21

blue thunder

Hallo Willi.

Sorry, aber Leute wie Du sind es, die einem den Spaß an diesem Forum echt vermiesen. Sätze und Aussagen nur halb zitieren und dann auf den Verfasser einprügeln - echt spitze.

Vielleicht ist aber auch nur einfach Deiner Aufmerksamkeit entgangen, dass ich mich im Zusammenhang mit der Diskussion auf die immer wieder angeführten Paragraphen § bezogen habe und nicht auf die Diskussion an sich.

Die Sachen, welche Du so schön als :ab: kennzeichnest, gerade die sind es, die den TÜV interessieren. Und ob - wie Du es so behauptest - das im Forum keiner wissen will, glaub ich mal kann jeder für sich selber entscheiden und braucht da nicht Deine Hilfe.

Warum aber :ab: , wenn Du selber im Vorfeld schreibst, dass das was ich schreibe völlig richtig ist und der Herr vom Tüv nur seinen Job gemacht hat.

Gruss in die Runde
22.11.12, 13:59:06

blue thunder

Ansonsten werde ich es jetzt auch lieber wie H.-P. halten:

"Da ich meinen Anhänger nicht selbst gebaut habe und nur ein paar allgemeine Tipps und Hinweise geben wollte, das jetzt aber wieder ausartet, möchte ich mich aus diesem Thread hier verabschieden."

Gruss in die Runde

22.11.12, 14:58:52

Beitragssammler

geändert von: Beitragssammler - 22.11.12, 15:39:30

Ein echt genialer Tread, lese schon ne ganze Weile mit.......und hab nicht einen einzigen simplen und plausiblen Zusammenhang der Antworten mit der Ursprungsfrage gefunden, da werden hier § nach § geritten, über Gewichte,Betten und Zelte "gefachsimpelt".....
Dabei waren´s doch nur 3 einfache Fragen:

Wie komme ich konkret an eine Einzelgenehmigung für meinen zulassungsfreien Hänger ?

Macht das der TÜV ? Und dann muss ich nie wieder hin ?

Wenn ich das Nummernschild beim Schilderladen hole, welches Format ist zulässig ?
Nur ein 20 cm hohes Krad-Kennzeichen ? Wie ist das mit Saisonkennzeichen ?


So, nun leg ich mich wieder in den Liegestuhl mit Chips und Getränk ;)

Ach eins noch, wenn ich mir dieses Bild anschaue
http://www.goldwing-forum.de/forum/attachment.php?id=13459&
incl. der hier angegebenen Gewichte und noch die Info von einem "Abheben" vor irgend n Treffen,
dann seh ich da nen Topkandidaten für Rahmenbruch.
22.11.12, 15:29:41

Beitragssammler

Tja wenn der Rahmen bricht, was ich nicht glaube, kaufe ich mir einen neuen.

Die Anhängerbaufirma in der 3ten Generation freut sich. :awg:

Ist och ein geiles Foto oder :awg:

:aspass:
22.11.12, 15:38:25

Beitragssammler

Ich meinte zwar die Wing, aber auch da kann man sicher neue Rahmen für kaufen. ;)

Hatte nur mal grob gerechnet anhand der vorgegeben Daten
Wing 500kg (bepackt ohne Fahrer und Sozia wurde ja runtergeschmissen)
Hänger 300 oder 320kg

+20% Zugabe

macht incl. Fahrer etwas über ne Tonne Lebendgewicht die da auf manche Kurve zufliegen,oder? :gruebel

Hab jetzt nur keine Lust den Bremsweg noch auszurechnen bei ca. 80km/h
22.11.12, 15:59:11

st1100

Zitat:
Wie komme ich konkret an eine Einzelgenehmigung für meinen zulassungsfreien Hänger ?

Macht das der TÜV ? Und dann muss ich nie wieder hin ?

Wenn ich das Nummernschild beim Schilderladen hole, welches Format ist zulässig ?
Nur ein 20 cm hohes Krad-Kennzeichen ? Wie ist das mit Saisonkennzeichen ?


H.-P. konnte mir gut helfen, da er das selbst schon durchgemacht hat.

Die Genehmigung macht der TÜV für 80 Euro und wenn der sie erteilt hat, muss ich nie wieder hin.
Danach noch zum Strassenverkehrsamt oder Landratsamt (Kosten noch unbekannt).
Ein kleines 125er Kennzeichen mit der Nummer der Zugmaschine reicht (auch ohne Saisonangabe).

Ich würde mir auch wünschen, wenn auf Leute mit abweichender Meinung nicht verbal eingeprügelt würde und jeder akzeptieren könnte, dass ein anderer vielleicht doch recht haben könnte.

Danke an alle, die hier so freundlich und hilfsbereit sind.

Grüsse - Tommy
22.11.12, 16:04:17

Beitragssammler

Danke! ;)
22.11.12, 16:05:36

Beitragssammler

geändert von: Beitragssammler - 22.11.12, 16:09:06

Ja die Wing, wenn ich in meinen Bekanntenkreis schaue wiegen Fahrer und Sozia zusammen ca. 200Kg eher mehr da sind wir zusammen mit 130 Kg doch leicht unterwegs.

Der Rahmen der Wing ist OK, als ich das ganze Gepäck noch auf der Wing hatte dachte ich mal daran? Aber war nix, habe es bei Honda kontrollieren lassen bei 80.000km. Hätten die was gefunden, dann auch ganz einfach, gib mir ne Neue um meinen Schrott können sich dann die Aasgeier prügeln.

Der AH ist für 350Kg zugelassen, auf dem schönen Foto hat er aber nur 220Kg, das kann die GL ab steht im Fahrzeugschein.

Zugabe gab es keine, ich habe das ausgewogen.

Honda mit Knochen 630kg AH 220Kg 850Kg eine Tonne hat 1000kg

Hatte bis jetzt keine Probleme, weder technisch noch beim fahren.

EU Rundreise 6Wochen ca. 10.000Km und nix und wenn neu, kein Problem.

22.11.12, 16:10:26

Beitragssammler

""das kann die GL ab steht im Fahrzeugschein.""

Was denn Honda Japan hat tatsächlich ne Freigabe für Hängerbetrieb an der Wing raus gegeben????
Steht n Max.-Gewicht mit bei, oder ne Höchstgeschw.-angabe???
22.11.12, 16:19:54

Beitragssammler

Noch ne Frage:
Beziehen sich die Anhängerzuggewichtsangaben auf die Kupplung mit Einbaugestänge, oder auch auf den Hilfsrahmen wo schon die Koffer und TC drauf sind, die ja nur mit wenigen Kilos beladen werden dürfen??? :gruebel
22.11.12, 16:44:23

st1100

Mir hat die Dame von Honda Deutschland am Telefon auf Nachfrage gesagt: "Es gibt KEINE Freigabe für den Anhängerbetrieb, weder für die Pan noch für die Goldwing!"

Der Herr vom TÜV hat für die Berechnung der zugelassenen Anhängelast das Leergewicht aus dem Fahrzeugschein (Pan mit ABS 314 kg) genommen, gerechnet ((314+75) durch 2) und auf volle 10 kg abgerundet. 190 kg reicht mir aber auch.
22.11.12, 16:49:04

Beitragssammler

Das wollt ich nur wissen, weil ich mir nicht vorstellen kann das der Hilfsrahmen für manche Gewichte die hier angegeben werden ausreicht, geschweige das Honda Japan diesen für Anhängerbetrieb konstruiert hat.
Allein wenn ich die Zug- und Schubgewichte beim Anfahren oder Bremsen bedenke.....
22.11.12, 16:57:59

Beitragssammler

Gute Frage!

Ist für mich ohne Bedeutung, laut Gutachten und Türabnahme, steht in meiner Zulassung: 230kg. Also hinten an die Kugel kann ich 230Kg anhängen. Der Rest ist für mich nicht relevant, ich habe eine ABE, Tüv und eingetragen.

Wo die das festmachen?
Muss ich nicht Wissen und Interessiert mich ehrlich gesagt nicht.

Meine Werkstätten kenne ich alle schon über 20 Jahre, ich sage was ich will, die machen das im Rahmen des Gesetzes und mit Tüv, fertig.

Wie nun was warum ist? Ich will doch nur fahren.
22.11.12, 17:02:13

Beitragssammler

geändert von: Beitragssammler - 22.11.12, 17:03:25

Heißt im Umkehrschluss (weil Du das ja so gern machst) man könnte die AHK auch einfach nur ankleben, weil die Zugfestigkeit ja nur für die AHK gilt, oder? ;)

Fein ,damit ist für mich alles klar. :D
22.11.12, 17:18:58

Beitragssammler

Wenn der Tüv das absegnet? Bei Flugzeugen und Autos sind die Fenster auch geklebt und so einiges.

Aber woher sollst Du das Wissen?

Für mich sonnenklar :awg:
22.11.12, 17:31:49

Beitragssammler

geändert von: Beitragssammler - 22.11.12, 17:37:03

Darauf wollte ich ja hinaus, für die Festigkeiten an Autos und Flugzeugen gibt es Gutachten, so wie für die AHK, die dann Genehmigt werden können.
Für die Zugfestigkeit vom Hilfsrahmen oder der Verschraubung zum Anhängerbetrieb wirst Du von Honda Japan nix erfahren, da ja keine Freigabe für Anhängerbetrieb, warum wohl???

Aber hauptsache irgend n TÜVér gibt seinen Segen für etwas wo die Hälfte für ein gescheites Gutachten zur TÜV-abnahme fehlt.

Wer haftet eigentlich wenn´s den Rahmen zerlegt?
Und was sagt dann die Versicherung,noch dazu bei Fremdschaden?
22.11.12, 18:00:58

Beitragssammler

Also ich denke das unser Tüv sich nicht ans Bein pinkeln lässt.

Mir kleiner Mann wird Honda wohl nichts schreiben, außer ich bestelle 1000 Mopeds.

Wenn es eine ABE und Tüv gibt, geschieht das nie ohne Einwilligung des Herstellers .

Der Hersteller gibt die Vorgaben woran sich der Kupplungsbauer zu halten hat.

Dann kommt eine eingehende Prüfung und wird dann freigegeben.

Eins ist sicher wenn der Hersteller egal was ablehnt, wird der Tüv nicht sein OK geben.

Es gibt Einzelabnahmen, aber immer mit Einbindung des Herstellers.

Der Rahmen bricht? Kein Problem, da an meinem Moped alles eingetragen ist und nichts der STVZO widerspricht, juckt mich das nicht und dann haftet meine Vollkasko.

Habe ein Einzelwertgutachten von Classic Data, damit zur Versicherung Scheck abholen und in 3 Wochen wieder mit neuem Moped und AH auf der Straße.

Ganz Einfach! :awg:
22.11.12, 20:55:04

st1100

Bitte Freeman, fütter den Troll nicht weiter ! :danke:
22.11.12, 21:09:13

Beitragssammler

Zum füttern muss man FUTTER haben :D :D :D :D
22.11.12, 21:17:10

keysch

Hey Freeman mach weiter :goodjob
Ich habe schon lange nicht mehr so gelacht (geschweige denn so ein Scheiß gelesen).
Ist schon interessant was man hier alles lernt.
So bekommen viele hier im Forum den
WINTERKOLLER
schnell rum. :dubisu: :gutidee
 
 
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