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Hallöchen
Ich habe mal ne Frage.
Ist ein Gespann ein mehrspuriges Kraftfahrzeug???


#1  18.05.11, 20:37:46

keysch

(Mitglied mit Biete)


Nein!!!
Es gilt laut Gesetzt als Motorrad, also Einspuriges Fahrzeug.
Hat irgendwas damit zu tun das dass Hinterrad und das Seitenwagenrad versetzt sind.

oder suche mal hier:
http://www.google.de/#sclient=psy&hl=de&source=hp&q=Einspuriges+Fahrzeug&aq=0&aqi=g1&aql=&oq=&pbx=1&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.&fp=af1feff3ebb9b87d&biw=1003&bih=554


Statt immer nur auf die Rechtschreibfehler zu achten, sollten EINIGE mal lernen, den Inhalt zu verstehen!!!!
#2  18.05.11, 20:48:58

keysch

(Mitglied mit Biete)


Gemäß der StVO ist das Motorrad-Gespann ein einspuriges Kraftfahrzeug (Motorradführerschein) mit (evtl. demontierbarem) Beiwagen.
Daher wird es im § 5 der StVO (Überholverbot) auch explizit genannt: "...dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge (Straßenbahnen und Pferdefuhrwerke sind also ausgenommen) UND MOTORRÄDER mit Beiwagen nicht überholt werden."

Der Unterschied zwischen Trike (PKW offen, PKW-Führerschein, Gurtpflicht, Helmfreiheit, Verbandkasten usw.) und Motorrad mit Bw. definiert sich über die Hinterachse :schock:
Ist diese symmetrisch (Trike, z. B. VW-Käferantrieb) handelt es sich gemäß StVZO um einen PKW offen (mehrspuriges Kfz).
Ist die "Hinterachse" asymmetrisch (HA-Motorrad und Achse-Beiwagenrad) wird von einem (einspurigen) MOTORRAD mit (evtl. demontierbarem) Beiwagen ausgegangen (Motorradführerschein, Helmpflicht, kein Verbandkasten, Warndreieck) - und es darf im Überholverbot überholt werden, aber nicht selbst überholen.

Anfang der 90-er kam es noch zu anderen Blüten: Da wurde an den Bw ein Scheinwerfer montiert, der in Bauart, Höhe und Abstand zur seitlichen Fzg-Begrenzung dem Motorradscheinwerfer entsprach, wodurch sich eine symmetrische Beleuchtungseinrichtung ergab.
Solche Kfz wurden teilweise als PKW offen zugelassen (Klasse 3, kein Helm) und waren der Anlass, den Unterschied über die Hinterachse zu definieren.
Wegen der damals nur etwa 10.000 zugelassenen MO-Gespanne in D haben es sich unsere Gesetzesgeber erspart, sich weitere Gedanken wegen dieser motorisierten Minderheit über überholte Gesetze zu machen.
Z. B. galt damals noch, dass Führer von PKW und LKW bis 2,8 t zul. Gesamtgewicht innerhalb geschlossener Ortschaften den Fahrstreifen frei wählen konnten, wenn mehrere für eine Richtung vorhanden waren - das galt aber nicht für Motorräder. Inzwischen wurde das geändert: Moppedfahrer dürfen i. g. O. auch links fahren, auch wenn sie gerade mal nicht überholen.

Die Bequemlichkeit der Parlamentarier in Bezug auf uns Einspurige (mit oder ohne Bw) kann uns im Falle der Besteuerung (Kat-Frage, Umweltplakette) aber auch nur Recht sein . :oberl:
Und das um diese Zeit.



Statt immer nur auf die Rechtschreibfehler zu achten, sollten EINIGE mal lernen, den Inhalt zu verstehen!!!!
#3  18.05.11, 21:27:19

ZappaSEi

(Mitglied mit Biete)


Welches Jahrhundert? lachen
Gruß
Zappa


SEi schon lang dabei
#4  19.05.11, 13:58:12

ZappaSEi

(Mitglied mit Biete)


Bei uns teilweise noch aus dem 19. siehe Motorrad mit Anhänger oder Spritzschutz am Motorrad.
Gruß
Zappa


SEi schon lang dabei
#5  19.05.11, 15:03:30

keysch

(Mitglied mit Biete)


Zitat von Grazer:
frank, das solltest so nicht allgemein definieren, denn es bezieht sich grundlegend darauf, welche STVO du als basis her nimmst, bei uns in österreich gilt ein seitenwagengespann immer als mehrspuriges kfz, ausgenommen, du hast einen demontierbaren seitenwagen und fährst sie ausnahmsweise mal solo, dann ist es ein einspuriges kfz, bis du den seitenwagen wieder dran hast... ich denke, daß da jede stvo ihre eigenen, kleinen feinheiten hat...


Hey Grazer
Ich habe die STVO aus Deutschland genommen da die Anfrage aus Deutschland kommt.Entschuldige bitte das ich nicht die anderen Europäische, Afrikanische, Amerikanische u.s.w. STVO mit angegeben habe. ironie


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#6  19.05.11, 15:47:52

Beitragssammler


Themenstarter

Jetzt wisst ihr warum ich gefragt habe mit Augen rollen
einer sagt so, der andere so alles wird gut


Jetzt habe ich noch ne gute Frage!!!

Wie breit darf der Anhänger am Gespann sein, wenn ich die Kupplung in der Mitte habe?



#7  19.05.11, 16:00:53

keysch

(Mitglied mit Biete)


Zitat von Mucke:
Jetzt wisst ihr warum ich gefragt habe mit Augen rollen
einer sagt so, der andere so alles wird gut


Jetzt habe ich noch ne gute Frage!!!

Wie breit darf der Anhänger am Gespann sein, wenn ich die Kupplung in der Mitte habe?


Kann ich Dir ganz genau sagen (ACHTUNG gilt nur für Deutschland!!!!andere Länder auf Anfrage)

schaue mal hier, mit PDF Datei als Anhang:

http://forum.dreiradler.org/viewtopic.php?t=4757&highlight=

1Meter!!!
Das ist hier egal ob beim Gespann die Kupplung hintern Moped oder mittig zwischen Moped und Seitenwagen ist. Da das Gespann (hier in Deutschland) als Einspuriges Fahrzeug gilt.
Da habe ich mich nämlich Schlau gemacht da ich dachte wenn mittig dann breiter, Pustekuchen. lachen lachen


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#8  19.05.11, 16:47:13

keysch

(Mitglied mit Biete)



Statt immer nur auf die Rechtschreibfehler zu achten, sollten EINIGE mal lernen, den Inhalt zu verstehen!!!!
#9  19.05.11, 16:58:25

Beitragssammler


Themenstarter

Ok, danke für eure Mühe
Dann werde ich mir mal ein TÜV suchen der mir ein Gutachten schreibt :o)

alles wird gut es wird nur ein wenig dauern traurig


#10  19.05.11, 17:21:41
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