Hallo Zappa
Stahmer hat das Teil zwar gebaut aber ne Tachoangleichung is nich.Weis auch nich wo das Signal her Kommt?
Denke ich muß mal Wolfgang fragen oder Fuchs??
oder einen im Forum
Volker
Da frage ich mich wie die Firma Stahmer eine Zulassung für das Gespann bekommen hat.
Gesetzliche Vorschriften
Trotz der genannten Ungenauigkeitsfaktoren darf nie weniger als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit angezeigt werden (wichtig für die Einhaltung von Tempolimits). Der notwendige Toleranzbereich der Anzeige muss also nach “oben” verlagert werden, d.h. angezeigt wird grundsätzlich mehr als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit.
Gesetzlich zulässig ist eine Voreilung von 10 % zuzüglich 4 km/h (§57 StVZO). Bei 50 km/h darf die Voreilung also bis zu 9 km/h, bei Tempo 100 bis zu 14 km/h betragen.
Diese recht großzügigen Toleranzwerte sind eine Folge der Angleichung europäischer Bauvorschriften (hier: Richtlinie ECE R-39).
Beim Wegstreckenzähler ist (§ 57 StVZO) die maximal zulässige Abweichung auf 4% beschränkt.
Für mich ist das Murks und die Firma Stahmer hat dafür zu sorgen dass der Tacho gemäss den Vorschriften funktioniert.