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Aktueller Stand zur Änderung § 18 STVZO:
Hallo Winger, anbei möchte ich Euch über den aktuellen Stand zum Thema informieren. Der Initiator der Petition und Vertreter vom GWFD Deutschland haben nun auch Kontakt zum Bundesverkehrsausschuss aufgenommen. Hier nun die Information vom GWFD dazu (Auszug aus dem INFO-Brief 01/2008 der GWFD):
Petition: Änderung des § 18 der STVZO
(Jochen Lemke) Am 13 Dezember 2007 waren Udo Christ als Initiator der Petition und Jochen Lemke als Vizepräsident der GoldWing Föderation Deutschland im Deutschen Bundestag bei dem Bundestagsabgeordneten und Mitglied des Bundes-verkehrsausschusses Jörg Vogelsänger zu einem Diskussions-austausch in Sachen Geschwindigkeitsbegrenzung für Kräder mit Anhänger eingeladen. In dieser Diskussion wurde deutlich, dass für eine Änderung des § 18 der STVZO sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat zustimmungspflichtig sind. Jörg Vogelsänger machte unter anderem klar, dass für eine kleine "Randgruppe (Kradfahrer mit Anhänger)" dieser sehr aufwendige und umfangreiche Prozess aus Sicht des Verkehrsausschusses als Einzelaktion keine Aussicht auf Erfolg hätte.
Der Verkehrsausschuss ist aber von der Bundesregierung gegenwärtig beauftragt, eine umfangreiche Reformierung der STVZO bis zum 30.09.08 vorzulegen mit dem Ziel, sie mit Wirkung zum 01.01.09 unter Berücksichtigung der dem entsprechenden Zustimmungen vom Bundestag und Bundesrat, in Kraft zu setzen. Im Rahmen dieser Reformierung haben wir sehr gute Aussichten, die Änderung des § 18 mit durchzusetzen. In einer ausführlichen Diskussion wurde klar herausgearbeitet, dass hier zwingender Handlungs- und
Änderungsbedarf besteht. Ziel ist es hier, nicht die Geschwindigkeit für Kräder mit Anhänger auf 80 km/h generell festzuschreiben, sondern viel mehr eine Gleichstellung zwischen PKW's mit Anhängern zu erreichen. Diese Gleichstellung bedeutet im einzelnen, dass ein normales Krad mit einem ungebremsten Anhänger 80 km/h und z.B. eine GoldWing 1800 mit ABS und einem gebremsten Anhänger 100 km/h nach den gegenwärtigen Bestimmungen fahren darf. Es ist aber wahrscheinlich, dass dann die zulassungsfreien Anhänger im Kradbereich wegfallen werden und auch ein Kradanhänger zulassungspflichtig wird und somit auch alle 2 Jahre sich einer TÜV-Untersuchung unterziehen muss.
Dieses sind die klar definierten Ziele der Föderation, die in diesem Fall als Dachverband und Lobbyist aller Kradfahrer mit Anhänger auftritt und dementsprechend in Zusammenarbeit mit dem ADAC, TÜV, DEKRA und den Anhängerproduzenten versuchen wird, den Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages und somit die weiterfolgende Legislative zu beeinflussen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden all die in der Diskussion ausgetauschten Argumente schriftlich in den Fraktionen des Deutschen Bundestages und des Verkehrsausschusses weiter bearbeitet.
Schöne Grüße aus dem Weinsberger-Tal wünscht Euch Matthias
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