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Beitragssammler


Themenstarter

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Feddo

Ha ha,

neeee, wollte niemanden abschleppen! Und ich beziehe mich auf Deutschland und nicht auf Abschleppfahzeuge in Schweden und Japan!

Ganz im Ernst, genauso, wie es keinem Motorrad gestattet ist, mit Anhänger schneller als 60 km/h zu fahren, besteht ein Grundsatz, daß der Anhänger hinter einem Motorrad nicht breiter als einen Meter sein darf!

Jetzt noch einmal meine Frage, möchte auch gerne einen breiteren Hänger ziehen, wo steht es genau geschrieben, daß wenn der Anhänger angemeldet ist und breiter als einen Meter ist, hinter einem Motorrad gezogen werden darf!

Ganz ernst gemeinte Frage, auf die mir bis jetzt Niemand eine Antwort geben konnte. Alle wissen nur immer von dem zulassungsfreien Anhänger, und eben, daß Anhänger hinter einem Motorrad nur einen Meter breit sein dürfen.

Gruß
Michael

winken

#1  02.05.10, 17:21:43

keysch

(Mitglied mit Biete)


Hei Merlin
Ich habe irgendwo das mal gelesen was erlaubt und nicht erlaubt ist. Hatten wir aber glaub ich auch schon mal hier als Thema. Ich suche mal. Bis später.


Statt immer nur auf die Rechtschreibfehler zu achten, sollten EINIGE mal lernen, den Inhalt zu verstehen!!!!
#2  02.05.10, 17:27:49

Beitragssammler


Themenstarter

Ja, danke.

In der alten StVO war es nicht erlaubt, hatte mich mit Feddo da schon drüber unterhalten, laut EG-Recht soll das aber geändert sein, aber niemand weiß etwas Genaues.

Gruß
Michael

winken

#3  02.05.10, 17:31:35

keysch

(Mitglied mit Biete)


Finde nur das:
http://www.motorradfrage.net/frage/wer-kennt-sich-mit-anhaengern-hinter-motorraedern-aus-speziell-zulassungsbedingungen-und-abmessungen

Steht aber eigendlich überall das selbe. Max. 1Meter Breit und eine Gesamtlänge mit ziehenden Fahrzeug max. 18Meter.
Aber wer baut schon einen sooo langen Anhänger.
Dann schreibt noch jemand etwas vom §32Abs.1Ziffer 3STVO
aber auch nur max. ein Meter breit.


Statt immer nur auf die Rechtschreibfehler zu achten, sollten EINIGE mal lernen, den Inhalt zu verstehen!!!!
#4  02.05.10, 17:57:10

Beitragssammler


Themenstarter

Genau.

Danke, von wegen Schlauchboot zum "Teich" ziehen!

Gruß
Michael

winken

#5  02.05.10, 18:55:08

Beitragssammler


Themenstarter

Moin

Ich habe die §§ auch schon durchgewühlt, da steht nichts mehr. Ausnahme bei Mofas ist es etwas näher erläutert.
Die §§ hatte ich ja schon im anderen Trööt geschgrieben.
Da steht nichts von darf höchstens und muß mindestens.
Max 60KmH, Max Leergewicht + 75Kg / 2, kann eingeschränkt werden.


#6  03.05.10, 12:06:47

Beitragssammler


Themenstarter

Danke Feddo,

ich habe noch ein Qulle bei der Rennleitung, durch seine Tätigkeit müßte der das eigentlich ergründen können.

Wenn ich was genaues Weiß, berichte ich hier.

Gruß
Michael

winken

#7  03.05.10, 12:28:50

Beitragssammler


Themenstarter

Guten Morgen Zusammen,

allerdings, so gut ist der Morgen doch nicht.

Ich habe jetzt die Stellungnahme von "offizieller Seite":

Hallo Michael,

ich habe mich mal ein wenig schlau gemacht!

Anhänger hinter Krädern dürfen max. 1m breit und einachsig sein ( § 32 Abs.1 Nr.3 StVZO) Diese Anhänger sind dann auch zulassungsfrei (§3 Abs.2 Nr.2 f).

Leider gibt es da keine Ausnahme von der Breite. Du kannst natürlich auf Antrag Deinen Krad Anhänger zulassen. Dann wird aber auch Steuer und Versicherung fällig, nur breiter darf er dadurch nicht werden!

Gruß


Also hat sich leider doch nichts geändert!

Feddo, vielleicht könnt ihr das irgendwo hinschieben, daß man es das nächste Mal, wenn einer wieder diese Information sucht, man es leicht wiederfindet.

Übrigens mit dem "Einachsig", daß ist das mit der Tandemachse, wenn die Achsmittelpunkte nicht weiter als 1 m auseinander sind, gilt es als Einachsig. Oder andersherum, es darf kein Anhänger mit einer gelenkten Vorderachse und starren Hinterachse sein.

Gruß
Michael



winken

#8  04.05.10, 08:55:35

Beitragssammler


Themenstarter

Moin
Michael

Der §32 wiederspricht sich selbst
§32 Abs 3 sagt 2,00 Meter
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_32.php

Zitat:
Breite:

a. bei Krafträdern sowie dreirädrigen und vierrädrigen Kraftfahrzeugen ... 2,00 m,

b. bei zweirädrigen Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor jedoch ... 1,00 m,

Ende




#9  04.05.10, 09:08:12

Beitragssammler


Themenstarter

Beiträge zusammengefügt und verschoben

#10  04.05.10, 09:31:10

keysch

(Mitglied mit Biete)


Die mit Tandemachse hat mal einer in Kleinserie selbstgebaut. Ich weiß aber nicht mehr wie er heißt, habe ihn mal auf ein GW Treffen kennen gelernt.
Statt Anhänger würde doch auch so ein Superleicht Seitenwagen gehen.


Statt immer nur auf die Rechtschreibfehler zu achten, sollten EINIGE mal lernen, den Inhalt zu verstehen!!!!
#11  04.05.10, 10:45:14

keysch

(Mitglied mit Biete)


Oder mit Gepäckbox, da hat man keine Km/h einschränkung.


Statt immer nur auf die Rechtschreibfehler zu achten, sollten EINIGE mal lernen, den Inhalt zu verstehen!!!!
#12  04.05.10, 10:50:32

Sunshine

(Mitglied mit Biete)



Au weia ...
Es sind nur Teilbereiche, die u.a. die Zulassung betreffen 2006 in die neue FZO verlagert und aufgenommen worden.

Die StVZO gibt es immer noch mit all seinen Feinheiten der Ausrüstungs- und Beschaffenheitsvorschriften und Hinweisen zu EG-Richtlinien usw.


Wingergruss Hubert
Und immer schön oben bleiben!
Ex: GL1500 SE Bj, 90, 94, 97, 98, 99, GL1800 Bj. 2003
Aktuell: GL1800 Bj. 2005 30 Jahre Anniversary

https://www.goldwinger.info
#13  04.05.10, 16:52:49

Beitragssammler


Themenstarter

Hallo Helge,

genau das habe ich ihm in einer E-Mail geschrieben, die aber hier im Forum nicht sichtbar ist, da ich nur seine Antwort übernommen habe.

Da ich ihn ausdrücklich darauf hingewiesen habe, daß ich es "Offiziell" haben möchte, gehe ich davon aus, daß er gut recherchiert hat, bevor er durch mich hier eine Antwort für´s Forum gibt. Und "Streifenpolzist" ist er auch nicht und andererseits möchte ich mich auch nicht blamieren, wenn ich hier etwas veröffentliche.

Sollte das also falsch sein was ich hier hineingestellt habe, dann bitte, genauso wie wir das gemacht haben, Stelle nennen wo es steht, damit Jeder nachvollziehen kann, was ist gemeint und wo kommt es her.

Mir geht es nur darum, darf ich einen Hänger breiter als einen Meter ziehen, ja oder nein!

Durch Deinen Hinweis damals, war bei mir Hoffnung gekeimt, aber bis jetzt gibt es von keiner Seite eine Bestätigung, daß es so ist!

Gruß
Michael

winken

#14  04.05.10, 17:24:02

Beitragssammler


Themenstarter

es darf kein Anhänger mit einer gelenkten Vorderachse und starren Hinterachse sein.

Dann braucht man den Füherschein der Klasse 2 (früher)

#15  04.05.10, 20:13:10

Beitragssammler


Themenstarter

Hallo

@Merlin: Ja (Kurz und Knapp). Es gibt Gutachten zur Erlangung
einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO. Von § 32(1) StVZO (Überbreiter Anhänger größer 1m) hinter Kraftrad.
Ich habe drei verschiedene Kopien solcher Gutachten.

@Keysch: Das ist eine Lüge, wir haben uns noch nie auf einem Goldwingtreffen kennen gelernt.

Mfg

#16  04.05.10, 20:56:46

Beitragssammler


Themenstarter

Eugen,

als ich die Bilder sah wuste ich um wen es geht!

ich kann aber sagen ich kenne den Hersteller ! zwinkern

Wir sehen uns Pfingsten, entweder Sa, So oder So, Mo. denk ich mal. Mehr kann ich noch nicht absehen.

Ich freu mich jedenfalls darauf !

#17  04.05.10, 21:27:05

Beitragssammler


Themenstarter

Zitat von augustino66:
Eugen,

als ich die Bilder sah wuste ich um wen es geht!

ich kann aber sagen ich kenne den Hersteller ! zwinkern

Wir sehen uns Pfingsten, entweder Sa, So oder So, Mo. denk ich mal. Mehr kann ich noch nicht absehen.

Ich freu mich jedenfalls darauf !


dann sehen wir uns auch !! (vieleicht)

pedda , einer der ´n Gespann fährt

#18  04.05.10, 23:40:29

Beitragssammler


Themenstarter

Hallo ,die verkaufen usw alle Anhänger ,also müßten die es doch am besten Wissen was geht oder nicht lachen

http://www.freewheel.de/

#19  05.05.10, 07:42:37

Beitragssammler


Themenstarter

Hallo pedda,

ja wenn du da bist sehen wir uns bestimmt auch, ich meine sogar wir haben uns auch letztes Jahr schon gesehen?!

Da war ich mit meiner Chefin da weil wir getestet haben ob das mit dem Gespann klappt, wegen Ihrer Augengeschichte!


Leider hat der Doc alles was Zugluft angeht gecancelt, also auch nix Gespann, oder Cabrio und ich muß weiter Solo fahren traurig

Ich hoffe auch das K D diesmal da ist, ich brauch noch paar neue Beamtenwitze zwinkern

#20  05.05.10, 10:07:10
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