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Beitragssammler


Themenstarter

Hallo Jungs,
leider hat mir die Suchfunktion weder bei Google noch hier im Forum eine UNMISSVERSTÄNDLICHE Antwort gegeben;
Daher Frage ich hier mal:

Wie schnell darf ich in Italien mit dem Anhänger an der 15er fahren?
- Ausserorts?
- auf Autobahnen?

Gilt das als Gespann? ...wenn ja: unter 3,5 Tonnen oder egal? ... gilt das als PKW mit Anhänger unter 3,5t ... oder...oder...oder ??? kapierichnicht

Danke !

#1  05.05.10, 10:16:55

Beitragssammler


Themenstarter

für Italien: auf Autobahnen 130, Superstrada 110, und auf Landstraßen 70 bzw 90 Km/h. In Italien wird NICHT zwischen Motorrad und M. mit Anhänger unterschieden alles wird gut

#2  05.05.10, 10:27:56

Beitragssammler


Themenstarter

Zitat von Hausi:
für Italien: auf Autobahnen 130, Superstrada 110, und auf Landstraßen 70 bzw 90 Km/h. In Italien wird NICHT zwischen Motorrad und M. mit Anhänger unterschieden alles wird gut


Das hab ich auch bei Google gefunden.
Aber was will mir der Verfasser mit
Zitat:
In Italien wird NICHT zwischen Motorrad und M. mit Anhänger unterschieden

sagen???

#3  05.05.10, 10:53:08

Beitragssammler


Themenstarter

Moin

Mach aus dem "M" ein "Motorrad" zwinkern
Also, so fahren wie auch ohne Anhang.

#4  05.05.10, 10:54:43

Beitragssammler


Themenstarter

Zitat von Cheving:
Moin

Mach aus dem "M" ein "Motorrad" zwinkern
Also, so fahren wie auch ohne Anhang.


aahh!! erleucht

...

...


...


...

ich bin doof böse

#5  05.05.10, 10:59:49

Beitragssammler


Themenstarter

Zitat von schlimmerwinger:
Zitat von Hausi:
für Italien: auf Autobahnen 130, Superstrada 110, und auf Landstraßen 70 bzw 90 Km/h. In Italien wird NICHT zwischen Motorrad und M. mit Anhänger unterschieden alles wird gut


Das hab ich auch bei Google gefunden.
Aber was will mir der Verfasser mit
Zitat:
In Italien wird NICHT zwischen Motorrad und M. mit Anhänger unterschieden

sagen???


war das echt ernst gemeint von Dir bahnhof

#6  05.05.10, 13:52:37

Sunshine

(Mitglied mit Biete)



Die Geschwindigkeit selber ist nicht so das Problem. Bei einer Kontrolle mußt du auf einen "augenzudrückenden" Kollegen der "Polizia stradale" treffen und ihm glaubhaft versichern, daß du nur auf der Durchreise bist ...

denn Kleinkraft- und Motorräder dürfen in Italien keine anderen Fahrzeuge (z.B. Anhänger) ziehen. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 78 bis 311 Euro geahndet

Siehe insbesondere Art. 170 Abs. 4 Codice della Strada.


Wingergruss Hubert
Und immer schön oben bleiben!
Ex: GL1500 SE Bj, 90, 94, 97, 98, 99, GL1800 Bj. 2003
Aktuell: GL1800 Bj. 2005 30 Jahre Anniversary

https://www.goldwinger.info
#7  05.05.10, 14:07:06

Beitragssammler


Themenstarter

Zitat von Sunshine:
Die Geschwindigkeit selber ist nicht so das Problem. Bei einer Kontrolle mußt du auf einen "augenzudrückenden" Kollegen der "Polizia stradale" treffen und ihm glaubhaft versichern, daß du nur auf der Durchreise bist ...

denn Kleinkraft- und Motorräder dürfen in Italien keine anderen Fahrzeuge (z.B. Anhänger) ziehen. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 78 bis 311 Euro geahndet

Siehe insbesondere Art. 170 Abs. 4 Codice della Strada.

soweit ich informiert bin, gilt dies nur für einheimische und nicht für Touris.

#8  05.05.10, 16:13:10

Sunshine

(Mitglied mit Biete)



... da wäre ich nicht so überzeugt. Darum habe ich auch von der DURCHREISE durch Italien gesprochen; was erlaubt sein dürfte.

Das ital. Straßenvekehrsgesetz insbes. der Art. 170 regelt z.B. in Abs. 1 auch die Helmpflicht mit der ECE-Norm. In BRD nur "noch geeignet" und in Italien immer noch ECE-Norm. Aber die Diskussion mit italienischen Polizisten bleibt jedem überlassen und hat bestimmt auch seinen Reiz. zwinkern


Wingergruss Hubert
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#9  05.05.10, 19:00:16

ZappaSEi

(Mitglied mit Biete)


Hallo Hubert, die Diskussion hatten wir schon mal. Auf Rückfrage, meinte der Secretary des GWCI, daß es für "Ausländer" keine Probleme gäbe. Aber, man kann ja nie wissen.
Gruß
Zappa


SEi schon lang dabei
#10  05.05.10, 19:51:48

Sunshine

(Mitglied mit Biete)



Zitat von Zappa:
Hallo Hubert, die Diskussion hatten wir schon mal. Auf Rückfrage, meinte der Secretary des GWCI, daß es für "Ausländer" keine Probleme gäbe. Aber, man kann ja nie wissen.
Gruß
Zappa


... eben, deshalb mein dezenter Hinweis "mit dem Zaunpfahl" immer von einer DURCHREISE zu sprechen; z.B. "Ich bin auf der Durchreise nach Kroatien oder Frankreich und bin gleich wieder raus aus Italien !" Da dürfte man weniger oder keine Probleme als Ausländer bekommen, als eine grosse Diskussion über ital. Verkehrsrecht und deren Auslegung anzufangen.

Wie in Deutschland ... fang eine Diskussion vor Ort mit dem kontrollierenden Polizeibeamten über deutsche Verkehrsbestimmungen und den Sinn und Zweck seiner Kontolle an. Bingo ! Und du hast den Hauptpreis gezogen !


Wingergruss Hubert
Und immer schön oben bleiben!
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#11  06.05.10, 12:44:19

Beitragssammler


Themenstarter

Sunshine hat den Nagel auf den Kopf getroffen, sachliche und korrekte Aussage, Danke. respekt

#12  02.03.12, 14:33:35

ZappaSEi

(Mitglied mit Biete)


Zitat von GWW:
Sunshine hat den Nagel auf den Kopf getroffen, sachliche und korrekte Aussage, Danke. respekt

Ich will ja nicht maulen, aber das beist sich hiermit:
Nachtrag!

Habe hier mal gelesen man soll die Fahrt als Transitfahrt erscheinen lassen.

Das ist Blödsinn, weil die Gesetzeslage klar ist!

Auf die Stimmung des Beamten kommt es an:

1.) Er hat sich gerade mit seiner Frau gezankt und 4 Wochen keine Liebe!
Das bedeutet für dich kaufe Dir schon mal eine Bahncart für die Rückreise!

2.) Er hat im Lotto gewonnen 6 Richtige!
Das bedeutet für dich, einen schönen Urlaub noch!

Die Frage ist : Was ist wahrscheinlicher?


--------------------------------------------------------------------------------
Seit 1976 Goldwing 1000- 1100- 1200 und jetzt GL 1800 mit Campinganhänger
MC-Camp Comanche.
LG
GWW
Gruß
Zappa


SEi schon lang dabei
#13  02.03.12, 15:34:57

Beitragssammler


Themenstarter

Lieber ZappaSEi, Sunshine hat den Paragraph:

(denn Kleinkraft- und Motorräder dürfen in Italien keine anderen Fahrzeuge (z.B. Anhänger) ziehen. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 78 bis 311 Euro geahndet)

Einwandfrei Zitiert.

Meine Aussagen sind die möglichen Folgen, aus dem Gesetz resultierend!

Des weiteren werden mögliche Ausreden angeführt, bin auf der Durchreise, habe mich verfahren etc.

Das befreit aber auf keinen Fall von dem Verstoß! Das zu denken ist Blödsinn!

Es gibt auch keine Ausnahmeregelung, das geht aus dem Text von Sunshine eindeutig hervor.

Dann greift diese Regelung!

Auf die Stimmung des Beamten kommt es an:

1.) Er hat sich gerade mit seiner Frau gezankt und 4 Wochen keine Liebe!
Das bedeutet für dich kaufe Dir schon mal eine Bahncart für die Rückreise!

2.) Er hat im Lotto gewonnen 6 Richtige!
Das bedeutet für dich, einen schönen Urlaub noch!

Die Frage ist: Was ist wahrscheinlicher?

In welcher Weise sich das beißt, habe ich nicht verstanden und auch egal wie Du das interpretierst bleibt eines Fakt: Hier geht es nicht um Meinungen, sondern um Gesetze und das heißt: Motorräder mit AH in Italien verboten. alles wird gut


#14  02.03.12, 16:28:42
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