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Beitragssammler


Themenstarter

Mal ein freundliches Hallo in die Runde,

seit gestern habe ich ein kleines Problem der widersprüchlichen Aussagen. Thema seht Ihr ja im Betreff. Meine 18er ist in US-Version ausgestattet, was ja bedeutet, dass die Blinker bei eingeschaltetem Fahrtlicht(was ja mit der Zündung immer der Fall ist) brennen, bzw. besser gesagt leuchten.

Gestern bin ich nunmehr in eine Kontrolle der Rennleitung geraten; über die 22 km/h zu schnell (ausserorts) will ich garnicht schreiben. Ein anderer Punkt ist allerdings, dass der freundliche Exekutiv-Vertreter behauptet die US-Version der Blinker (also leuchten ausser im Blinkvorgang immer) wäre nicht zulässig und muss geändert werden. Ein entsprechender Eintrag in der Zulassung ist allerdings vorhanden und eine Beanstandung im Rahmen der Vollabnahme bei Einfuhr nach Deutschland gab es auch nicht. Trotzdem beharrte der überprüfende Polizist, obwohl er den anderslautenden Eintrag sogar bestätigte, dass es falsch wäre.

Eine Mängelkarte stellte er nicht aus, allerdings forderte er mich auf, im Rahmen der nächsten Inspektion die Beleuchtung den deutschen Vorgaben anpassen zu lassen.

Dazu hätte ich nun mal die Fragen:

1. Weis einer was denn nun richtig ist?
2. Was gilt eigentlich, der Eintrag in der Zulassung oder
die Momententscheidung eines Polizisten?

Was soll man denn noch tun, ausser eine Vollabnahme durchzuführen, den entsprechenden Eintrag durch Sachverständige vornehmen zu lassen. Ich meine, mehr geht doch nun wirklich nicht.

Bin mal gespannt auf Eure Erfahrungen/Erlebnisse und vielleicht auch Kenntnisse bei dieser Thematik

#1  01.07.10, 09:39:04

Beitragssammler


Themenstarter

He Feddo, ich habe sowas schon fast befürchtet. Da es ein freundlicher Polizeimensch war, habe ich wenigstens keine Mängelkarte bekommen; werde wohl mal Diethelm um Rat fragen, ob mir der Tüv sowas überhaupt einträgt oder ob die sich hinter ihren Globalaussagen, die dann immer sehr leicht zu verändern sind, verstecken

#2  01.07.10, 09:47:54

Beitragssammler


Themenstarter

Ruf doch mal den Tüv an oder denjenigen der die Vollabnamhe gemacht hat zwinkern

das war mal ein guter Gesetzeshüter ,gibt eben solche und solche bei der Rennleitung respekt

#3  01.07.10, 10:31:01

Beitragssammler


Themenstarter

Hallo Lutz

Also bei meiner U.S Version steht im Fahrzeugschein:
Bremslicht und Fahrtrichtungsanz. V.U.H. * ABW.V. StZO: FZ. O. Begr.-Leucht. (93/92/EWG).
Bei der DEKRA habe ich bei der letzten HU keine Probleme gehabt.
Der Prüfer hat sich die Blinker angesehen und dann im Fahrzeugschein verglichen und dann O.K. gesagt.
Angehalten oder drauf angesprochen bin ich von der Rennleitung noch nicht darauf.

Gruß Hotte

#4  01.07.10, 12:45:52

Beitragssammler


Themenstarter

Hallo Lutz,

rüste die Dinger um und gut ist es.

Ich hatte bei meiner F6 auch die Blinker mit gelben Dauerlicht.

Bei meiner Goldwing ist nicht mehr so, da deutsches Modell.

Das gelbe Dauerlicht kann auch schnell mal als Blinkzeichen angesehen werden, ist für mich ein Risiko, daß ich nicht mehr
eingehen würde. Also bau die Dinger um, der nächste ist
vieleicht nicht so freundlich.


#5  01.07.10, 12:56:12

Beitragssammler


Themenstarter

Naja, es sieht halt auch gut aus und Du muesstest ggf. ja auch nur ein Kabel durchtrennen lachen bzw. es mit einem Schalter versehen zwinkern . Zulaessig ist es auf jedenfall nicht.

#6  01.07.10, 13:45:30

Stefan 1500er

(Mitglied mit Biete)



allso ich habe es bei meiner 12er auch so mit standlicht wenn ich in einer kotrolle gekommen bin und das is öfters bei uns in der gegent hatte noch nie einer was dagegen. Liegt vielleicht an dem schönen frankenland weil der tüf hat auch noch nie deswegen gemeckert


Gruß aus Franken

1800er Bay 01

in Black

#7  01.07.10, 21:54:26

Beitragssammler


Themenstarter

Meine US-Wing hatte auch permanant die Blinker an. Der TÜV sagte mir einmal -privat- mit diesem Blinker würde er sie nicht abnehmen.
Habe sie aber auch aus anderen Gründen nun abschalten lassen. Ist ganz einfach, muß nur ein Faden durchtrennt werden.
Die Gründe:
1. Im letzten August hat mich ein Autofahrer fast umgefahren, weil er nur die eine Blinkerseite sah und dachte, die leuchtet, also fährt der ab.Konnte gerade noch ausweichen. Hätte er mich erwischt, hätte ich zumindest eine Teilschuld gehabt, weil mein Blinker ja tatsächlich an war.
Der 2. Grund ist optischer Natur. Habe weise Blinkergläser, die mit der Chromnase eine helle Vorderfront ergeben. Was nützen weise Gläser, wenn permanent die gelbe Funzel leuchtet?

Gruß
Bernd

#8  02.07.10, 10:09:06

Beitragssammler


Themenstarter

Hallo zusammen
Ich musste mit meiner 1100er Bj 83 mit Vetter im März zum Tüv, dort hat man mir die Plakette verweigert.
Im Prüfbericht stand „wegen erheblicher Mängel“ Grund: Zusatzleuchten unzulässig, Dauerleuten Blinker vorn. Das war alles was bemängelt wurde. Ich nehme mal an der hatte voll den schlechten Tag gehabt.
Bisher hat weder die Rennleitung noch der Tüv darüber gemeckert. Also kam noch nen Schalter mehr in die Verkleidung und der Typ hatte seinen Willen.

LG allzeit gute Fahrt






#9  05.07.10, 07:37:59

Franky

(Mitglied mit Biete)



Moin

Das die gelbe Dauerbeleuchtung im Blinker nicht zulässig ist, ergibt sich aus §51 STVZO Satz 4. (klick) Dort heißt es sinngemäß:Das Begrenzungslicht muss weiß sein. Der Tüv-Süd hat auf seiner Seite ein Merkblatt für Motorräder bereitgestellt (klick), hieraus geht hervor, dass die Beleuchtung ein einheitliches Signalbild haben muss. D.h. ein Fahrzeug muss nach hinten Rot, nach vorne weiß und lediglich zu Seite Gelb leuchten. ( Blinker v+h ausgenommen)
Da die Blinker (gelbes Licht)ja nach vorn ausgerichtet sind, dürfen sie nicht dauerhaft leuchten.

Die Rennleitung ist somit im Recht, wenn sie über das gelbe Begrenzungslicht meckert. Auch der ein oder andere Tüv-Onkel wird sich daran "hochziehen". Mit etwas Glück hat der Prüfer aber Verständnis für die Spielerei und "übersieht" diesen Mangel bei der HU. Die meisten wissen sowieso, dass man nach der Abnahme wieder mit individueller Beleuchtung unterwegs ist. lachen

Problematisch wird die Sache eben nur, wenn etwas passiert. Wenn einem also z.B. jemand die Vorfahrt nimmt weil er denkt man möchte abbiegen. traurig Ob man in diesem Fall mit einer eventuellen Mitschuld und den daraus resultierenden Folgen leben kann, muss jeder für sich entscheiden.

Damit dieser Beitrag nicht nach Oberlehrer aussieht, möchte ich mich hier gleich noch outen: auch bei mir leuchten die vorderen Blinker dauerhaft in dezentem Gelb. na und


Gruß Franky
#10  05.07.10, 09:14:39

Beitragssammler


Themenstarter

Zitat von JIMI:
Man müss keine faden durchtrenen .... einfach nur eine 1 fadrige birne kaufen ... wie gesagt einfach !!

wenn man weiße blinker glass hat & eine Gelbe birne drin - so sagt die AMI dazu ... EGG (Ei ) weil es shit aussieht ..

hier die link für chrome blinker !!

viel spass

http://autolumination.com/7443_7440.htm

MFG
JIMI alles wird gut alles wird gut


Hallo Jimi,

die Lösung mit den oben genannten Chrom-Leuchten löst doch das Problem der gelb LEUCHTENDEN Blinker nicht.
Klar! Sie schimmern in ausgeschaltetem Zustand nicht gelb durchs Glas, ABER wenn sie leuchten (eingeschaltet), tuen die das nach wie vor in GELB, oder hab ich die Beschreibung in dem Shop von deinem Link falsch verstanden?

Die Lösung wäre also die WUNDER-Birne:
Bei 5Watt WEIß LEUCHTEN und bei 21Watt GELB BLINKEN ...


...kann das mal jemand erfinden, BITTE?!

#11  06.07.10, 07:58:02

Beitragssammler


Themenstarter

vom Verfasser gelöscht.

#12  06.07.10, 10:15:05

Beitragssammler


Themenstarter

Hallo Josef,

und wie brigst Du die LEDs in das Blinkergehäuse (speziell bei ner 15er) rein (ohne es vollständig zerstören zu müssen)?
...und dann sind wir genau wieder da wo wir angefangen haben ...LEDs sind nicht erlaubt traurig

#13  06.07.10, 11:15:17

Beitragssammler


Themenstarter

vom Verfasser gelöscht.

#14  06.07.10, 11:28:44

Beitragssammler


Themenstarter

Hallo Josef,

dann müssen die LEDs (zumindest während des Blinkens) unterschiedlich hell sein. Siehe Tagfahrlicht zB bei Audi.
Da werden die weissen LED dunkler, wenn der gelbe Blinker werkelt... Is alles ziemlich komplex, von der Gesetzeslage her.

Man könnte aber bei der US-Version einen weissen LED-Streifen über die Spannung der Positionslichter versorgen (die schaltet ja beim blinken ab).
Gut irgendwie muss man die LEDs halt in das Klarglasgehäuse reinbasteln.

Und als Blinker lässt man einfach die gelbe Birne drin -versorgt über die normale Blinkerspannung vom Relais.

Dann leuchtets weiss und schaltet ab, wenn´s gelb blinkt ...
eigentlich ideal, oder?

#15  06.07.10, 12:26:16

Beitragssammler


Themenstarter

Hallo Hajo
Honda baut auch wieder Motorräder mit gelben Blinkern wie die US Version.
War vor ca.2-3 Jahre mal ein Bericht vom ADAC.
LG Hotte


#16  16.05.16, 19:40:49

Beitragssammler


Themenstarter

Also bei meiner F6B aus dem letzten Jahr sind die gelben Begrenzungsleuchten im Blinker serienmäßig.

#17  17.05.16, 09:42:45

roofmakermichel



hallo Hajo 52, stell doch mal das dokument ein, bzw sende doch mal bei anfrage ne email.
z.b. petiberg@hotmail.de

vielen dank schon mal im vorraus,michael lachen


vieles kann, nichts muß ---- statt Bike jetzt Trike
LG aus dem Südwesten Berlins
Michael
#18  17.05.16, 10:13:39

meggens

(Mitglied mit Biete)


Schau mal hier



Anmerkung Karl-Heinz: Link korrigiert


meggens
#19  17.05.16, 16:28:40

roofmakermichel



was finde ich da wo unter welcher Rubrik? wenn ich den link anklicke,wird dort nichts gefunden.


vieles kann, nichts muß ---- statt Bike jetzt Trike
LG aus dem Südwesten Berlins
Michael
#20  17.05.16, 18:28:14
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