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Hallo Leute,

ich habe bei meiner Wing (deutsche Version) neulich die Birnen des Abblendlichts wechseln müssen. Dabei habe ich festgestellt, daß der Scheinwerfer eigentlich eine Leuchtweitenregulierung hat. Ein Bowdenzug zur Verstellung des Scheinwerfers verschwindet irgendwo im großen Bauch der Wing. Weiß jemand wohin und wie kann ich die Leuchweitenregulierung nachrüsten? Problem ist nämlich, daß beim Einsetzen des Scheinwerfers dieser ganz nach unten gedrückt wird und somit die Leuchtweite ca. 10-12m beträgt. Wie der Vorbesitzer damit gefahren ist, ist mir ein Rätsel. Naja, jedenfalls ist dort, wo eigentlich die Leuchtweitenregulierung sitzt - links oben am Amaturenbrett unter der Scheibe - kein Knopf um den Scheinwerfer zu regulieren. Kann mir jemand weiterhelfen?

#1  24.10.06, 08:22:48

Beitragssammler


Themenstarter

Hallo Urmelchen,

erst mal herzlich Willkommen im Forum...

Also was für eine Scheibe ist denn da. Kannst Du mal ein Foto reinstellen. Bei meiner deutschen ist auch die Leuchtweitenregulierung.
Vielleicht fehlt bei Dir nur der Knopf komplett...
Wenn Du den Zug gesehen hast beim wechseln, kann meiner Ansicht nach nicht mehr viel sein.
Wenn.... der Vorbesitzer vielleicht die Leuchtweitenregulierung elektrisch aufgerüstet hat und Du irgendwo ein Knöppchen übersehen hast???? Nicht ist unmöglich...

Gruß
MC-Motors

#2  24.10.06, 08:42:57

Beitragssammler


Themenstarter

Hallo MC-Motors,

der Vorbesitzer ist Jahrgang 39 und deshalb denke ich ist die Maschine bis auf ein paar dezente Chromanbauteile im Originalzustand, wie man sie damals bei Honda kaufen konnte (Bj. 1996). Ich will es nicht ausschließen, aber ich denke nicht, daß ich ein Knöpfchen übersehen habe. Wo ist denn bei Dir die Leuchtweitenregulierung? Auf der Höhe der Amaturen ist bei mir rechts der Drehknopf um die Lüftungsdüsen zu regulieren. Auf der gegenüberliegenden Seite, also links von den Amaturen, da habe ich gedacht sei normalerweise der Knopf für die Leuchtweitenregulierung. Dort ist auch ein Loch, welches mit einem Gummi abgedichtet ist. Daruter ist jedoch keine Spur von dem Bowdenzug zu sehen. Ein Bild kann ich erst morgen einstellen, vielleicht wird es aber durch meinen neuerlichen Erklärungsversuch klarer.

Grüße aus dem Eis,
Urmelchen

#3  24.10.06, 10:15:43

Beitragssammler


Themenstarter

Hallo Urmelchen,

genau wie Du beschrieben hast, sitzt dort der Leuchtweitenregulierungsknopf.

Aber wenn Du sagst, dass Du den Bowdenzug an der Lampe gesehen hast ists ja schon mal gut. Der Rest ist vielleicht nur eine Kleinigkeit...

Auf dem Foto ist die Position des Knopfes zu erkennen...

Gruß
MC-Motors

#4  24.10.06, 16:09:51

Beitragssammler


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Moin MC,

danke! Jetzt weiß ich endlich, wozu der Knopp da ist. Hab mich schon gewundert, warum der da eingebaut ist. Habe immer mal dran gedreht, ohne irgendeine Veränderung festgestellt zu haben.
Probier´es dann die Tage mal, wenn´s dunkel ist lachen

#5  24.10.06, 16:42:50

Beitragssammler


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Hallo ThomasF aus O cool , freut mich das ich Dir helfen konnte. Wenn Deine Leuchtweite ganz oben ist, dauerts ein bischen bis sich was tut...
Sprich: Rechts rum=runter und links rum=rauf

Dafür sind wir doch gegenseitig da...

Gruß
MC-Motors

#6  24.10.06, 19:02:05

Beitragssammler


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Als ehemaliger Juso kann ich das nur gutheißen:

links rum rauf !!!!

#7  24.10.06, 20:28:56

Beitragssammler


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Hallo,

ich habe jetzt mal in der Hondawerkstatt angerufen. Dort hat man mir gesagt, daß die Goldwing ursprünglich eine Leuchtweitenregulierung serienmäßig hatte. Diese hat der Gesetzgeber in Deutschland jedoch verboten, weil sie hier stufenweise einstellbar sein muß, die an der Goldwing aber stufenlos einstellbar ist (Kaum zu glauben sowas, man sollte meinen stufenlos ist noch besser). Die Goldwing wurde deshalb in Deutschland ohne Leuchtweitenregulierung ausgeliefert.

Die Werkstatt stimmte allerding mit mir überein, daß sich der Scheinwerfer nicht nach unten drücken darf, wenn man ihn einsetzt, so wie das bei mir der Fall ist. Der Bowdenzug muß also irgendwo in der Wing befestigt sein, sonst würde er ja nachgeben, wenn ich den Scheinwerfer einsetze. Vielleicht weiß das jemand von Euch? Wenn nicht, werde ich wohl im Winter mal nachsehen müssen wo der Bowdenzug hingeht.

Grüße aus dem Eis,
Urmelchen

#8  25.10.06, 12:00:35

Beitragssammler


Themenstarter

Hallo Urmelchen,

du schreibst der Bowdenzug ist noch vorhanden, daher vermute ich mal dass der nur oben in der Verkleidung demontiert wurde und dann irgendwo unten in der Verkleidung abgelegt wurde zieh mal an dem Bowdenzug dann müsste eigentlich das Ende mit dem Verstellmechanismus zum Vorschein kommen wenn die Werkstatt die Befestigungsmutter und den Knopf drangelassen haben einfach wieder montieren und gut ist.

#9  25.10.06, 12:20:11

Beitragssammler


Themenstarter

Zitat von Urmelchen:
...snip... daß die Goldwing ursprünglich eine Leuchtweitenregulierung serienmäßig hatte. Diese hat der Gesetzgeber in Deutschland jedoch verboten, weil sie hier stufenweise einstellbar sein muß, die an der Goldwing aber stufenlos einstellbar ist ...snip...


also meine 1200er von 87 hat auch eine stufenlose Leuchtweitenregulierung, und da hat der TÜV nix gesagt !

#10  25.10.06, 13:18:34

Beitragssammler


Themenstarter

hallo Urmelchen,

das was Wingking geschrieben hat, habe ich mich nicht getraut....zu schreiben lachen

@Wingking
das wäre ja mal ein Hammer..abgebaut und einfach in die Verkleidung geschmissen.
So weit ich weiß, drücken die Stifte den Scheinwerfer nur im kompletten(runtergeschraubten) Zustand runter.

Vielleicht Glück für Dich Urmelchen und schnell gelöst...

#11  25.10.06, 14:21:07

Nahegoldi



Hallo,
meine Wing ist eine 1991 US - SE mit Leuchtweitenregulierung serienmäßig mit deutschem TÜV.
Anscheinend macht jeder TÜV (wie beim Nummernschild (Größe) ) was er will oder nach Lust und Laune des Prüfers.



Mit herzlichen Wingergrüßen

Achim

#12  25.10.06, 14:37:03

Wallauwinger

(Mitglied mit Biete)



hm.

also

seit dem 1.1.1990 ist eine leuchtweitenregulierung vorschrift.

d.h.:da das bei zuladung das fahrzeug hinten tiefer liegt,kommen die scheinwerfer vorne höher und können den gegenverkehr blenden.
um das zu vermeiden ist die möglichkeit gegeben die leuchtweite zu regulieren,also den scheinwerfer nach unten zu kippen,um die durch die zuladung verstellte scheinwerfereinstellung auszugleichen.

ab dem 1.1.90 muss diese verstellung vom fahrersitz erfolgen können!

Vorschrift gemäß ECE-Regelung R48

Soviel zum Sachverstand der "TÜV-Sachverständigen"

Wallauwinger




GL 1500 US Edition

Rasen kann ich auf der Kirmes - Reisen auf der Wing
RICHTIGSTELLUNG : Die Goldwing ist nicht Unterkellert, hat KEINE obenliegende Microwelle und wurde NICHT von Smart gebaut
Heimatbasis: Breisgau
#13  25.10.06, 20:01:34

Beitragssammler


Themenstarter

Einspurige Fahrzeuge sind von dieser Regelung laut ECE 48 ausgenommen.

#14  25.10.06, 20:17:16

Beitragssammler


Themenstarter

Hallo.

Frage: Wenn ein Fahrzeug Niveauregelung hat, dann kann doch die Leuchtweitenregulierung entfallen? verwirrt verwirrt

#15  25.10.06, 23:50:07

Nahegoldi



Hallo JT-2,
eine Niveauregulierung ist ja nichts anderes als hinten aufblasbare Stoßdämpfer, die entweder manuell an der Tankstelle mit dem Reifenfüllgerät aufgepumpt werden, oder es ist ein Kompressor im Fahrzeug eingebaut, um damit die Dämpfer aufzupumpen.
Ich glaube nicht daß dadurch die Leuchtweitenregulierung entfällt.


Mit herzlichen Wingergrüßen

Achim

#16  26.10.06, 08:04:16

Nahegoldi



Oder in neueren Modellen geht es so:
Als Niveauregulierung bezeichnet man bei Kraftfahrzeugen ein System, das bei wechselnder Beladung die optimale Bodenfreiheit eines Kraftfahrzeugs wiederherstellt. Dazu wird die Luftfederung an allen Achsen des Fahrzeugs auf einem konstanten Niveau gehalten.

Der Abstand zwischen Achsen und Karosserie wird dabei mittels Höhensensoren ständig gemessen. Ermittelt die Steuerung eine Differenz zum Sollabstand, aktiviert sie einen Kompressor, der über Magnetventile den Druck in den Federelementen so ausgleicht.




Mit herzlichen Wingergrüßen

Achim

#17  26.10.06, 08:08:33

Nahegoldi



Hier noch was zur Leuchtweitenregulierung:
Unter Leuchtweitenregulierung versteht man die Korrektur des Lichtkegels eines Scheinwerfers in Abhängigkeit des Nickwinkels (auch Längsneigung genannt) eines Kraftfahrzeugs. Ziel ist es, dem Fahrer immer die optimale Ausleuchtung der Straße zu bieten unter gleichzeitiger Vermeidung der Blendung vorausfahrender oder entgegenkommender Verkehrsteilnehmer.

Eine Veränderung des Lichtkegels kann verschiedene Ursachen haben:

Alle Sitzplätze belegt, besonders die Rückbank
Beladung des Kofferraums
Anhängerbetrieb
Verwendung eines Notrades
Nickbewegungen beim Bremsen oder Beschleunigen
Kuppen oder Senken im Straßenverlauf
sich leerender Tank (führt zu Verkürzung des Lichtkegels da das Fahrzeug hinten leichter wird)
[Bearbeiten]
Ausführungen
Manuelle Systeme sind vom Fahrer zu bedienen. Sie dienen dazu, langanhaltende Änderungen des Nickwinkels, z.B. durch Beladung auszugleichen. Welche Einstellungen zu wählen sind, sind in der Bedienungsanleitung des Fahrzeuges beschrieben. Mögliche Ausführungen:

Mechanische Umschalter direkt am Scheinwerfer sind zu betätigen, erfordern das Öffnen der Motorhaube und sind meist zweistufig als Rastung ausgeführt.
Elektromotorische Steller erlauben das Verstellen während der Fahrt. Die Absenkung kann in Stufen oder stufenlos am Armaturenbrett eingestellt werden.
Automatische Systeme arbeiten autark, sie unterstützen den Fahrer und eine Bedienung entfällt. Sie lassen sich in zwei unterschiedlichen Ausführungen realisieren:

Die automatisch-statische Leuchtweitenregulierung regelt in großen Zeitabständen den Nickwinkel aus.
Die automatisch-dynamische Leuchtweitenregulierung gleicht zusätzlich hochdynamische Veränderungen des Nickwinkels, wie sie beim Bremsen oder Beschleunigen auftreten, aus. Das System reagiert hierbei typischerweise in 300 ms. Dieses System bietet für den Fahrer und die anderen Verkehrsteilnehmer den höchsten Komfort.
[Bearbeiten]
Details zur Automatischen Leuchtweitenregulierung
Heute (2006) übliche Systeme bestehen aus jeweils einem Sensor an der Vorder- und an der Hinterachse, die die Relativbewegung zwischen Fahrwerk und Karosserie messen. Die Signale werden in einem Steuergerät zusammen mit der Fahrzeuggeschwindigkeit genutzt, um daraus die notwendigen Steuersignale für die Stellmotoren in den Scheinwerfern zu berechnen. Dynamische Systeme benötigen dabei aufwendigere Algorithmen und schnellere Steuergeräte sowie leistungsfähige Stellmotore, in der Regel Schrittmotore.

Systeme die auf Gyro Sensoren basieren oder eine Kamera mit anschließender Bildverarbeitung nutzen sind ebenfalls denkbar.

Eine ebenfalls im Fahrzeug befindliche Niveauregulierung der Federung (z.B. Luftfeder) kann eine Leuchtweitenregulierung nicht vollkommen ersetzen, da die Regelgenauigkeiten unterschiedlich sind. Es ist vielmehr darauf zu achten, dass diese im Grundsatz konkurrierenden Regelsysteme sich sinnvoll und störungsfrei ergänzen.

Zusatznutzen: Neuerdings versehen einige Hersteller die autom. LWR auch mit einer Zusatzfunktion, genannt "Autobahnlicht", oder "adaptive Doppeldistanz-Xenonscheinwerfer".

Dabei wird die Leuchtweite der (Xenon-)Scheinwerfer je nach Fahrgeschwindigkeit variiert. Beispielsweise reicht beim aktuellen Renault Clio unter 30 km/h der Lichtkegel 55 Meter weit , 71 m bei 30 bis 120 km/h, und 110 m bei über 120 km/h.

[Bearbeiten]
Gesetzliche Bestimmungen
In Abhängigkeit von dem Nickverhalten des Fahrzeuges bei verschiedenen Beladungszuständen ist eine Leuchtweitenregulierung vorgeschrieben. Ermittelt wird das Verhalten durch Beladung bis hin zur maximalen Achslast oder dem zulässigen Gesamtgewicht, je nachdem was zuerst erreicht wird.

Bei besonders "harten" Fahrwerken mit geringen Federwegen oder auch bei geringer maximal zulässiger Zuladung kann der Test sogar ergeben, dass ein Fahrzeug keine Einrichtung zur Leuchtweitenregulierung benötigt. Alle andere Fahrzeuge müssen mindestens über eine manuelle Einrichtung verfügen, die vom Armaturenbrett aus zu bedienen ist, und beide Scheinwerfer parallel verstellt.

Wenn die Lichtquelle eines Scheinwerfers einen Soll-Lichtstrom von 2000 Lumen überschreitet, schreibt der Gesetzgeber für das Fahrzeug zwingend eine automatische Leuchtweitenregulierung vor. Zur Zeit wird dieser Grenzwert nur von Xenon-Brennern, wie sie im Xenonlicht zum Einsatz kommen, überschritten.

Einzelheiten sind der ECE-Regelung 48 "Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen" zu entnehmen.




Mit herzlichen Wingergrüßen

Achim

#18  26.10.06, 08:12:50

Wallauwinger

(Mitglied mit Biete)



WOW Achim,

danke für die umfangreichen Infos. Jetzt bin ich wieder ein Stück Schlauer.

BTW: Mein Daimler (T300) hat hinten automatische Niveauregelung Hydraulisch ähnlich wie bei dem Citrön DS früher. Zusätzlich Lichtweitenregulierung. (Mechanisch)

Beides wird beim TÜV auch geprüft. Sieht lustig aus, wenn 2 (etwas "Umfangreiche") Sachverständige sich hinten auf die Ladekante setzen und nach starten des Motors, das Heck langsam nach oben geht.

Wingergrüße

Wallauwinger.





GL 1500 US Edition

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#19  26.10.06, 09:41:11

Beitragssammler


Themenstarter

Hallo Nahegoldi.

Der Wagen mit der harten Federung war damals der Morgan Plus 8.

Mein Daimler (nicht Mercedes) hat eine automatische Niveauregulierung und somit enfällt die manuelle Leuchtweitenverstellungung. Wenn man allerdings die Niveaudämpfer gegen normale austauscht, erlischt die Betriebserlaubnis.

Nun zur Leuchtweitenverstellung mit 2 getrennten Motoren.

Ich behaupte jetzt mal, daß seit es die Dinger gibt, werden mehr Verkehrsteilnehmer geblendet als vorher. Oft habe ich schon gesehen, daß die Scheinwerfer nicht synchron standen . Ganz zu schweigen von den Leuten, die gar nicht wissen das ihr Fahrzeug sowas besizt oder wie sie es bedienen sollen.

#20  26.10.06, 22:14:49
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