Eigentlich brauchen wir doch gar keine Querverweise oder einen Link zum Zoll (obwohl, Wissen ist immer gut), sondern einfach ein oder mehrere Beispiele. Schade dass niemand mal seine tatsächlichen, aktuellen Erfahrungen mit USA-Bestellungen auf Cent und Euro hinschreibt.
Ich habe heute bestellt (bei Windtuff.com). Ich werde berichten, wie's geht und wieviel Kohle ich abdrücken muss. Der Bestellwert beträgt 582 Dollar. Einer sagte mal, man muß einfach Dollar für Euro nehmen, das wären dann also 583 Euro. Ein anderer meint, 60 Prozent drauf schlagen, das wären dann 706 euro (bei 1,32 $ pro Euro).
Mal abwarten.
Hallo Maxx,
lt. Zollrecht wäre deine Bestellung so einzustufen. Wobei ich davon ausgehe, daß es reine Kfz-Teile sind und nicht noch etwa ein Radio oder Funkgerät dabei ist. Elektronikteile haben zum Teil einen anderen Zolltarif lt. TARIC.
Der Umrechnungskurs für Dollar/Euro wird vom Zoll einmal monatlich festgelegt und ist
vom 01.-30. September bei $ 1,288
Bei Lieferung von Firma an Privatmann (ohne kommerzielles Interesse und über der Freigrenze von 150 € für zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen) und wenn die Transportkosten vom Versender nicht zusätzlich angemeldet wurden.
Warenwert 582 Dollar = 451,86 €
+ Zoll 3,7 % = 16,72 €
Zwischensumme = 468,58 €
+ EUSt 19 % = 89,03 €
Summe = 557,61 €
Dazu kommen noch die Transportkosten des Versenders.
Wäre der Versender jetzt keine Firma sondern Onkel Sam aus Miami dann würde aufgrund der Warenwertes (unter 700 €) die Pauschalierung mit 17,5 % zur Anwendung kommen und somit etwas günstiger.
Also nur 451,86 € + 17,5 % (79,08 €) = 530,94 €
Zur Frage der Verwahrgebühren:
Werden Postsendungen nicht durch die Deutsche Post AG abgefertigt, sondern wegen Unklarheiten oder weil sich der Empfänger der Sendung die Abfertigung vorbehalten hat (sog. "Selbstverzoller"), an die für den Empfänger zuständige Zollstelle weitergeleitet, können beim Empfänger Verwahrungsgebühren erhoben werden. Dies sind zur Zeit 0,50 € pro Tag.
Pro Kalendertag wird je Packstück eine Verwahrungsgebühr von 0,50 Euro erhoben.
Gebühren werden nicht erhoben
- für den Tag der Einlieferung der Sendung bei dem zuständigen Zollamt,
- für den Tag, an dem die durch den Empfänger abzugebende Zollanmeldung angenommen wird,
- für die darauf folgenden Tage bis zu dem Tag, an dem die Waren dem Anmelder überlassen werden, wenn sich die Überlassung nicht aus Gründen verzögert, die dem Anmelder zuzurechnen sind, oder die Verzögerung durch eine kostenpflichtige Untersuchung veranlasst ist,
- wenn die Gebühren (je Postsendung) weniger als 5 Euro betragen.