Was mich hier stört, ist die Darstellung und im Eintag der Wallauwingers Sozia spiegelt sich das.
Wenn ein Neueinsteiger das liest, ist der Auffassung das Er kein Gesetz übertritt, dummer Fehler.
Mal abgesehen davon, ob ich nun total überladen oder nicht fahre, bin ich mir der Folgen bewusst und der möglichen Strafen, das ist OK
Bimmelbammellichterglöcklein: Viele Jahre damit gefahren und nie ein Problem, die Polizei war begeistert. Bis auf einen 3Punkte 150€, Tüv und Polizei vorfahren.
Jetzt habe ich keine Bimmelbammellichterglöcklein mehr. Aber warum, wird doch nicht erzählt, das Gespött und die Blamage spare ich mir.
Wer nach Italien fährt sollte sich bewusst sein, das AH hinter Motorrädern in Italien verboten sind ohne Ausnahme!
Die Tatsache nicht erwischt worden zu sein, hebt doch die Rechtslage nicht auf.
Bin auch 4 Jahre mit Bimmelbammellichterglöcklein ohne Probleme gefahren, bis zum Tage X.
Danach habe ich alles zurückgebaut mit der Begründung, hat mit nicht mehr gefallen.
Sollte ich mal nach Italien fahren und erwischt werden und mein Gefährt geht für 6 Monate in die Verwahrstelle, was schreibe ich dann?
Habe was am Fahrwerk, das Gefährt steht in Italien und bis das gemacht wird dauert ca. 6 Monate, das Gespött und die Blamage spare ich mir.
Mir persönlich ist es vollkommen egal wer wie wohin fährt. Ich wünsche allzeit gute Fahrt!
Was mich stört ist die Tatsache das Gesetzestexte in Frage gestellt werden oder verharmlost werden.
Auf Aussagen von Deutschitalienern, Pizzabäckern oder Tante Klara hin.
Den Neueinsteigern die das erste mal nach Italien mit AH fahren, sollten sich nicht in trügerischer Sicherheit wiegen, sondern die Rechtslage kennen.
Der Link vom ADAC sagt alles was für Motorradfahrer wichtig ist, alles andere ist Wunschdenken, bis es in der Codice della Strada steht.
Gruß in die Runde!