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Beitragssammler



Das Gesetz der Caratera ist geschrieben und ich habe einen Link gesetzt. Das ist ein Auszug in allen seriösen Seiten das Gleiche gelesen.

Was der Italiener macht oder nicht, ist seine Sache, aber das Gesetz gibt Ihm die Macht dazu.

Solange es gut geht , bitteschön. für mich ist die Grundlage das Gesetz.

Bin mir meiner 1100er 4 Jahre durch Deutschland gefahren, mit toller Beleuchtung, auf der Straße der Hit, Polizisten haben Sie bewundert! Bis auf einen 150.00DM 3Punkte in Flensburg und zum Tüv!

Ich habe verstanden! alles wird gut


#21  28.02.12, 20:40:41

ZappaSEi

(Mitglied mit Biete)


Ich wieder.
Nach Rücksprache mit Luca dem italienischen Interrep, bekam ich die mail, daß das Gesetz die Italiener betrifft. Sollte man wider Erwarten kontrolliert werden, die deutschen Zulassungspapiere vorlegen. In welchen ja der Betrieb von Anhängern erlaubt ist. Sollte es Probleme geben, möge man Luca anrufen und er klärt das dann mit den Carabineri.
Seine Handynummer gibt es über GWCI.org Treffen 2012.
Gruß
Zappa


SEi schon lang dabei
#22  29.02.12, 14:08:03

Beitragssammler



In Deutschland ist AH Betrieb erlaubt, was hat das mit Italien zu tun?

In Deutschland darf ich mit dem Moped 300 auf der Autobahn fahren, dann darf ich das in Italien auch, weil ist ja bei uns gestattet und erlaubt

In Deutschland dürfen 40t fahren in der Schweiz nur 18t, mit 40t für Ausländer im Abstand von 10km zur Landesgrenze 40t erlaubt. Wenn einer außerhalb der Zone erwischt wird dann wird es richtig böse!

Bei einer Kontrolle rufe ich meine Oma an, die ist Italienerin. Die wird dann dem Polizisten das Gesetz der Caratera erklären.

Die Hoffnung stirbt zu Letzt!

Die Landesgesetze gelten für alle: Beispiele gibt’s ohne Ende: In Asien wird bei Drogenbesitz die Todesstrafe verhängt, auch wenn Du Holländer bist und in deinem Land alles legal ist.
Oder Marco in der Türkei? 9 Monate im Kerker ohne Grund.

Solange ich keine Ausnahmegehneigung von der entsprechenden Regierung habe, wäre ist im Einzelfall fatal sich auf Hörensagen zu verlassen, ohne das Gesetz im Rücken.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, mit Rückendeckung aus Brüssel in Spanien, sagte der Polizist: Wer oder was ist Brüssel, hier bist Du in Spanien. Zu zahlen ist Summe xxxxx
Papiere und Schlüssel abgeben, wenn bezahlt ist (Bar) sehen wir weiter.

Der Italiener unterscheidet sich nicht wesendlich vom Spanier.

Der Ausgang ist der Willkür der Behörde überlassen, das ist Fakt! Da kann Niemand helfen.

Ob man nun mit AH nach Italien fährt oder nicht ist mir egal.

Nur das hier Glauben gemacht wird mit einem Anruf das Gesetz biegen zu können ist erschreckend. alles wird gut



#23  29.02.12, 15:14:54

Beitragssammler



Schlusswort!

Hier der Original Gesetzestext!

Kleinkraft- und Motorräder dürfen in Italien keine anderen Fahrzeuge (z.B. Anhänger) ziehen. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 78 bis 311 Euro geahndet (Art. 170 Abs. 4 Codice della Strada).

Die Weiterfahrt wird untersagt, also Solo weiter und den AH abholen lassen.

Wer denkt die Polizei ist weg und weiter, spielt russisches Roulett.

Bei wiederholtem Verstoß ist Schluss mit lustig.

Hier der Link für Italien:

http://www.adac.de/reise_freizeit/ratgeber_reisen/motorrad-reisen/reiseberichte-sehenswuerdigkeiten/reiseberichte/kleinkraftrad/italien.aspx?ComponentId=41814&SourcePageId=41802

Hier der Link zu Nachbarländern:

http://www.adac.de/reise_freizeit/ratgeber_reisen/motorrad-reisen/reiseberichte-sehenswuerdigkeiten/reiseberichte/kleinkraftrad/default.aspx


Das sind keine Empfehlungen, sondern die Landesgesetze, die von jedem befolgt werden müssen wenn er das Land betreten oder befahren will.

Eine Ausnahme gibt es nicht!

Jeder Winger der den Link lesen kann wird dann zum dem Schluss kommen das ein Anruf bei wem auch immer Ihn nicht retten kann. alles wird gut

Sonst stände da rufen Sie die Oma von GWW an
aspass

#24  29.02.12, 17:12:31

Bigge

(Mitglied mit Biete)


Themenstarter

alles wird gut
Ich habe einen Deutsch-Italiener aufgetrieben.
Dieser wird die Tage ein Schreiben aufsetzen und über seine
Tante bei der örtlichen Polizeistation in Italien bei der sie bekannt ist vorlegen.
Ich bin mal gespannt wie die Antwort sein wird.
Diese soll mit einem JA bzw. mit Unterschrift bestätigt werden.
Dieses Schreiben ( wenn JA ) geht dann mit in Urlaub.
Ich werde hier über den Ausgang berichten.

Gruß Bigge


GL1000 LTD a.D.
#25  12.03.12, 20:08:32

Beitragssammler



Das geht einfacher, eine E-Mail an das italienische Konsulat in Deutschland und um eine Übersetzung des § Art. 170 Abs. 4 Codice della Strada) bitten.

Auf eine Aussage, von der Polizei würde ich mich nicht verlassen, spreche aus Erfahrung!




#26  12.03.12, 21:23:57

Beitragssammler



Hallo,

also ich möchte mir auch einen Anhänger zu legen und ich bin aus Südtirol also leider auch Italien......

Ein Bekannter von uns auch Südtiroler hat seine 15er mit Anhänger aus D impotiert. Also mit Papieren und allem drum und dran TÜV u.s.w

Er ging damit zum Amt für Motoriesierung und die haben ihm das Teil mit Anhänger zugelassen, ich glaube also kaum dass es möglich ist etwas zu zulassen was du dann nicht fahren darfts!? Weil wenn verboten ist verboten!?

Komme nicht mehr mit...... Werde mich mal ans zuständige Amt melden!

#27  17.09.12, 08:52:31

Wallauwinger

(Mitglied mit Biete)



Zitat von snakewing:
Hallo,

also ich möchte mir auch einen Anhänger zu legen und ich bin aus Südtirol also leider auch Italien......

Ein Bekannter von uns auch Südtiroler hat seine 15er mit Anhänger aus D impotiert. Also mit Papieren und allem drum und dran TÜV u.s.w

Er ging damit zum Amt für Motoriesierung und die haben ihm das Teil mit Anhänger zugelassen, ich glaube also kaum dass es möglich ist etwas zu zulassen was du dann nicht fahren darfts!? Weil wenn verboten ist verboten!?

Komme nicht mehr mit...... Werde mich mal ans zuständige Amt melden!


Da bin ich aber gespannt.

In CH kann man Motorradanhänger auch hinter das Auto spannen. Anhänger bekommen eigene Zulassung und sind über das jeweilige Zugfahrzeug versichert.

Also nicht in die Falle Tapsen, das die den Anhänger für ein Auto zulassen und du dann der Meinung bist den hinter die Wing klemmen zu dürfen. Ausländer haben da andere Regelungen wie Einheimische ... soweit mir in Bibione berichtet wurde.

Grüße WW Udo

... der viel mit Hänger in Italy on Tour war

BTW: Beliebte Falle in CH ... Wohnanhänger mit 100 Km/h zulassung dürfen in CH trotzdem nur 80Km/h fahren. In Italien dagen 100 Km/h obwohl dort auch 80er beschränkung. Warum? ... ganz einfach ... EU .. Schweiz ist NICHT EU




GL 1500 US Edition

Rasen kann ich auf der Kirmes - Reisen auf der Wing
RICHTIGSTELLUNG : Die Goldwing ist nicht Unterkellert, hat KEINE obenliegende Microwelle und wurde NICHT von Smart gebaut
Heimatbasis: Breisgau
#28  17.09.12, 09:16:27

Beitragssammler



So habe soeben den Fahrzeugschein in Händen gehalten und es läuf folgendermassen....

Im schein der Wing ist die Anhängerkupplung und der Anhänger mit Nummer eingetragen. Also darf an diese Wing auch nur dieser Anhänger. Der Anhänger hat keine eigenständigen Papiere ist im Fahrzeugschein eingetragen.
Versichert ist der Anhänger mit ausdrücklichem hinweis auf Anhängerbetrieb mit der Wing zusammen ein einer Polize.

#29  17.09.12, 09:58:50

st1100

(Mitglied mit Biete)



Hallo Snakewing,

hab ich das richtig verstanden, dass die Wing jetzt in Italien zugelassen ist inkl. Kupplung und eingetragenem Anhänger ?

Hat der Anhänger das gleiche Kennzeichen ? Oder ein Anderes ?

Interessante Infos - Dankeschön !

Hier in D gibt es ja auch unterschiedlich ausgelegte Spielräume.
Der TÜV hier bei mir sagt, ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung von Honda hab ich keine Chance, irgendeine Kupplung genehmigt zu bekommen. Geh wieder heim.

Der TÜV-Mann im Nachbarlandkreis hat Erfahrung mit Gespannumbauten und sagt, mail mir die Anbauanleitung der Kupplung und Deinen Fahrzeugschein und hier ist die TP-Nummer, die Du einschlagen sollst und dann machen wir das.

Genauso tauchen beim Elefantentreffen "besondere" Bikes unter den Augen hunderter Polizisten auf, die ich sogar illegal finde und die Herren in grün nutzen ihren Ermessensspielraum.

Hoffen wir mal, dass snakewings Südtiroler Anhänger kein Einzelfall bleibt.

Ach ja @Udo - die deutsche 100er-Zulassung gilt laut der Ausnahmebescheinigung für meinen Eriba Troll nur in Deutschland. Aber in Frankreich darf ich damit 130 fahren lachen


Tommy
#30  19.11.12, 22:03:57

Beitragssammler



Hay st1100,

also die Papiere von denen ich gesprochen habe sind nicht meine, sondern die von zwei Freunden.
Und die Geschichte läuft so ab: Sie haben die Wing auf einen Händler oder Bekannten in DE zugelassen, in DE dann die Anhängerkupplung montieren lassen und einen Anhänger gekauft. Bei der Zulassung in DE haben sie sich dann die Anhängerkupplung und den Anhänger in die Fahrzeugpariere eintragen lassen, da sie das bei einem Reimport so brauchen zwinkern
Dann wird das Motorrad in DE abgemeldet für Export Italien. Bei der wiedereinfuhr nach Italien wird von den Tippsen im Fahrzeugamt einfach alles so was in DE als Zusatz eingetragen war unter die Reifenmasse wieder hingeschrieben da die, die Anweisung haben, dass generell alles was in der EU Eingetragen war auch so übernommen wird bei EU Internen umschreibungen.
Nun kommt aber das ABER der Eintrag bedeutet in Italien nicht zwingend dass du damit fahren darffst, darf dir zwar nicht gelöscht werden wegen der Wertminderung oder so..... aber du darfst auch mit Eintrag nicht mit IT Kennzeichen in Italien fahren. Habe jetzt nicht Zeit und lust Paragraphen zu suchen aber es steht dort Wörtlich : Zweiräderigen fahrzeugen ist das ziehen von Lasten untersagt, git auch für Fahrräder im übrigen, und noch sehr witzig ist, dass auch Tandemfahrräder in Italien eigendlich nicht auf öffentlichen Strassen fahren dürften aber das ist ein anderes Thema.
Einzige Ausnahme darinn ist mit nicht italienischen Kennzeichen, da eine zuast Änderung der EU die durchfahrt von solchen Fahrzeugen duldet. Wobei auch meine zwei Freunde mit Anhänger rumm fahren und auch mit Kontrolle nie Probleme hatten.

So gibt noch Massen die ich weiterschreiben könnte über das Thema doch ist spät und Heute nicht mehr. Habe da alles durch zwischen FIM und Anwalt und Fahrzeugamt usw.........

Ansonst einfach spezielle Fragen stellen.

Gruß

#31  19.11.12, 23:56:18

st1100

(Mitglied mit Biete)



Danke snakewing freuen


Tommy
#32  20.11.12, 09:51:44

ZappaSEi

(Mitglied mit Biete)


Es gibt Ausnahmegenehmigungen für Ausländer, die ich schon gelesen habe.
Aber solange ich sie nicht in Händen halte, gibt es darüber keine weiter Info.
Gruß
Zappa


SEi schon lang dabei
#33  20.11.12, 10:14:55

Beitragssammler



Zitat von Bigge:
Ich habe einen Deutsch-Italiener aufgetrieben.
Dieser wird die Tage ein Schreiben aufsetzen und über seine
Tante bei der örtlichen Polizeistation in Italien bei der sie bekannt ist vorlegen.
Ich bin mal gespannt wie die Antwort sein wird.
Diese soll mit einem JA bzw. mit Unterschrift bestätigt werden.
Dieses Schreiben ( wenn JA ) geht dann mit in Urlaub.
Ich werde hier über den Ausgang berichten.

Gruß Bigge

Was ist eigentlich aus diesem Schreiben geworden, lesen die noch, oder sind sie noch bei der Rückantwort? zwinkern lachen

#34  22.11.12, 16:03:16

Beitragssammler



Das Schreiben kannst du eh vergessen.

1. Kaum eine Polizeistation wird so blöd sein und was unterschreiben........
2. Keine Station hat das Recht solche Genemigungen zu erteilen.
3. Ich bin mit mehr als 4 Gemischt zwischen Polizei und Carabiniere im Fitnesstudio hab die mal angesprochen (quatschen ja sonst über vieles), Antwort keine Ahnung wir würden dich nich anhalten da selber keine Informationen vorliegen, aber stört uns nicht.
4. Halte nie Italienischer Polize,i Papiere unter die Nase die nich Fahrzeugpapiere sind denn in Italien gibt es keine Zusatz Zettel von TÜV oder so, entweder es ist im Schein eingetragen oder hat eine Eigenständigen Schein ansonsten fühlen die sich schnell mal verarscht.

Mein Fazit: Und ich halte das auch so mit einem nicht Italienischen Kennzeichen, Kupplung in die Papiere eingetragen + Betriebserlaubniss für Anhänger hast du keine Probleme und ich hab auch noch nie von einem Fall davon gehöhrt dass es Probleme gab.

Ansonsten mal bitte einen Fall nennen wo es anders war.......?!

#35  22.11.12, 16:15:32

Beitragssammler



Was glaubst Du warum ich gefragt hab?? lachen lachen lachen

#36  22.11.12, 16:16:31

Beitragssammler



Viel bla bla, aber meine Frage kann wohl hier keiner beantworten.
Ich wiederhole Sie am Ende noch mal und solange gilt das Gesetz:

§ Art. 170 Abs. 4 Codice della Strada

Was steht da? Die Kleinkraft- und Motorräder dürfen in Italien keine anderen Fahrzeuge (z.B. Anhänger) ziehen. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 78 bis 311 Euro geahndet)

Im Klartext: Goldwing + Anhänger + Italien = verboten. Das steht da.

Wenn erwischt? Bezahlen 78 – 311€ , den Rest könnt Ihr aus dem Link entnehmen, viel Glück!

Ja was steht da zur EU ?

Eine Vorschrift der StVO eines Mitgliedstaates unterfällt weiterhin nur den Grundrechten des nationalen Rechts.

Bei nationalem Recht, hat die EU nichts zu sagen, kein Recht und keinen Einfluss.

Die STVO des Landes gelten für alle Verkehrsteilnehmer die sich im jeweiligen Land befinden.

Sollten es Ausnahmeregelungen geben, so stehen Sie in der Codice della Strada im Fall Italien.

Einer weis es besser, gut, beantwortet meine Frage! KLASSE!!!

Keine Antwort, alles klar!



Der ADAC hat natürlich keine Ahnung hier der Link:


http://www.adac.de/reise_freizeit/ratgeber_reisen/motorrad-reisen/reiseberichte-sehenswuerdigkeiten/reiseberichte/kleinkraftrad/italien.aspx?ComponentId=41814&SourcePageId=41802


Meine Frage!

Ihr habt die Stelle im Gesetz 170 Abs. 4 Codice della Strada gefunden?

Der § 170 Abs. 4 Codice della Strada ist aufgehoben Klasse oder erweitert wo den???

Die Italienische STVO gilt nur für Italiener, das glaubt doch keiner wirklich, oder doch?

Ich suche in der Codice della Strada, find aber nix?

Der § 170 Abs. 4 Codice della Strada, gilt für Ausländer nicht?

Wo steht das in der Codice della Strada?

Bitte alles wird gut


#37  12.12.12, 02:15:03

Beitragssammler



Moin GWW,
kopierst Du Deine schon eingestellten Texte oder schreibst Du das jedesmal alles neu???

Ich denke mal es reicht einmal auf irgendwelche Paragraphen hinzuweisen, oder kommen demnächst noch Flugblätter vom Himmel???

Ja,DU hast recht, das steht da tatsächlich so im Gesetz, aber trotzdem fahren zighundert Moppeds aus aller Herren Länder mit Anhänger in/durch Italien über Land,durch die Städte und die Berge rauf und runter.
Hab ich höchstpersönlich gesehen (mit Zeugen)!!!

Und nu???????

Was glaubst Du eigentlich was in Deutschland alles verboten ist. und trotzdem fährst Du total überladen (nach Fotos zu urteilen und hier eigene Angaben), von irgendwelchem Bimmelbammellichterglöcklein mal abgesehen, rum?!

#38  12.12.12, 09:52:10

Beitragssammler



Was mich hier stört, ist die Darstellung und im Eintag der Wallauwingers Sozia spiegelt sich das.

Wenn ein Neueinsteiger das liest, ist der Auffassung das Er kein Gesetz übertritt, dummer Fehler.

Mal abgesehen davon, ob ich nun total überladen oder nicht fahre, bin ich mir der Folgen bewusst und der möglichen Strafen, das ist OK

Bimmelbammellichterglöcklein: Viele Jahre damit gefahren und nie ein Problem, die Polizei war begeistert. Bis auf einen 3Punkte 150€, Tüv und Polizei vorfahren.

Jetzt habe ich keine Bimmelbammellichterglöcklein mehr. Aber warum, wird doch nicht erzählt, das Gespött und die Blamage spare ich mir. lachen

Wer nach Italien fährt sollte sich bewusst sein, das AH hinter Motorrädern in Italien verboten sind ohne Ausnahme!

Die Tatsache nicht erwischt worden zu sein, hebt doch die Rechtslage nicht auf.

Bin auch 4 Jahre mit Bimmelbammellichterglöcklein ohne Probleme gefahren, bis zum Tage X.
Danach habe ich alles zurückgebaut mit der Begründung, hat mit nicht mehr gefallen.

Sollte ich mal nach Italien fahren und erwischt werden und mein Gefährt geht für 6 Monate in die Verwahrstelle, was schreibe ich dann? mit Augen rollen

Habe was am Fahrwerk, das Gefährt steht in Italien und bis das gemacht wird dauert ca. 6 Monate, das Gespött und die Blamage spare ich mir. lachen

Mir persönlich ist es vollkommen egal wer wie wohin fährt. Ich wünsche allzeit gute Fahrt!

Was mich stört ist die Tatsache das Gesetzestexte in Frage gestellt werden oder verharmlost werden.

Auf Aussagen von Deutschitalienern, Pizzabäckern oder Tante Klara hin.

Den Neueinsteigern die das erste mal nach Italien mit AH fahren, sollten sich nicht in trügerischer Sicherheit wiegen, sondern die Rechtslage kennen.

Der Link vom ADAC sagt alles was für Motorradfahrer wichtig ist, alles andere ist Wunschdenken, bis es in der Codice della Strada steht.

Gruß in die Runde!


alles wird gut

#39  12.12.12, 11:15:05

Karl-Heinz

(Administrator 1)



Ich denke das Thema wurde nun genug wiederholt und ständige aufgewärmte Wiederholungen sind nicht so schön.

Jeder der sich dafür interessiert kann sich die genauen Informationen dazu selber der der italienischen Botschaft oder einer anderen Vertretung anfragen. Dort bekommt man immer den aktuellsten Stand.

So mach ich das jedenfalls und bin damit gut gefahren.

Tread geschlossen


Gruss
Karl-Heinz
#40  12.12.12, 13:31:21
Thema geschlossen
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