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ares

(Mitglied mit Biete)

Themenstarter

tach zusammen,

vorweg: habe die suchfunktion genutzt aber nix gefunden deshalb meine frage.
ich habe bei einem haendler in den niederlanden eine gl 1500 gesehen die mir gefallen wuerde.
hat jemand/oder mehrere, erfahrung wie die gw in deutschland zugelassen werden kann.
welche papiere gebraucht werden um sie zugelassen zu bekommen und muss ich evtl. mwst oder irgendeine einfuehrsteuer beim finanzamt/zoll nachzahlen?
schon ma danke

bis denne
ares


Gruß
Ares
#1  14.10.13, 10:42:03

ZappaSEi

(Mitglied mit Biete)


Hallo ares,
kein Zoll oder Steuer, da EU.
Technisches Datenblatt, sollte bei der TÜV Prüfstelle im PC sein.
Beleuchtungsanlage sollte EU konform sein.
Ansonsten m. W. nur die niederländischen Papiere.
Gruß
Zappa


SEi schon lang dabei
#2  14.10.13, 11:05:48

Beitragssammler



Hallo,
die Zulassungsstelle in Karlsruhe meinte, das eine HU genüge.

Also zum TÜV und siehe da eine Vollabnahme wurde fällig. Es sei denn sie hat COC Papiere!!!!!

War ein ziemlicher Heckmeck da der TüV den H4 Einsatz verlangte!

Ist aber bestimmt auch TÜVabhängig!

Vollabnahme hat 111,-Euro gekostet.
alles wird gut

Gruß

Michael

#3  14.10.13, 12:08:15

BluewingerSE

(Mitglied mit Biete)



Hallo Ares,

das Zauberwort heisst COC ! Frag den Händler ob er das hat bzw lass es ihn besorgen. Dann kannst du problemlos zulassen ohne Vollabnahme. Du versteuerst das Moped ja in Holland, deshalb keine Kosten mehr für den deutschen Fiskus !

Gruß


Gruß Holger

98-00 1500 SE 55TKM
00-10 1500 SE 102TKM
04-13 1800 SC47 106TKM
13-22 1800 SC68 126TKM
22- .. 1800 SC79 28TKM (2024)
die halbe Millionen will ich noch voll machen ...
#4  14.10.13, 12:57:14

ares

(Mitglied mit Biete)

Themenstarter

ja supie, vielen dank fuer die schnellen antworten!
gruesse
ares


Gruß
Ares
#5  14.10.13, 14:06:57

Beitragssammler



Servus,

ich habe meine 1993 SE bei einem Händler, in den Niederlanden gekauft, wir haben das Getriebe überholen müssen, die Batterie war schrott, Bremsen hinten mussten auch erneuert werden, die Gabel schlug durch, das Ganze obwohl noch ein neuer Kundendienst gemacht wurde. Ich habe sie mir selber nicht angesehen, den Verkäufer vertraut und mir das Moped bringen lassen.
Jetzt zu deiner eigentlichen Frage: die Zulassung war total easy, neue Hauptuntersuchung, das wars.

LG Pit

#6  14.10.13, 14:07:18

Beitragssammler



Moin Zusammen,

hab das auch schon 2 mal hinter mir (GL1100/1500).
Schau dir das Moped sehr gut an, die Holländer fahren lieber anstatt zu pflegen.
Ich brauchte hier jeweils ein Vollabnahme und bei der Zulassung wollten die auch immer einen Kaufvertrag sehen.
Aber da deine ja vom Händler ist, bekommst du den ja sowieso.....
Für meine GL`s gab es/brauchte ich kein COC Papier, da Bj. 82 und 88.

Wünsche dir viel Erfolg. alles wird gut

Viele Grüße

H.-P.

#7  15.10.13, 06:59:48

Beitragssammler



Ehm,ich habe gehört eine Vollabnahme gibt es nicht mehr.Es ist die ganz normale HU mit Augen rollen

BG
swidi

#8  15.10.13, 20:27:50

Beitragssammler



Die info ist richtig!
Ist schon mehrere Jahre so

#9  15.10.13, 20:49:32

Beitragssammler



Hallo den Beitrag von H.-P.kann ich bestätigen die Mopeds in NL sehen nicht gerade gut aus total runtergekommen,ich war im Sommer bei einem großen Händler in der Werkstadt ob die alle den TÜV Stempel in Deutschland bekommen würden möchte ich bezweifeln.

Also gut Anschauen.

Gruß Peter

#10  15.10.13, 23:26:24

Beitragssammler



Selbstverständlich gibte sie noch (die Vollabnahme), habe sie gerade in der Hand.

Motorrad am 18.4.13 gekauft und am 19.4.13 zum TüV.

Der genaue Wortlaut des Papiers lautet:

GUTACHTEN zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaunis gem. §21 StVZO

Vielleicht ist es in anderen Bundesländern anders, aber dies gilt für BaWü!!

Gruß

Michael

#11  16.10.13, 08:42:32

Beitragssammler



#12  16.10.13, 08:47:31

ares

(Mitglied mit Biete)

Themenstarter

hi michael,

dank dir fuer die info und den link.

bis denne
ares


Gruß
Ares
#13  16.10.13, 09:42:45

Michael

(Mitglied mit Biete)


Hallo!

Wenn die Wing aus den USA nach Holland gekommen ist, Vollabnahme. Das ist eigentlich immer so.

#14  16.10.13, 13:27:17

Beitragssammler



@Michael,

wo soll sie denn sonst herkommen???

Gruß

Michael

#15  16.10.13, 17:30:47

Beitragssammler



Danke für den tip!
Mein Fehler, habe es auf die Wiederzulassung einer Kraftfahrzeuges nach längerer Standzeit bezogen.
Früher musste ich meine Oldis zur Vollabname bringen was jetzt durch einen einfache HU ersetzt wurde!
Sorry!! alles wird gut

#16  16.10.13, 17:39:34

Beitragssammler



Aber auch nur wenn weniger als 7 Jahre abgemeldet! Früher waren es 18 Monate, seit 2008 gilt die Neue Regelung!

Gruß

Michael

#17  16.10.13, 17:43:20
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