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Thoralf

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Themenstarter

ich habe mir an meiner 1500er jetzt eine AHK angebaut und möchte sie eintragen lassen,wollte es bei der DEKRA machen lassen,da dort schon einige Wing´s waren,wo sie eingetragen wurde,nun geht derjenige der das immer gemacht hat aber in Rente und kein anderer weiß dort Bescheid,was benötige ich alles um sie eintragen zu lassen?Papiere selbst dafür habe ich keine nur diverse eingeschlagene Stempel und Aufkleber

#1  13.09.17, 20:16:39

st1100

(Mitglied mit Biete)



Hallo Thoralf,

Wenn eine mit TP beginnende Nummer eingeschlagen ist, existiert ein TP-Gutachten einer Prüfstelle und das kann auch ein Prüfer einer anderen Prüfstelle möglicherweise ermitteln und wenn er Lust dazu hat, evtl. sogar anfordern.

Wenn ein Herstellerschild auf der Kupplung ist, würde ich zuerst dort direkt nach Unterlagen forschen.
Die Hersteller sind manchmal sehr kooperativ.

Bei EZS war es für mich völlig unbürokratisch und gratis.
Ich bekam ein PDF mit technischen Daten und Anbauanleitung.
Das hat der TÜV dann als Grundlage für ein TP-Gutachten verwendet.

Wenn Du andere GL1500-Fahrer mit der gleichen Kupplung kennst, haben diese vielleicht auch eine Kopie ihres TP-Gutachtens für Dich.

Von welchem Hersteller ist Deine Anhängerkupplung?

Tommy


Tommy
#2  13.09.17, 23:30:01

Eisbaer39



Ja so sehe ich das auch, von welchem Hersteller ist deine Kupplung kann eventuell auch helfen.




Gruss
Astrid und Uwe aus der Eifel
mit unserer GL 1500 SE Bauj.97
#3  13.09.17, 23:49:32

Thoralf

(Mitglied mit Biete)


Themenstarter

der Hersteller ist Markland und ich könnte ein Gutachten von einem anderen Winger bekommen,der sie auch bei sich angebaut hat

#4  14.09.17, 05:40:15

Thoralf

(Mitglied mit Biete)


Themenstarter

noch einmal zum Thema AHK,jetzt habe ich die Unterlagen für die AHK zusammen und der Mitarbeiter der DEKRA sagte mir jetzt benötigt er von HONDA eine Unbedenklichkeitserklärung,daß ich mit meiner GoldWing einen Anhänger ziehen darf.
Somit habe ich bei HONDA Deutschland angerufen und dort nachgefragt,als ANTWORT BEKAM ICH;DAS ICH VON DORT SOETWAS NICHT BEKOMMEN KANN!!!
Kann mir jemand sagen,wo ich soetwas herbekomme,wie ich weiter vorgehen soll oder muß ich sämtliche Prüfstellen abklappern,in der Hoffnung einen verständnisvollen Prüfer zu finden

#5  19.09.17, 19:07:24

Eisbaer39



Hallo,
wer sagt den das Du wenn Du eine AHK dran hast einen Anhänger ziehen möchtest.
Ich hätte dem Prüfer gesagt die AHK sei für ein Zusatzträger.
Ich hatte damals keine Probleme, war beim TÜV Rheinland. Wusste gar nicht das die DEKRA das machen kann.

Grüße


Gruss
Astrid und Uwe aus der Eifel
mit unserer GL 1500 SE Bauj.97
#6  19.09.17, 22:20:57

keysch

(Mitglied mit Biete)


@Eisbaer39
TUV in den alten Bundesländer und die DEKRA in den neuen Bundesländer


Statt immer nur auf die Rechtschreibfehler zu achten, sollten EINIGE mal lernen, den Inhalt zu verstehen!!!!
#7  19.09.17, 22:39:19

st1100

(Mitglied mit Biete)



Hallo Thoralf,

Rechtliche Grundlagen

In Deutschland muss ein Motorrad eine vom TÜV oder der DEKRA abgenommene und bei der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragene Anhängerzugvorrichtung haben, um einen Anhänger ziehen zu dürfen.

Entgegen der Auskunft einiger Kfz-Prüfstellen ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Motorradherstellers nicht notwendig und wird von ihm nicht erteilt.

Die Prüfstelle kann die Anhängerkupplung gemäß einem TP-Gutachten nach § 22 a StVZO und § 13 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) prüfen und die Anbauabnahme am Motorrad nach § 21 und § 19 StVZO durchführen.

Der erste TÜV, bei dem ich war, wollte auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung haben.
Nicht alle TÜV-Ingenieure trauen sich das zu, so etwas selbst zu entscheiden.
Merken und einfach nicht mehr hin fahren.
Wenn er sich selbst nicht vertraut, tu ich das auch nicht.

Gruß - Tommy


Tommy
#8  20.09.17, 00:06:30

Beitragssammler



Fahr nach Köln Porz zum TÜV.Stell dich bei einem Herrn Gröner vor der macht das direkt.
MFG.TOM. freuen

#9  20.09.17, 05:38:58

Thoralf

(Mitglied mit Biete)


Themenstarter

vielen Dank für die guten Tip´s,ich habe jetzt nochmal eine Mail mit den rechtlichen Grundlagen zum Prüfer geschickt und mal sehen,was er mir darauf entgegnet,ich werde es hier berichten

#10  20.09.17, 19:27:28

Thoralf

(Mitglied mit Biete)


Themenstarter

Hallo zusammen,
ich habe ja versprochen mich wieder zu melden,wenn ich eine Antwort habe und diese hab ich jetzt abgelehnt .
Ich habe ja die rechtlichen Grundlagen,die ich von Tommy habe,auch zu dem Gutachter geschickt und rief ihn heute an um mit ihm zu sprechen,er antwortete mir,daß es ab Anfang des Jahres neue Richtlinien gibt (Auto,Motorrad und LKW) wo jedes Fahrzeug eine Bescheinigung des Herstellers braucht und da HONDA diese nicht gibt,wäre eine Einzellabnahme (Prüfung) von nöten,die aber in Magdeburg nicht gemacht werden kann,sondern für den Bereich Sachsen Anhalt,müßte ich nach Thüringen fahren,da geprüft werden muß,wie der Rahmen sich bei Vollbremsung etc verhällt,welches natürlich sehr teuer werden würde und ob ich das denn wirklich will,so kann man einen auch abspeisen,die DEKRA MD ist für mich damit nicht kompetent,ich glaube eher,daß er sich das nicht zutraut. Die AHK als zusätzlichen Gepäckträger (Reisetasche,Zelt oä) zu nutzen,da sieht er keine Bedenken.
Ich werde es mal bei irgendeinen anderen Gutachter versuchen,vielleicht bei einem Autohändler,der auch TÜV macht

#11  22.09.17, 19:58:26

st1100

(Mitglied mit Biete)



Sorry, der Dekra-Mann hat keine Ahnung und keine Eier. Dem sollte man sein Diplom wegnehmen.

Aber im Ernst. Ich war im März 2017 beim TÜV in Passau und habe problemlos eine TP-Nummer bekommen und der TÜV-Mann hat den Anbau der AHK an der 18er angeschaut, nachdem ich die TP-Nummer eingeschlagen hatte und in ner halben Stunde war alles erledigt. Und zwar ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung von Honda.

Geh einfach zu ner anderen Prüfstelle mit den rechtlichen Grundlagen und erwähne nicht, dass Du schon woanders abgeblitzt bist. Weiterprobieren! Nicht aufgeben. Sei froh, dass Du nicht in Hessen wohnst.

Lustigerweise hat der TÜV in Deggendorf, der mir 2014 die Eintragung an der ST1100 verweigert hat, bei der folgenden HU überhaupt keine Einwände gegen die von der Nachbarprüfstelle in Straubing eingetragene AHK gehabt. Nur selbst haben sie sich das nicht getraut. Die wirklich groben Umbauten an meiner Guzzi V35 haben sie dagegen alle problemlos eingetragen.

Gruß - Tommy


Tommy
#12  22.09.17, 22:03:49

Beitragssammler



Ich habe eine AHK die schon in den 80ern hergestellt worden war.Es gab keine unterlagen vom Hersteller mehr.Es ist nur eine tp 8 NR.eingeschlagen,mehr hatte ich nicht.Der Kampf hatte fast drei Jahre gedauert.Fahr nach Köln Poll zum Haupt Tüv und nimm nen Hunni mit.Mach einen Termin mit Herrn Gröner.Der macht dir das,er hat Ahnung von der Goldwing bez. Eintragung AHK.Eingetragen habe ich jetzt 230 Kilo Anhängelast.mit einschränkung 60 km die Stunde bei Anhängerbetrieb.
Gruß Tom. alles wird gut

#13  23.09.17, 08:34:00

Thoralf

(Mitglied mit Biete)


Themenstarter

nochmals danke und ich werde es auf alle Fälle weiter versuchen

#14  23.09.17, 18:07:06

Beitragssammler



Und schon eingetragen??? mit Augen rollen

#15  07.11.17, 17:25:56

Thoralf

(Mitglied mit Biete)


Themenstarter

nein jetzt muß ich auch,da stillgelegt,bis zum März warten,da ich sie ja am Moped vorführen muß. Ich werde mal bei diversen Motorrad/Autohändlern und TÜV/DEKRA Stationen in der Nähe nachfragen,muß doch zu machen sein

#16  07.11.17, 18:45:18

Beitragssammler



Hallo das gleiche mach ich grad auch mit.Habe eine AHK mit einer TP Nummer gekauft.Mein TÜV Süd will das Gutachten. ..ist ein Theater. ..bekomm nun eventuell das alte Gutachten vom TÜV Rheinland. Ist echt nicht leicht. ..Grüße

#17  16.12.17, 20:04:24
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