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Beitragssammler


Themenstarter

So Ladies, ich hätte da gerne mal ein Problem.

Ich würde mir gerne bei meiner 1996er SE mal besseres Licht wünschen.

Also hab ich mich mal mit Zusatzscheinwerfern jeglicher Art beschäftigt, da der Hauptscheinwerfer ja mehr den Eindruck einer Karbidlampe macht.

Um Auf Nummer sicher zu gehen, habe ich zunächst mal die Technikabteilung der Rennleitung befragt. Der nette Mann von der DEKRA meinte auf Anfrage (Mitte November 2019), dass an meiner Wing nicht mal Tagfahrlicht erlaubt wäre wegen der deutschen Zulassung. ???
Ab Bj. 1997 haben die Wings eine EU-Zulassung, da wäre das problemloser.

Der Unterschied liegt wohl darin, dass alle Fahrzeuge, die bis 1996 zugelassen wurden, nur nach der in Deutschland gültigen Zulassungsordnung betrieben werden dürfen. Im Zuge der Homologenisierung dürfen ab 1997 die Fahrzeuge gem der in der gesamten EU gültigen Zulassungsordnung betrieben werden. Und die läßt wesentlich größere Spielräume zu.

Hat jemand bereits Erfahrungen damit, ob es Möglichkeiten gibt die 1996er Modelle mit ner EU Zulassung zu versehen? Schließlich sind die Modelle 1996 und 1997 baugleich.

#1  02.01.20, 21:15:28

Wingerjack



Hallo Axxept,

zu Deiner Frage nach den Zulassungsbestimmungen (D <-> EU) kann ich leider nicht viel beisteuern. Wohl hingegen mit einem Lösungsvorschlag für mehr Licht (inklusive Zulassungs-Segen).

Auch ich hatte nämlich seinerzeit Diskussionen mit den Graukitteln geführt in meinem Bestreben nach besserem Licht. Ich habe eine 1995er SE in US-Ausführung. Für deren originale Beleuchtungsanlage wurde eine "in-etwa-Wirkung" akzeptiert, so daß die Beleuchtungsteile nicht gegen die deutschen Versionen (mit Wellenprüfzeichen) getauscht werden mußten. "Na immerhin", dachte ich mir. Aber der Anbau von Zusatzscheinwerfern sorgte dann doch für Scherereien.

Ich habe nämlich auf dem "handelsüblichen Chrombügel" (vorn unterhalb/seitlich der Verkleidungskanzel) zwei Zusatzscheinwerfer montiert (kein LED, sondern klassisches Glühobst), die als Fernscheinwerfer dienen sollen. Der Graukittel akzeptierte zwar den originalen Doppelscheinwerfer der US-Wing als "Baueinheit, da unter einer gemeinsamen Streuscheibe befindlich". Aber die beiden Fernscheinwerfer links und rechts davon waren ihm einer zu viel. Denn es sei "am Krad nur ein zusätzlicher Fernscheinwerfer erlaubt und auch nur ein zusätzlicher Nebelscheinwerfer".

Ich fande den Gedanken an eine asymmetrische Anordnung doof. (Fernscheinwerfer mittig und links, Nebelscheinwerfer rechts zusammen mit mittigem Abblendlicht). Der Graukittel fand's auch doof, weil "das symmetrische Signalbild eines Zweirades erhalten bleiben" solle.

Dem Graukittel und mir kam zugute, daß die US-Wing ja ohnehin weder an die deutschen noch die europäischen Regeln zwingend angebunden war. Sondern nur "in etwa" an die hiesige Gesetzgebung angelehnt. Es war also die Kompromißbereitschaft des Graukittels gefragt. (Gott sei Dank...)

Wir haben das Problem dann wie folgt gelöst:
  • Die beiden Abblendlichtlampen im originalen US-Scheinwerfer leuchten stets mit ihren 2x55 W.
  • Links und rechts auf dem Zubehörbügel sitzen zwei Rundscheinwerfer mit je 150 mm Durchmesser ("das Größte, was ging") als Zusatzscheinwerfer. Beide zusammen geben 2x60 W Fernlicht ab.
  • Und nun der Trick: Die beiden Fernscheinwerfer sind so geschaltet, daß das Abblendlicht auch im Fernlichtbetrieb weiterbrennt.

Auf diese Weise habe ich 110 W fürs Abblendlicht, 230 W im Fernlichtmodus und weiterhin ein symmetrisches Signalbild.

Das hat der Graukittel dann akzeptiert (freu). Mich hat's zuvor einige Meter Kabel (und Nerven) gekostet. Denn ich wollte die beiden Schaltkreise für Abblendlicht und Fernlicht als zwei separate Kreise absichern (mit eigenen Relais und Sicherungen).

Für Deine Tagfahrlicht-/Zusatzscheinwerfer-Pläne wären mittlerweile bestimmt auch LED-Scheinwerfer interessant. Auch die lassen sich auf dem Zubehörbügel montieren, und sie sind sehr lichtstark.

Gutes Gelingen für Deine Umbaupläne!

Wingerjack


#2  03.01.20, 14:49:39

Beitragssammler


Themenstarter

Hallo Wingerjack, kannst auch Wilfried sagen lachen

Das gibt mir grade zu denken, hast du kein H4 Licht, also Abblendlicht und Fernlicht in beiden Birnen? Normalerweise müssten bei dir 55/60W H4-Lampen verbaut sein, so dass du normalerweise 110 W oder bei Fernlicht 120W hast. Kann natürlich an der US-Version liegen, wenn dem nicht so ist.
Ich habe die deutsche Version, die hat das so, aber durch die insgesamt schlecht konzipierten Reflektoren und Streuscheibe ist die Lichtausbeute ziemlich ungleichmäßig und fleckig ... eben Karbidlampenmäßig.

Die Lösung mit dem Bügel hab ich mal probeweise umgesetzt. Allerdings tatächlich mit 2 LED Scheinwerfern, die sogar eine E-Zulassung haben. Die Jungs sind rechteckig, ziemlich zierliche 6 x 10 cm groß und haben lediglich 27 W je Seite lachen ... sind als Arbeitsscheinwerfer als Spot- und Flächnstrahler mit Dauerbelastung und entsprechender Kühlung konzipiert.
Die sind aktuell mit dem Fernlicht gekoppelt über einen eigenen Stromkreis mit Relais. Wollte ich bei Gelegenheit mal beim TÜV statt DEKRA vorführen.

Der Hauptscheinwerfer ist mit beiden H4-Lampen bestückt, wobei die rechte über einen Schalter bei Bedarf ein- oder ausgeschaltet werden kann. Das Fernlicht ist immer auf beide Lampen + aktuell die beiden Zusatzscheinwerfer geschaltet. Bei "Lichthupe" ist natürlich alles an. Nach Auskunft DEKRA wäre lediglich der 2. Hauptscheinwerfer zulässig, weil unter einer Scheibe. Die Zusatz- Fernscheinwerfer aber nicht, weil gem. deutscher Zulassungsordnung nicht vorgesehen ... da spielt noch nicht mal die Symmetrie eine Rolle. Selbst Tagfahrlicht ist verboten, auch die Kombination 1x Fern-, 1x Nebelscheinwerfer ...

Ich habe aktuell heute mal den TÜV Süd angeschrieben und gebeten abzuklären, ob es nicht die Möglichkeit gibt, dass ich eine EU-Zulassung durch Homologation oder irgend einen anderen Weg bekommen kann. Ich warte jetzt mal die Antwort der Experten ab.

#3  03.01.20, 22:19:14

Wingerjack



Hallo Wilfried,

Du hast natürlich recht mit Deiner Nachfrage: In meinen Scheinwerfern sitzen in der Tat die regulären H4-Zweifaden-Lampen mit 55 W fürs Abblendlicht und 60 W fürs Fernlicht. Nur, daß ich davon im originalen Hauptscheinwerfer nur die Abblendfunktion nutze und in den beiden Zusatzscheinwerfern nur die Fernlichtfunktion. (Der jeweils andere Glühfaden bleibt also dauerhaft stromlos und "fährt lediglich spazieren", weil der Graukittel es so wünschte.) Somit ergibt sich das Abblendlicht zu 2x55 = 110 W und das Fernlicht zu 2x60 = 120 W. Wenn ich das Fernlicht einschalte, brennt auch das Abblendlicht weiter, also 110+120 = 230 W.

Die DEKRA-Auskünfte zu möglichen Zusatzleuchten wundern mich. Denn nach meinem Infostand dürfen Motorräder in Deutschland durchaus zumindest mit jeweils einem Zusatzscheinwerfer für Fernlicht und Nebellicht ausgerüstet werden. Und zwar auch nach den "alten nationalen Vorschriften". Der TÜV SÜD hat dazu eine feine Broschüre veröffentlicht, nachzulesen z. B. hier: http://www.tsc-bretzenheim.de/downloads/motorradbeleuchtung.pdf. Dort heißt es:
  • Fernlicht: Nach deutschem Recht ist ein Scheinwerfer für Fernlicht vorgeschrieben. Ein zusätzlicher Scheinwerfer für Fernlicht ist zulässig.
  • Nebelscheinwerfer: In Deutschland ist einer, nach EG-Recht ein weiterer Nebelscheinwerfer zulässig.
  • Abblendlicht: In Deutschland ist ein Abblendlicht vorgeschrieben, nach EG-Vorschrift auch zwei.

Schon in den 1970er Jahren wurden ja viele BMW-Tourenboxer mit Zusatzscheinwerfern ausgestattet (z. B. hier: https://www.trixondrums.de/glaeser/glaeser3.htm). Oft wurden die mit einer Schelle auf den Sturzbügeln montiert, weil sich das dort so gut anbot. Und für die RT-Verkleidung hatte BMW ja sogar mal Zusatzscheinwerfer als Originalzubehör angeboten (ausklappbar...!) Siehe hier: https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/bmw-r-100-rt/1273795601-305-4608. Insofern sollte auch Deinem DEKRA-Mann bekannt sein, daß eine Zusatzbeleuchtung für Maschinen mit deutscher Zulassung legal montierbar ist. Und zwar ganz unabhängig vom Baujahr.

Was den GL1500-Scheinwerfer betrifft, so ist der ja eigentlich ein "symmetrischer Doppelscheinwerfer innerhalb eines gemeinsamen Gehäuses". Für die nach Deutschland ausgelieferten Wings wurde in der Tat nur der linke Scheinwerfer als Abblendlicht eingeschaltet. Wenn Dein DEKRA-Mann nun bereits die rechte Hälfte des Originalscheinwerfers als "Zusatz-Scheinwerfer" ansieht, dann ist's natürlich schwierig. Aber genau für solche heiklen Fälle hat ja der Gesetzgeber das Wort "Ermessens-Spielraum" erfunden. Den nutzte mein Graukittel, als er mir sagte, daß er den Originalscheinwerfer mal als "eine Baueinheit" gelten lassen wolle (trotz zweier Glühlampen darin).

Ich gebe Dir von daher Recht darin, daß man es einfach bei einem Prüfer versuchen sollte, der den Mut zum Nutzen seines Ermessensspielraums aufbringt (und auch bereits hinreichend mit der Materie vertraut ist). Nach meinem Eindruck findet man solche Prüfer vorzugsweise, indem man eine auf den jeweiligen Moped-Typ spezialisierte Werkstatt aufsucht (und dort die HU vornehmen läßt). Denn Prüfer, die von der Werkstatt angefragt werden, wissen ja somit, worauf sie sich einlassen. (Wer z. B. als Prüfer zur HU-Abnahme in einer Harley-Werkstatt gerufen wird, der sollte nicht zum Tinnitus neigen...)

Meine Wing erwarb ich übrigens damals von einem sehr freundlichen Vorbesitzer aus Mönchengladbach. Der hatte das Moped bis dato immer bei den Wing-Spezialisten der "Motorradgarage 2000" in Marl-Sinsen warten und umbauen lassen. Ich war daraufhin auch mal dort und habe den Inhaber Rainer Holz und seine Crew als sehr freundlich und kompetent erlebt. Das wäre von daher eine Adresse, bei der ich auch HU-Prüfer mit "einschlägiger Sachkundigkeit" vermuten würde ;-).

Wingerjack

#4  04.01.20, 00:13:27

Beitragssammler


Themenstarter

Hallo Wingerjack, leider will der Link nicht so richtig.

So sieht meine Wing aktuell im Dunkeln aus. Der Doppelscheinwerfer mit Fernlicht + Zusatzscheinwerfer. Meiner Meinung nach immer noch als einspuriges Fahtzeug zu erkennen und symmetrische Anordnung der Beleuchtung. Vor allem in einem Wimkel, der eine Verwechselung mit einem Zug ausschließt.


Das ist allerdings die Lichtausbeute beider Scheinwerfer zusammen, Abblendlicht ohne Zusatzscheinwerfer. Lediglich ein besserer Fleck. Wenn du damit im Dunkeln bei Regen fährst, siehst du bei Gegenverkehr nichts mehr. Selbst nur ne nasse Fahrbahn ist schon ein Grund die Geschwindigkeit zu reduzieren, weil man nix sieht.


So sieht es dann aus, wenn ich das Fernlicht mit Zusatzscheinwerfern anwerfe.Das sind bis zum Tor etwa 50 - 60m. Das ist schon ein gewaltiger Unterschied zwischen alt und neu. Was mir persönlich vorschwebt ist ein Licht, dass eine beleuchtete Fläche vor dem Motorrad wie auf dem 3. Bild produziert, ohne den Gegenverkehr zu blenden. Aber diese Konstellation ist leider nicht gestattet laut DEKRA, wenn die deutsche Zulassung zählt. Bei EU-Zulassung ginge das wahrscheinlich.


Das hast du ja auch schon so geschrieben mit den Zusatzscheinwerfern bei deutschem bzw EU Recht.
Ich werde jetzt mal ein paar Tage abwarten, was der TÜV mir schreibt. Ansonsten stehe ich mal beim hiesigen TÜV auf der Matte.

Da ich das Moped erst seit 1 Jahr habe, war noch kein Anlass, zur Werkstatt zu fahren. Werde mich aber zuerst mal an einen hiesigen Hondahändler oder eine bekannte hiesige Big Bike Werkstatt wenden.
Zum Glück gibt es auch Bauteile, die den TÜV nix angehen wie Heizgriffe und Sitzheizung lachen


#5  04.01.20, 03:20:52
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