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Thema: Probleme Umschreibung (https://www.goldwing-forum.de/forum/topic.php?id=37920)


Geschrieben von: Stefan B. am: 06.05.22, 10:19:00
Zitat von Ede:
bei mir im Teil 1 steht NR. 13 = Stützlast 25kg
NR. 01 /02 = gebremst/ungebremst je 250kg

>> Christian bei sind es NuR >> 20kg/200kg


Na ja, Ede, - Deine "Zugmaschine" hat ja auch ein Rad mehr, als unsere... lachen lachen

Da gelten andere Regeln zwinkern


Geschrieben von: Ede am: 06.05.22, 10:24:07
Es war ja auch mehr als Spaß gemeint Stefan !! alles wird gut

Jetzt mal was anderes hast du ne Anschluss Garantie gemacht ?? alleskaese ODER ??


Geschrieben von: Christian SU am: 06.05.22, 10:25:12
Zitat von Stefan B.:
DAS ist doch mal ein Angebot!

Ich schicke Dir heute Nachmittag (nach Feierabend) eine Mail mit meiner Telefonnummer.
Dann können wir die Einzelheiten besprechen


So machen wir das!


Geschrieben von: Christian SU am: 06.05.22, 10:30:43
Ich habe einige Anfragen per eMail wegen der Kosten bekommen. Weil ich faul bin und nicht jedem Schreiben will hier die Kosten:

Anhängerkupplung
TÜV-Abnahme 125,- €
Eintragung Straßenverkehrsamt 12,- €

Umschreibung Anhänger
TÜV-Gutachten 50,- €
Ausstellung Straßenverkehrsamt 55,10 €

Stand Mai 2022, TÜV Rheinland, Straßenverkehrsamt Siegburg


Geschrieben von: Stefan B. am: 06.05.22, 10:31:48
Zitat von Ede:
Jetzt mal was anderes hast du ne Anschluss Garantie gemacht ??


Das gehört jetzt zwar nicht in diesen Thread, aber "ja", - ich habe eine Verlängerung für 24 Monate gekauft.

Und: ja, ich weiß, dass mit dem Anbau der AHK die Garantie erloschen ist, daher ist die Anschlußgarantie eigentlich sinnfrei.
Aber mein HHändler hat mir zugesichert, dass man im Garantiefall ja nicht jedem erzählen muß, dass an dem Fahrzeug so ein Ding drangebaut ist... zwinkern

...aber dafür sollten wir vielleicht ein neues Thema aufmachen?


Geschrieben von: Stefan B. am: 06.05.22, 10:40:07
Zitat von Christian SU:
Kosten für Anhängerkupplung
TÜV-Abnahme 125,- €


Meine negativen Erlebnisse beim Tüv erklären wahrscheinlich, wieso ich nur 74,95 Euro für diese Abnahme bezahlen brauchte.

Wahrscheinlich war der Prüfer noch zu blö.., um den richtigen Gebührensatz rauszusuchen lachen lachen


Für eine vernünftige Tüv-Abnahme bezahle ich aber sehr gerne auch die 125 Euro!


Geschrieben von: Christian SU am: 16.05.22, 09:15:27
@Stefan:
Gibt es schon Neuigkeiten bei dir?


Geschrieben von: Stefan B. am: 16.05.22, 09:36:05
@Christian:

leider nein.
Ich habe es bestimmt schon 92 mal versucht, aber bei diesem Tüv geht irgendwie niemand ans Telefon, egal zu welcher Uhrzeit ich es dort versuche... traurig

Ich würde im Juni jeden Termin nehmen, das könnte ich mir einrichten. zwinkern


Geschrieben von: Christian SU am: 16.05.22, 23:39:49
Ich schaue mal was ich machen kann, bin aber z.Zt. auch nicht dort (da Homeoffice).


Geschrieben von: Stefan B. am: 17.05.22, 08:25:15
... da hat mich jetzt gerade jemand zurückgerufen, nachdem ich heute früh wieder dort angerufen habe.
Er wird sich der Sache annehmen! lachen

Ich werde nachberichten... zwinkern


---update---

Die Sache läuft!
Der Sachverständige ruft mich an, sobald er aus dem Urlaub ist.
Habe jetzt auch seine dienstliche Email-Adresse und die direkte Telefonnummer in die Prüfstelle, falls es nicht klappen sollte freuen

Danke erstmal zwinkern
(Ich melde mich, sobald ich weitere Neuigkeiten habe...)


Geschrieben von: Christian SU am: 17.05.22, 10:20:39
Na also!
...und wenn der Prüfer gut erholt aus dem Urlaub kommt, dann macht er das mit "links".

Drücke dir die Daumen!


Geschrieben von: Stefan B. am: 10.06.22, 12:01:07
Zitat von Christian SU:
@Stefan:
Gibt es schon Neuigkeiten bei dir?


Jaaaaa, es gibt sie!

Heute hatte ich endlich den Termin bei dem von Dir empfohlenen "Spezial-Sachverständigen"

Er hat mir tatsächlich alles ganz genau so eingetragen, wie ich es mir gewünscht habe lachen lachen

20kg Stützlast / 200kg Anhängelast / keine Einschränkungen, was die "zulässige Zug-Gesamtmasse" angeht!

Jetzt brauche ich nur noch die Fahrzeugpapiere beim Straßenverkehrsamt korrigieren lassen cool

An dieser Stelle noch einmal einen ganz herzlichen Dank, für Deine Mühen, ohne die ich das Problem bestimmt nicht so einfach hätte lösen können! gut_gemacht
prost

...ich wünsche Dir noch einen schönen Urlaub zwinkern


Geschrieben von: Christian SU am: 10.06.22, 17:51:18
Danke, immer gerne!

Grüße aus dem
Matjes-Land


Geschrieben von: Wölfchen 10 am: 13.06.22, 12:52:58
Hat einer Erfahrung mit Trike und Anhänger,da kann man doch 80km fahren,da es laut Zulassungsstelle als Auto läuft.


Geschrieben von: Ede am: 13.06.22, 13:01:48
Hallo Wölfchen 10 ,

nein darfst du nicht !! Du kannst das Trike ohne Motorradführerschein fahren,
wenn du deine Klasse B vor dem 19.01.2013 gemacht hast !!
Aber auch beim Trike genauso wie beim Motorrad mit Anhänger max. Breite 1 Meter
und max. 60 km/h auch auf der Autobahn !!
Ist aber nur in Deutschland so !! achja


Geschrieben von: Christian SU am: 14.06.22, 00:12:17
@Ede
Komisch, ich habe schon mal ein Boom-Trike (deutsche Zulassung) mit Wohnwagen gesehen.


Geschrieben von: Ede am: 14.06.22, 00:22:01
Zitat:
@Ede
Komisch, ich habe schon mal ein Boom-Trike (deutsche Zulassung) mit Wohnwagen gesehen.
achja

>> bei den BOOM-Trikes >> keine Ahnung >> mir Egal, hab kein's >> andere Baustelle >

>> Führerscheinklasse >> breiter >> Autozulassung esreicht alleskaese alles wird gut

Zitat:
Für Trikes mit einer Leistung von bis zu 15 kW ist die Klasse A1 erforderlich. Für stärkere Trikes mit einer Leistung von mehr als 15 kW wird die Klasse A benötigt. Mit den Motorradführerscheinen dürfen keine Trikes mit Anhänger geführt werden.


Zitat:
Anhänger sind für die Low Rider Muscle-, Mustang-, New Highway- und Fighter Modelle möglich.

Die zulässige Anhängelast der Low Rider Muscle Modelle beträgt 550 kg (national) und 350 kg (EU).

Die zulässige Anhängelast der Mustang Modelle beträgt 550 kg (national) und 312 kg (EU).


>> bei den GoldWing Trikes ist es so !!


Geschrieben von: TransalpTom am: 20.05.24, 00:32:15
moin,

ich greif das mal auf

Zitat:

Sieht aus wie eine normale Zulassungsbescheinigung Teil 1, gleiches Ausmaß, gleiches Papier. Merkwürdiger Weise steht dort nichts davon, das der Anhänger nur vom einem Motorrad gezogen werden darf. In den Papieren von Volker und Stefan war dies explizit vermerkt.


Doch, ist es, die Dame hat Dir eingetragen :"... ANH GEM §3 ABS 2 Nr 2F FZV ..:" das ist ein Anhänger hinter einem Kraftrad.

Die Amtsleiterin hatte Recht, das Mitführen der abgemeldeten alten Zulassungsbescheinigung und der des TÜV hätte gereicht, wiel der Anhänger ja eine Betriebserlaubnis hat.

Das ist so, wie bei den Bauern, wenn die einen zulassungsfreien Anhänger mit 25km/h fahren wollen, da reicht auch der alte Brief oder Schein.

Nur bei den Bauern wissen die Polizisten das, bei dem Anhänger wärst D sicherlich auf einen unwissenden Polizisten getroffen und so hast Du etwas in der Hand.

Für 55EUR hast Du dann keinen Ärger.