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Themenstarter

Ich hätte zu dem Thema Reifen mal ne Frage verwirrt
Mein Hinterreifen wird auch bald Fällig wütend
Ich habe Vorn und Hinten Reifen der Fa. Metzeler muß ich nun für Hinten auch wieder einen Metzeler aufziehen lassen, oder kann ich eine andere Firma nehmen? Der Vorderreifen ist noch OK wäre dumm den schon zu wechseln.

Danke schon mal im Voraus

#1  26.07.08, 17:11:25

Beitragssammler


Themenstarter

Auf Motorraeder ist Mischbereifung nicht erlaubt. Vorder- und Hinterreifen sind aufeinander abgestimmt und erhalten entsprechende Freigaben, selbst wenn du jetzt ein anderes Modell von Metzler aufziehen moechtest brauchst du m.E. eine Freigabe.

#2  26.07.08, 17:33:17

Beitragssammler


Themenstarter

Zitat von streetmaster66:
Wenn im Schein nur die Reifengrösse eingetragen ist und keine bestimmte Reifenmarke vorgeschrieben wird kannst du fahren was du willst nur die Grösse muss stimmen




Diesen dämliche Auskunft solltest du bitte mit notarieller Beglaubigung (wobei sich die Frage stellt was der Notar dann beglaubigt, die Auskunft oder die Dusseligkeit) rechtsverbindlich an GL Winger weiter geben. Für den Regressanspruch meine ich !!!!!! nichzufass

ich fass es nicht wenn nur die Reifengröße eingetragen ist autsch. pein

GL du kommst nicht umhin, entweder denselben TYP nochmal aufziehen, oder ganz umstellen.

Dir ist zwar nicht vorgeschrieben welchen Reifen du dann aufziehst, wenn im Schein nichts vermerkt ist. Aber er sollte für dein Mopped eine Freigabe besitzen, das kann der Reifenhändler nachschauen, oder bei einigen Herstellern kannst du die Freigabe online runterladen. Die hast du dann, im besten Fall vom Reifenhändler abgestempelt, immer in der Tasche, hat mir mal ein TÜV Beamter gesagt, dann gibts auch keinen unnützen Stress ! alles wird gut

#3  26.07.08, 18:52:08

Beitragssammler


Themenstarter

Tollllllllllllllllllll

Klasse

ähhhhhhhhhh und wo steht da was zu Mischbereifung.

ach da

Die Problemstellungen beziehen sich ausschließlich auf die im Fahrzeugschein unter Ziffer 20 bis 23 und ggf. 33 eingetragenen Reifendimensionen und Felgen (Rad-/Reifenkombinationen) und nicht auf Umbereifungen mit anderen Rad-/Reifenkombinationen! Auf Reifen unterschiedlicher Bauart (Reinfor-ced/XL oder C) wird im folgenden noch gesondert eingegangen.

und da

Das Mischbereifung im Falle des Eintrags beider Bauarten nicht zulässig ist bleibt dabei unbenommen.


Darum gings nämlich in diesem Thread, nicht darum das du die Dinger jederzeit gegen andere tauschen kanns.


Und was sagt uns das, ab zum Notar damit GL dann auf dich zurück greifen kann!


Versuchs doch einfach mal mit lesen und wenn du das nicht kannst, such dir wen der es kann !!!!

Aber richtig klasse finde ich das du die Beweisführung zur eigenen Dusseligkeit auch noch, im überaktionismus, selber hier einstellst


dubisu gutgema lol

#4  26.07.08, 19:31:14

Beitragssammler


Themenstarter

Zitat von streetmaster66:
Zitat von augustino:

Versuchs doch einfach mal mit lesen und wenn du das nicht kannst, such dir wen der es kann !!!!



Lesen kannst Du offensichtlich

Ich kann aber im Gegensatz zu dir das gelesene auch verstehen.


Nochmal guckst du hier
Das Mischbereifung im Falle des Eintrags beider Bauarten nicht zulässig ist bleibt dabei unbenommen.

nemma pein sschuld wie geil lol

#5  26.07.08, 19:42:12

Beitragssammler


Themenstarter

Da geht es um RF und Stahlgürtel, nicht um Herstellermix!!!

GL: Frag deinen freundlichen Reifenhändler, der kann dir genaues sagen, auch welche freigeheben sind für das Gewicht unserer Dicken.


#6  26.07.08, 19:44:18

Beitragssammler


Themenstarter

Ich weiß Feddo,

aber ich verlaß mich da lieber auf den hiesigen TÜV Dienststellen Leiter vom TÜV

#7  26.07.08, 21:31:36

Beitragssammler


Themenstarter

Ja, Junge hab ich da ne Lawine losgetreten. aspass

Das war nicht meine Absicht, aber danke an euch für die Beiträge, sind sehr informativ.
Ja, ich habe im Schein Reifenhersteller stehen, nur bauen die nicht mehr die Reifengröße. dagegen
Von Metzeler habe ich ne Freigabe.

@Feddo
Ich werde wohl meinen Reifenhändler beauftragen den gleichen Reifen zu besorgen der drauf ist, dann bin ich auf der sicheren Seite.

LG Frank


#8  26.07.08, 21:55:06

Beitragssammler


Themenstarter

Streetmaster wir wissen es ja nun jedes Forum braucht seinen Hausdeppen, wir haben unseren jetz, mit Nichwechsel, ja auch wieder.

Dasselbe Thema hast du anderweiting auch schon zum eskalieren gebracht guckste hier, weil dein Gedächniss ist ja scheinbar nicht das allerbeste.

http://www.goldwing-forum.de/forum/topic.php?id=5975&highlight=Mischbereifung&

Übrigens ich Ketsch hab ich dich nicht so rumtönen hören, nur Haken schlagen sehen !


#9  26.07.08, 23:10:37

Beitragssammler


Themenstarter

streetmaster66
(Posting 4)


Ich bin Samstags auch in Ketsch das ist Pflicht-Termin
26.06.08, 08:46:53


Ich war dann mal so frei das hier rein zu kopieren.

Nachlesen kann man das hier

http://www.goldwing-forum.de/forum/topic.php?id=5910&highlight=&

Du hast schon recht, als Streetmaster warst du nicht da.

Aber erkannt worden bist du trotzdem.

Da das, laut deiner Aussage, ja Pflicht war und du nun behauptest gar nicht vor Ort gewesen zu sein, gibts für mich nur noch eine Möglichkeit.

Du bist das was man, im Rheinland, einen "Maulfechter" nennt. Du kündigts großartig dein kommen an, und behauptest dann du warst nicht da.

Du tönst rum nen Stall voll Wings zu haben und hast, ich setze jetzt mal deine bisher hier mitgeteilte Luftblasentönerei voraus wahrscheinlich nicht einmal eine.

Du behauptest Testfahrer zu sein und hast, von Fahrphysik 0 Ahnung.

Warum verzupfst du dich nicht dahin wo du offensichtlich hin gehörst, ins Modellfahrzeugforum und spielst da weiter.



#10  27.07.08, 11:41:37

ZappaSEi

(Mitglied mit Biete)


Also Leute, mal abgesehen von Zulässigkeit von Mischbereifung, das ist gefährlich!!!
Da die Profile der einzelnen Hersteller auf einander abgestimmt sind. Das Mindeste was passieren kann ist ein Hochgeschwindigkeitspendeln. Das schlimmste, unterschiedliche Gripeigenschaften.
Ich würde mal bei den Herstellern nachfragen, was die so im Programm haben. Der TÜV kriegt die Freigaben ja auch von den Herstellern.
Letzte Möglichkeit: Nicht ganz billig, aber erschwinglich: Fahrversuch mit Eintragung. Geht aber nur, wenn der Prüfer willig ist.
Gruß
Zappa


SEi schon lang dabei
#11  28.07.08, 10:47:40

Beitragssammler


Themenstarter

Guckst du ?!

Honda:

http://www.honda.de/content/service/mc/19472_27966.html

alles weitere steht da drin.

außerdem gibt es noch was von Michelin.
Nach deren Angebn auf der Site sind diese aber einzutragen, da sie in der Freigabe von Honda nicht enthalten sind.

. . . Denk denk . . .
ich meine ich hätte mal eine neue Honda Liste gehabt . . .

Viel Spaß beim Testen

Dateianhang:

 Michelin Bereifungsmoeglichke.pdf (25.67 KByte | 29 mal heruntergeladen | 744.37 KByte Traffic)



#12  28.07.08, 22:57:09
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