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Thema: Schweizer Vignetten für Wing mit Anhänger (https://www.goldwing-forum.de/forum/topic.php?id=39018)


Geschrieben von: Stefan B. am: 03.01.24, 13:09:36
Im Sommer möchte ich mit meiner Wing + Anhänger durch die Schweiz an den Lago Maggiore fahren.
Für die Durchfahrt auf Schweizer Autobahnen benötige ich zwei Vignetten!
Eine für das Zugfahrzeug und eine für den Anhänger.
Allerdings werden die Vignetten wohl immer einem Kennzeichen zugeordnet. traurig

Und darin liegt mein Problem:
Wing und Anhänger tragen das gleiche Kennzeichen. Ich kann aber nicht zwei Vignetten für ein und dasselbe Kennzeichen kaufen!
Hat einer eine sinnstiftende Idee, wie ich dieses Problem lösen kann?



Geschrieben von: BluewingerSE am: 03.01.24, 13:13:51
Servus Stefan,

ich brauche regelmäßig ne Schweizer Vingette für meinem Anhänger hinterm Wohnmobil. Ich kann mich nicht erinnern, das mich schonmal beim Kauf jemand nach dem Kennzeichen gefragt hat.


Geschrieben von: tibid am: 03.01.24, 13:56:10
Nun ja, die Schweiz hat seit kurzem zusätzlich zur Klebevignette nun auch eine digitale Variante eingeführt, die leicht unterschiedlich gehandhabt werden.
Wenn ich zufällig ein Auto und ein Motorrad mit gleichem Kennzeichen hätte, müsste ich trotzdem 2 E-Vignetten kaufen. Das System verhindert daher nicht, mehrere E-Vignetten auf das gleiche Kennzeichen zu kaufen.
Vorteil E-Vignette: wenn man sein Fahrzeug ersetzt und das Kennzeichen behält, bleibt die Vignette weiterhin gültig. Ausserdem ist ein Kennzeichenwechsel pro Jahr erlaubt, z.B. in Folge Umzug.

Achtung: es soll viele Fake-Websiten geben, welche die E-Vignette überteuert anbieten, daher hier die einzige offizielle Stelle:
www.e-vignette.ch

Weitere Informationen (FAQ, Richtlinien...):
https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/information-private/reisedokumente-und-strassenabgaben/vignette-autobahngebuehren.html


Geschrieben von: Stefan B. am: 03.01.24, 14:39:32
Vielen Dank für die Aufklärung.

Ich hatte gar nicht an die Option gedacht, dass man ja in der Schweiz mehrere Fahrzeug mit einem Kennzeichen fahren kann. Dann macht diese E-Vignette auf jeden Fall Sinn.

Eine Klebevignette wüsste ich nicht zu montieren.
Mein Anhänger ist foliert und darauf möchte ich keine Vignette kleben, die ich nie mehr im Leben schadlos entfernen könnte...

...hat sich mal wieder gelohnt, in die große Runde zu fragen!
Dankeschön! freuen



Geschrieben von: Flüsterer am: 03.01.24, 18:01:30
Worin besteht dann dein Problem?

Wenn das System es eh nicht verhindert, zwei Vignette mit dem gleichen Kennzeichen auszustellen (die Fahrzeug Kategorie ist ja eh eine andere) dann nimm doch zwei digitale Vignetten und ferddich..


Geschrieben von: Stefan B. am: 03.01.24, 20:29:18
Hallo Martin,

ja, genau das war ja mein Problem:
Weil ich eben nicht wusste, dass man in der Schweiz mehrere Fahrzeuge mit einem Kennzeichen fahren darf!
Und daher war für mich auch nicht klar, dass ich zwei E-Vignetten auf ein gleiches Kennzeichen ausstellen lassen kann...

Sowas kannst Du in Deutschland nicht!
Okay, bei uns gibt es auch keine solchen Vignetten, - aber jedes Kennzeichen ist bei uns immer nur für ein zugelassenes Fahrzeug bestimmt.
Die einzige Ausnahme ist bei uns halt so ein Motorradanhänger, der hier zulassungsfrei ist und mit einem Wiederholungskennzeichen des Zugfahrzeugs versehen wird.
Deswegen kam überhaupt die Frage erst auf...

...na ja, und landwirtschaftliche Anhänger, die hinter Ackerschleppern gezogen werden und mit nicht mehr als 25 km/h bewegt werden, sind auch zulassungsfrei. Aber da stellt sich eher nicht die Frage, ob ich mit einem Trecker und Anhänger durch die Schweiz über gebührenpflichtige Autobahnen fahre... lachen


Geschrieben von: Filiberto am: 24.04.24, 19:42:19
Nur zur Info!

Mit dem Motorrad und Hänger brauchts du nur eine Vignette ( ist eine Ausnahme sie Link)


https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/information-private/reisedokumente-und-strassenabgaben/vignette-autobahngebuehren/faq-vignette.html


Klicke dann auf

Brauche ich für einen Anhänger auch eine Vignette?

Ja. Anhänger unterliegen ebenfalls der Abgabepflicht, sofern sie nicht der Schwerverkehrsabgabe unterliegen.

Ausgenommen sind Anhänger, welche von Motorrädern gezogen werden.



Hoffe es funktioniert bin nicht so ein Hirsch am PC mit Augen rollen


Geschrieben von: Stefan B. am: 25.04.24, 06:43:09
DANKE Filiberto!

Das ist ja der ultimative Tipp. gut_gemacht

Diese behördliche schweizer Internetseite beantwortet ja wirklich alle Fragen.


Dankeschön! zwinkern