Blöde Frage Nummernschild !
03.10.11, 11:13:30
Beitragssammler
Hab da mal als Goldwingneuling eine vieleicht blöde Frage.
Möchte Morgen meine Wing Zulassen, bekomme dann auch zwangsläufig ein neues Schild. Wie groß oder klein sollte es sein damit es gut Wing passt?
auf dem Schild stehen als Beispiel:
AB CD 12
04/10
03.10.11, 11:32:47
Beitragssammler
Hallo Heiko
Bei dem Stassenverkehrsamt sind doch Schilder Händler.
Anhalten anhalten und entscheiden.
Ich selber bleibe bei dem Kuchenblech finde ich besser.
Gruß aus der Nordheide
Peter
03.10.11, 12:46:53
Beitragssammler
Jo, das mit dem anhalten geht net, die Wing steht noch im Fuchsbau.
So ein kleines Schild passt net zur Wing finde ich, nur wie groß es maximal sein darf weiß ich net.
03.10.11, 12:56:21
Karl-Heinz
Vielleicht hilft Dir
das hier weiter...
03.10.11, 14:40:57
Beitragssammler
Ich finde, das kleine Schild passt gut zu meiner GoldWing :D
03.10.11, 16:36:05
Beitragssammler
Ok, mal sehn ob dann alles auf ein 20x20cm Schild passt
04.10.11, 17:10:48
Beitragssammler
Hy Leute
Nummernschild selber verkleinern ist verboten.
Urkundenfälschung oder so.
Gruß aus dem Norden Kuddl43
04.10.11, 21:34:15
Norbert-1500
Hallo,
ich habe ein kleines Moped Kennzeichen.
Mit der Begründung ein großes Kennzeichen ragt vor die Kennzeichenbeleuchtung also kein Licht auf dem Kennzeichen. Mein Vorgänger hatte auch noch eine Ausnahmegenehmigung. Kopie kann ich dir schicken.
Norbert
04.10.11, 23:42:39
Beitragssammler
Hallo,
ich habe ein kleines Moped Kennzeichen.
Mit der Begründung ein großes Kennzeichen ragt vor die Kennzeichenbeleuchtung also kein Licht auf dem Kennzeichen. Mein Vorgänger hatte auch noch eine Ausnahmegenehmigung. Kopie kann ich dir schicken.
Norbert
...kannst Du mir auch eine Kopie schicken? Wollt über den Winter mir eins wie an der 125iger "besorgen".
05.10.11, 08:23:59
ZappaSEi
Hallo,
ich habe ein kleines Moped Kennzeichen.
Mit der Begründung ein großes Kennzeichen ragt vor die Kennzeichenbeleuchtung also kein Licht auf dem Kennzeichen. Mein Vorgänger hatte auch noch eine Ausnahmegenehmigung. Kopie kann ich dir schicken.
Norbert
Die Eintragung an und für sich besagt garnichts.
Lt. Stvzo hat ein Motorradkennzeichen festgelegte Maße.
Wenn du ein kleineres Kennzeichen willst´, muß eine Sondergenehmigung erteilt werden.
Diese bekommst du i. d. R. nur, wenn ein bestimmter (kostenmäßg) Umbauaufwand überschritten wird, es bauaurtbedingt nicht anders geht und, der wichtigste Punkt, ein amtlicher Prüfer diese Sondergenehmigung befürwortet.
Gruß
Zappa,
der bei einem Importhändler jahrelang Sondergenehmigungen einholen durfte.
05.10.11, 09:27:09
Beitragssammler
Heute Zugelassen, Schild ist 18x20cm
05.10.11, 10:51:10
ZappaSEi
Glückwunsch und viel Spaß mit der Wing.
Gruß
Zappa
05.10.11, 11:25:28
Sunshine
geändert von: Sunshine - 05.10.11, 11:26:14
Heute Zugelassen, Schild ist 18x20cm
Dann hast du das normale und seit 01.04.2011 gültige "kleine" Motorradkennzeichen erhalten. 18 cm breit und 20 cm hoch.
Das Leichtkraftradkennzeichen (255/240 mm breit und 130 mm hoch) wurde früher mit Ausnahmegenehmigung für die Goldwing zugeteilt, wenn man Glück hatte.
Ich habe vor zwei Jahren trotz Kopie einer Genehmigung und Bildern weder beim TÜV noch bei der Zulassungsstelle Erfolg gehabt. Mit Wohlwollen habe ich 20x20 cm bekommen.
Ich erhielt auch noch folgende Hinweise:
- durch die reflektierenden weiße Fläche am Kennzeichen muß die Kennzeichenbeleuchtung nicht mehr direkt auf das Kennzeichen scheinen
- sollte mein Bekannter mit der Sondergenehmigung für das kleine Leichtkraftradkennzeichen seine Goldwing jemals abmelden und wieder neu zulassen wollen, ist das kleine Kennzeichen nicht mehr zuteilungsfähig !
Also ... nicht mehr abmelden !
05.10.11, 13:39:23
Nahegoldi
In meinem Schein und Brief ist auch das Kleinkraftrad-Kennzeichen eingetragen, trotzdem hat sich meine Zulassungsstelle vor 8 Jahren geweigert, mir diese Schildergröße auch zuzuteilen.
Nach langen 8 Jahren mit dem Kuchenblech habe ich jetzt einfach in das 180X200 getauscht.