Zulassung Anhänger aus Holland - Tüv

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02.06.16, 18:11:03

olafT.

:D

kurzes update:

Deutscher TÜV + ABE + Zulassung alles heute problemlos erhalten ! :D

später wenn ich mehr zeit habe gibts nen ausführlichen bericht mit fotos usw.. :D
02.06.16, 22:16:41

keysch

Zitat:
TÜV + ABE + Zulassung alles heute problemlos erhalten

Dann kannsten ja Morgen wieder verkaufen.
War jetzt Dein 5er Anhänger,oder?
02.06.16, 23:28:25

olafT.

:D

bist du sehr neidisch ? :p
03.06.16, 02:50:41

olafT.

:D

ich dachte nicht dass es so einfach geht,
anhänger aus holland ohne papiere,typenschild,abe,usw... nicht mal ein hersteller oder baujahr war bekannt.
(ok, wir wissen dass es ein "squire d-18" ist, aber der tüv nicht)

eine "21er" untersuchung wobei der prüfer sich alles was er an daten braucht selbst im internet gesucht hat, bzw ich hab ihm erklärte wonach er googeln muss.

dann noch zur zulassungsstelle um einen stempel auf die vom tüv erstellte betriebserlaubniss machen zu lassen, fertig:





das hat heute alles zusammen ca 150€ gekostet.

lief alles recht problemlos,
man darf nur nicht vom hier im forum oft erwähnten paragraph 18 anfangen... da hat sich einiges geändert, der richtige paragraph ist heute "§ 3 abs 2 nr 2f"
damit wissen auch die netten damen der zulassungsstelle was anzufangen und machen brav ihren stempel drauf :p :D
03.06.16, 04:55:16

Karl-Heinz

Danke für diese Infos. Ich werde mal sehen, dass ich dieses spezielle Thema noch besser auffindbar machen werde. Das kann gut weiterhelfen, wenn es Nachahmer gibt.
04.06.16, 10:21:16

Beitragssammler

Hallo Olaf,
du hast ihn aber jetzt "richtig" zugelassen und nicht nur per grüner Betriebserlaubnis?
04.06.16, 11:31:29

olafT.

:D

nein.
mit "folgekennzeichen" und darf nur hinter krafträdern geführt werden.
die abe war früher grün, heut is sie weis.
04.06.16, 11:51:55

Karl-Heinz

Die grüne Betriebserlaubnis gibt es seit geraumer Zeit für neu zugelasene Fahrzeuge nicht mehr. Nur noch die bis zum Stichtag damit ausgestatteten Fahrzeuge haben dieses Betriebserlaubnis, die auch weiterhin gültig ist.

Für alle neu importierten und neu hergestellten Fahrzeuge gilt nun die Sonderabnahme nach §21 StVZO i.V. m. §4 FZV. Zur Erstellung dieser muss man z.B. in Baden Württemnberg nur zum TÜV, alle anderen Organisationn haben dafür keine Zulassung, waum auch immer. Das ist auch von Bundesland zu Bundesland anders geregelt.

Das war auch schon bei meinem Anhänger so, als ich den 2009 aus Österreich nach Deutschland geholt habe. Der hate ursprünglich einmal eine deutsche grüne Betriebserlaubnis hatte (wurde bei Krossline verkauft).
Die ist aber erloschen ist als das Fahrzeug nach Österreich verbracht wurde und dort das besonders dicke und sogar mit Fotos ausgestattete Zulassungspapier(Buch/Heft) erhalten hat.

Die grüne Betriebserlaubnis konnte damals auch nicht wieder durch den Reimport meinerseits aufleben und somit war eine neue Einzelgenehmigung fällig (damals knapp unter 100€).

Und heute ist das eine weisse Betriebserlaubnis.
04.06.16, 13:05:41

olafT.

geändert von: olafT. - 04.06.16, 13:10:44

:D

genau so ist es,
das wichtigste steht auf der rückseite:



links oben steht das mit dem folgekennzeichen und rechts unten "betriebserlaubnioss erteilt"

:D :awg: :p

06.06.16, 16:46:42

Bamby

Hatte heut die selbe Geschichte Vollabnahme §21 dan Stempel von der Zulaszungstelle auf's Papier und gut war nur preislich ein kleiner unterschied Tüv Nord nimmt nur 61,50 euro
01.12.16, 20:54:32

dreirad

Moin zusammen

......ich versuchs mal,

ich suche bzw brauche eine Kopie für eine Betriebserlaubnis von einem Freewheel
Anhänger

zwecks Neuzulassung

#vielleicht kann einer helfen

gruss

dreirad
02.12.16, 02:11:22

olafT.

geändert von: olafT. - 02.12.16, 02:12:47

:D

Bitteschön...



(2 x nacheinander anklicken dann is es in orginalgröße )
02.12.16, 22:18:52

dreirad

Einfach Klasse

Danke schön :)

gruss

dreirad
 
 
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