Anhänger
28.07.17, 18:28:06
Wastl
Dumme Frage
Woher habt ihr eure Anhänger.
ich kann suchen wie und wo ich will, ich finde keinen!!
Gibts da ein "Geheimportal"?
28.07.17, 18:32:40
Karl-Heinz
Was suchst Denn für einen?
Die werden ja auch seltener. Kommt immer drauf an, welchen Typ man sucht.
28.07.17, 18:56:49
keysch
Peter Bleeker hat ne Halle mit Anhänger volstehen.
Rufe ihn am besten mal an.
Er ist hauptsächlich per Handynummer zu erreichen.
http://www.wingchrome.de/de/index.html
gruß von Keysch an ihm :D :D
28.07.17, 20:06:33
Schulz Martin
Hallo
Fuchs in Uslar hat auch welche.
Mfg
28.07.17, 22:46:31
GL - Treiber
Hallo Wastl,
bei eBay Kleinanzeigen sind jede Menge drin.
Wenn Du ein Zeltanhänger suchst hab ich ein Campmaster 4 anzubieten.
Gruß aus dem Allgäu,
Heiko :p
29.07.17, 09:59:19
Wastl
Mein Riesenproblem ist die Hängerbreite; 100cm ist nicht die Welt und da finde ich halt garnix
29.07.17, 12:52:30
Schulz Martin
Hallo Nochmal
Fuchs hat einen Freewheel zu verkaufen der passt ans Gespann und noch einen anderen
Mfg
29.07.17, 13:03:54
Schulz Martin
Und noch Einmal
Gen mal auf die Hompepage von Schuring.Der vertreibt z.b den Campmaster und Grand Tour Anhänger.
Mfg
30.07.17, 12:21:30
Beitragssammler
Hallo Wastl
dein Problem mit der Breite des Anhängers musst du begraben, den hintern Motorrad darf der Anhänger nicht breiter wie ein Meter sein.
und dein Gespann ist ein Motorrad mit Beiwagen. nur hinter einen Mehrspurigen Fahrzeug darf der Anhänger breiter sein. Wie zum Bespiel Trikes, dass sind vom Gesetzt her keine Motorräder.
Da zahlst du auch richtig Steuern für.
Gruß Gerd
30.07.17, 18:30:16
maiki
Soweit ich weiss kommt es drauf an an welcher stelle die anhängerkupplung angebaut ist wenn sie direkt am motorrad ist dann nicht breiter wie einen meter.
Wenn sie zwischen motorrad und beiwagen ist darf der anhänger breiter sein
30.07.17, 20:01:35
keysch
Zitat:
Wenn sie zwischen motorrad und beiwagen ist darf der anhänger breiter sein
Falsch!!
Es bleibt immer noch ein Einspuriges Fahrzeug, also max. 100cm breit.
01.08.17, 07:48:19
Beitragssammler
hallo zusammen ,
richtig , der Hänger darf nur 1m breit sein.
Wenn man aber einen 1m breiten Plattformhänger hat/baut darf die Ladung rechts u. links über stehen.
Hab schon mal mit jemand gesprochen der fährt auf diese Weise seinen Faltcaravan (also nur das Zeltteil , mit lösbarer Verbindung auf der Plattform fixiert) durch die Gegend. Ist halt dann seine Ladung die überstehen darf. Das ganze hinter der Wing ohne Beiwagen. Wurde auch schon öfters angehalten u. kontrolliert --> keine Beanstandung nachdem er eine, ohne Werkzeug, lösbare Verbindung des Ganzen aufzeigen konnte.
gruß
juxer
02.08.17, 09:55:43
st1100
geändert von: st1100 - 02.08.17, 09:56:54
Hallo Wastl - guckst Du hier:
http://home.degnet.de/tommy/motorrad-haenger/m1023.htm
Eine Übersicht aller Anhänger-Hersteller, die mir bekannt sind.
Gruß - Tommy
02.08.17, 10:00:06
st1100
geändert von: st1100 - 02.08.17, 10:00:50
Und zur Breite:
bei mittig montierter AHK am Gespann kann eine Sondergenehmigung nach §70 zum Ziehen breiterer Anhänger beantragt werden.
Details in den rechtlichen Rahmenbedingungen auf meiner Webseite
http://home.degnet.de/tommy/motorrad-haenger/m1012.htm