03.10.17, 23:54:15
Beitragssammler
Hallo,
Weis jemand von Euch, ob man nach einem Umbau von der Solomaschine zum Trike den Änhänger extra zulassen muss da es sich ja nun nicht mehr um ein Motorrad handelt. Ich freue mich auf eure Antworten.
Nono
04.10.17, 05:09:50
Karl-Heinz
Jeder Anhänger benötigt eine einmalige Zulassung bzw. die Erstellung einer Einzelgenehmigung nach §4 FZV mit Kennzeichnung für zulassungsfreie Fahrzeuge nach §10 Abs. 8 FZW.
Früher nannte man das Betriebserlaubnis und bei einigen Anhängern existieren auch noch grüne Fahrzeugdokumente, die auch heute noch gültig sind.
04.10.17, 07:58:28
Beitragssammler
Hallo Karl-Heinz,
Vielen Dank für die Antwort. Eine grüne Zulassung besteht ja. Für die Solomaschine benötigt man ja nur ein Folgekennzeichen. Meine Frage bezog sich aber darauf, ob man bei einem Trike ein anderes separates Kennzeichen für den Hänger benötigt.
Gruß Nono
04.10.17, 13:09:33
st1100
Hallo Nono,
zulassungsfreie Anhänger dürfen laut § 3 FZV in Deutschland nur hinter Krafträdern ohne oder mit Beiwagen gefahren werden.
QUELLE Gesetze im Internet
Gruß - Tommy
11.10.17, 23:36:37
Beitragssammler
Hinterm Trike muss er ganz normal zugelassen werden. Eigenes Kennzeichen, TÜV, Steuer usw.
Darfst aber trotzdem nur 60 fahren, da ein Trike auch zu der "mit allen anderen Fahrzeugen 60km/h" Kategorie gehört. Ist halt weder ein Pkw noch ein Lkw oder KOM. Außer Du hast noch ein uralt Trike bei dem als Fahrzeugart noch Pkw offen eingetragen ist.