21.06.18, 22:26:11
Doppelboxer
Hallo zusammen,
ich bräuchte eine Hupe für meine K1. Hat vielleicht jemand, der eine andere Hupe verbaut hat, noch die Originale rumliegen und würde die abgeben? Ebenfalls bin ich auf der Suche nach der Gummimanschette zum Schutz des Kardangelenkes.
Die ist offenbar im Moment nicht zu kaufen.
Gruß Rolf
22.06.18, 16:12:51
Twintreiber
Es gibt ne ganz einfache bei Louis die sieht nicht so schlecht aus
23.06.18, 10:28:21
Doppelboxer
Danke für die Tips.
Die Hupe von Louis sieht ganz interessant aus. Lieber wäre mit aber ein Original.
Das Angebot der Manschette kenne ich, aber auf meinem Bildschirm lese ich seit Wochen, dass dieser Artikel im Moment nicht lieferbar ist. Wie ich schon schrub, offenbar nicht zu kaufen. Vielleicht hat jemand noch so ein Teil in der Kramkiste liegen und würde es abgeben.
Gruß Rolf
26.06.18, 17:24:19
Doppelboxer
Hallo Erich,
der Tip Nr. 2 war gut. Teil ist heute angekommen und im einem guten Zustand. Danke dafür!
Gruß Rolf
08.07.18, 12:31:47
Beitragssammler
Hallo zusammen,
braucht eine Hupe eigentlich auch ein E-Prüfzeichen?
Gruß
Thomas
08.07.18, 17:11:39
Olli/Lippstadt
Meines Wissens nach NEIN, es müssen jedoch die Vorschriften des § 55 StVZO eingehalten sein, siehe den juristischen Kauderwelsch da unten. Aber man wirbt gern mit dem E-Zeichen in Verkaufsangeboten, weil diese Produkte dann den § 55 StVZO einhalten (bei Chinesen vielleicht nicht :D ).
Absatz 1:
Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muss sichergestellt sein, dass jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen
(von wegen Melodien beim Hupen :) )
Absatz 2:
Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang mit gleichbleibenden Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1 500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u. a.), die durch Widerhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.
09.07.18, 09:59:38
Beitragssammler
Hallo Oli,
vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Also dran mit meiner indischen Royal Enfield Hupe und hoffen
der Typ beim Tüv ist taub. :D :D :D :D
09.07.18, 13:08:52
Olli/Lippstadt
Jau, mach das mal. Meist reicht dem TÜV, wenn es laut hupt und keine Tonfolge kommt. Selbst Stelbel bewirbt seine
Nautilus mit dem ECE-Zeichen, gibt im gleichen Atemzug an, dass die Tröte schon 115 dB(A) innerhalb des StVZO-Messbereichs leistet, obwohl lt. § 55 StVZO bei 105 Schluss sein sollte :cool: .
09.07.18, 13:37:29
Beitragssammler
Na bevor ich die Oma überfahre erschreck ich Sie doch viel lieber :D :D :D