30.07.19, 13:34:30
Beitragssammler
Mahlzeit zusammen,
so nun stehe ich vor einer mir bis jetzt unbekannten Situation. :awg:
Ich habe jetzt 2 Goldwings mit Anhängerkupplung :D aber nur einen Anhänger. :rolleyes:
Im Gesetzbuch habe ich folgenden Absatz gefunden:
1. ↑ § 10 FZV (8): Anhänger […] die ein eigenes Kennzeichen nach § 4 nicht führen müssen, haben an der Rückseite ein Kennzeichen zu führen, das der Halter des Zugfahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf; eine Abstempelung ist nicht erforderlich.
Kann ich diesen Paragrafen so deuten das ich den Anhänger mit dem Folgekennzeichen von meiner ersten Wing auch hinter die neue hängen darf ohne das Kennzeichen zu tauschen??
Danke euch schon mal.
Gruß Frank
30.07.19, 15:29:53
huberbaua
Zwei Goldwings mit unterschiedlichen Kennzeichen brauchen auch 2 jeweils gleiche Schilder am Anhänger, die müssen nicht gestempelt werden sondern lediglich dem Zugfahrzeug entsprechen.
30.07.19, 16:45:05
Sunshine
Wenn es ein zulassungsfreier Anhänger ist, genügt ein Wiederholungskennzeichen das dem ziehenden Fahrzeug entspricht.
Lass dir beim Schildermacher ein zweites KZ machen. Stempel sind nicht erforderlich.
31.07.19, 00:28:08
st1100
Sorry, zwei Kennzeichen ist Unsinn - ein Hängerkennzeichen reicht !
Du bist damit ja trotzdem identifizierbar.
Einfach beide Fahrzeugscheine dabeihaben und den Gesetzestext als Kopie zusammenfalten und zu den Hängerpapieren.
Tommy
31.07.19, 08:52:06
Beitragssammler
Danke Tommy,
das habe ich mir schon so gedacht.
gibt es eigentlich so ne Zusammenfassung der Gesetzes texte zum Thema Anhänger?
Die man ins Handschuhfach legen kann?
Gruß Frank
31.07.19, 19:55:40
st1100
geändert von: st1100 - 31.07.19, 19:57:09
Beide Bilder in ein doc einfügen, ausdrucken, fertig :D
01.08.19, 06:08:12
Beitragssammler
Super Vielen dank Tommy