16.11.07, 11:27:42
Volli
geändert von: Volli - 16.11.07, 17:22:49
Hallo, habe folgendes Problem, ich will eine AHK an mein noch zu bauendes Gespann(1800/Summit) mitbestellen. Frage: Kupplung in die Mitte oder Kupplung auf höhe des Hinterrades ?
Und weiß einer was ich mit der Wing überhaupt ziehen darf????
Grüße aus Köln
Volker
16.11.07, 17:44:51
Beitragssammler
Habe an meinem 1800er Gespann auch eine AHK von EML, die mittig zwischen Zugfahrzeug und Boot montiert ist. Die Stützlast beträgt bei mir 20 kg und die Zuglast gesamt max. 130 kg.
Die zulässige Anhängelastwird nach einer bestimmten Formel(Kupplungsberechnung) ermittelt. Wesentliche Berechnungspositionen sind der sog.
D-Wert der Kupplung und das Gesamtgewicht des Gespannes.
Jede TÜV resp. DEKRA - Station kann Dir das ermitteln, allerdings weiß Stahmer das auch sehr genau, weil die von dort eingebauten AHK`s ja alle bereits ein Zulassungsgutachten haben.
16.11.07, 21:47:42
Volli
Hllo siggi habe heute mit Fa. Stahmer tel.
lt. Stahmer sind 250-300kg. drin.
Bleibt noch die frage,Mitte oder doch hinter dem Hinterrad.
16.11.07, 22:14:20
Beitragssammler
Bei Gespann die Kupplung immer mittig dann darf der Anhänger auch breiter sein.
17.11.07, 12:22:50
Beitragssammler
Muß in diesem Fall ausnahmsweise und auch ausnahmslos dem Hinweis von WingKing zustimmen, was ansonsten eher nicht der Fall ist. Da das Zugfahrzeug ohnehin schon das rechtslastige Boot zu schleppen hat, würde der Anhänger hinter dem Krad durch zwangsläufiges Verlängern der Längsachse des ziehenden Fahrzeuges die Wirkung des asymetrischen Fahrverhaltens noch verstärken.
Des weiteren denke ich, daß der Gespannbauer mit einer AHK hinter dem Krad in Konflikt mit der Konstruktion des für die 1800er erforderlichen Hilfsrahmens für den Beiwagenbetrieb kommen würde. Aber auch da kann Stahmer Dir die fachtechnisch besten Empfehlungen geben.
Weiter ist allerdings zu bedenken, daß auch heute noch immer gem. StVO für den Anhängerbetrieb eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h vorgeschrieben ist.
Nicht gerade eine komfortable Reisegeschwindigkeit, weder für den Gespanntreiber noch für andere Verkehrsteilnehmer.
17.11.07, 19:28:25
Beitragssammler
Da das Zugfahrzeug ohnehin schon das rechtslastige Boot zu schleppen hat, würde der Anhänger hinter dem Krad durch zwangsläufiges Verlängern der Längsachse des ziehenden Fahrzeuges die Wirkung des asymetrischen Fahrverhaltens noch verstärken.
Nee. Da möchte ich dir widersprechen. Wenn das Gespann, durch das Boot rechtslastig ist, wird es durch einen mittig angebrachten Anhänger noch rechtslastiger. Neutral wäre ein, an er Kradlängsachse abgebrachter Anhänger. Das würde aber die Breite des Fahrzeugs noch mehr vergrössern, weil die Hälfte des Anhängers nach links rausschauen würde. Deswegen mittig. Aber keineswegs fahrneutral.
17.11.07, 19:43:04
Volli
geändert von: Volli - 17.11.07, 19:44:07
Wäre es denkbar die Ahk zwischen mitte Gespann und Hinterrad dh. 2/3 vom Gesammten zu montieren? Damit hätte ich einen Kompromiss? Hat das schon mal jemand gemacht?
Volker