Tacho ?

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26.04.08, 08:16:55

Volli

Hallo Frage an die Spezialisten

Mein Tacho zeigt nach Gespannumbau (15")logischerweise den falschen Wert an
Frage 1: Wo wird das Tachosignal abgenommen?

Frage 2: Hatt schon mal einer so`ne Tachoangleichung gemacht?

Wie???

Schone Grüße vom immerzuschnellfahrenden Volker

:awg: :bahnhof: :danke:
28.04.08, 09:02:14

ZappaSEi

geändert von: ZappaSEi - 28.04.08, 09:02:43

Stahmer oder einen der, anderen, guten Gespannbauer kontaktieren, die haben das schon öfter gemacht.
Zappa
28.04.08, 09:45:37

Volli

Hallo Zappa
Stahmer hat das Teil zwar gebaut aber ne Tachoangleichung is nich.Weis auch nich wo das Signal her Kommt? :bahnhof:

Denke ich muß mal Wolfgang fragen oder Fuchs??
oder einen im Forum

Volker
28.04.08, 10:23:05

ZappaSEi

Hallo Volker, das is doch ne 18er. Ich hab also von der 18er gar keine Ahnung. Vielleicht kann dir der Klaus von Krossline helfen, da der mit Trikes zu tun hat. Mac könnte auch was wissen.
Zappa
28.04.08, 23:10:11

Beitragssammler

Zitat von Volli:
Hallo Zappa
Stahmer hat das Teil zwar gebaut aber ne Tachoangleichung is nich.Weis auch nich wo das Signal her Kommt? :bahnhof:

Denke ich muß mal Wolfgang fragen oder Fuchs??
oder einen im Forum

Volker


Da frage ich mich wie die Firma Stahmer eine Zulassung für das Gespann bekommen hat.

Gesetzliche Vorschriften
Trotz der genannten Ungenauigkeitsfaktoren darf nie weniger als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit angezeigt werden (wichtig für die Einhaltung von Tempolimits). Der notwendige Toleranzbereich der Anzeige muss also nach “oben” verlagert werden, d.h. angezeigt wird grundsätzlich mehr als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit.

Gesetzlich zulässig ist eine Voreilung von 10 % zuzüglich 4 km/h (§57 StVZO). Bei 50 km/h darf die Voreilung also bis zu 9 km/h, bei Tempo 100 bis zu 14 km/h betragen.
Diese recht großzügigen Toleranzwerte sind eine Folge der Angleichung europäischer Bauvorschriften (hier: Richtlinie ECE R-39).
Beim Wegstreckenzähler ist (§ 57 StVZO) die maximal zulässige Abweichung auf 4% beschränkt.

Für mich ist das Murks und die Firma Stahmer hat dafür zu sorgen dass der Tacho gemäss den Vorschriften funktioniert.
29.04.08, 09:03:05

ZappaSEi

Das hat Carlo schön geschrieben. Nur ist meines Wissens die erlaubte Voreilung prozentuel von der Endanzeige abhängig. Wären bei mir 999 +X.
Das hilft dem Kollegen aber nicht weiter.
GG- Motorbike-Point 07644931666.
Gruß
Zappa
29.04.08, 14:05:36

Beitragssammler

Die Firma Stahmer hat den Gespannumbau gemacht und ist meiner Auffassung nach auch verpflichtet den Tacho anzugleichen anders dürfte eine Zulassung des Gespanns gar nicht erfolgen.
 
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