11.06.08, 21:34:48
Beitragssammler
Hallo zusammen,
trage mich mit dem Gedanken demnächst in der Schweiz zu leben und zu arbeiten. Derzeit habe ich folgende Fahrzeuge die mit in die Schweiz und dort nicht verkauft werden sollen. GL 1500 SE mit Anhänger Bj.1991,Suzuki Bandit GSF 600 F Bj. 2001, Mercedes Benz 190 1.8 Bj.1991.
Da ich seit Jahren in Besitz der Fahrzeuge bin und mich nicht von Ihnen trennen mag soll alles mit.
Gehört habe ich, das wohl nach einen Jahr in der Schweiz Einfuhrzoll zu entrichten ist. Nun meine Frage, wer weiß davon und hat ne Idee wieviel dafür fällig wäre?
Gruss Otti
http://www.leipzigwinger.dreipage.de
:awg:
11.06.08, 21:39:20
WingMike
Frag mal den Wallauwinger Udo, der hat das gerade hinter sich :D
12.06.08, 14:35:21
Wallauwinger
Hallo zusammen,
trage mich mit dem Gedanken demnächst in der Schweiz zu leben und zu arbeiten. Derzeit habe ich folgende Fahrzeuge die mit in die Schweiz und dort nicht verkauft werden sollen. GL 1500 SE mit Anhänger Bj.1991,Suzuki Bandit GSF 600 F Bj. 2001, Mercedes Benz 190 1.8 Bj.1991.
Da ich seit Jahren in Besitz der Fahrzeuge bin und mich nicht von Ihnen trennen mag soll alles mit.
Gehört habe ich, das wohl nach einen Jahr in der Schweiz Einfuhrzoll zu entrichten ist. Nun meine Frage, wer weiß davon und hat ne Idee wieviel dafür fällig wäre?
Gruss Otti
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:awg:
Hi Otti,
also alle Punkte für die Kostenfreie überführung als Umzugsgut ist gegeben.
Zugelassen müssen die Fahrzeuge auf deinen Namen oder einer Person sein, die mit Umzieht.
Nach einem Jahr müssen die Fahrzeuge bei der MFK (Tüv in der Schweiz) migriert werden. Bei der einfuhr, erhält jedes Fahrzeug eine "Stammnummer" die Grundlage für alle Verwaltungsakte in CH sind.
Ich habe meine Fahrzeuge recht schnell migriert - was Vollabnahme Tüv bedeutet - weil mir die Deutsche Versicherung einfach zu teuer war und ich auch nicht geneigt war dem Deutschen Staat weiter Teure KFZ-Steuer in Hals zu werfen.
Beachte bitte auch, das spätestens 12 Monate nach dem Umzug, dein Führerschein in CH-Fahrausweis umgeschrieben werden muss. Wenn du einen "alten" 3er hast, also den, wo man noch 7,49 t LKW fahren darf, musst du einemal zum Amtsarzt um die Fahrtüchtigkeit checken zu lassen (der macht nur einem Ahhhh) oder eine Verzichtserklärung unterschreiben ...
Bitte achte auch darauf, das du für die Fahrzeuge ein "COC" über deinen Händler vorher besorgst. Das erleichtert die migration weil die Fahrzeuge "mit Mustergutachten" abgenommen werden ...
Wenn deine Wing eine US-Version ist, helfe ich dir eine Bescheinigung bei Honda Genf zu bekommen ... damit bekommt man jeden "Exoten" durch die MFK.
Wo ziehst du eigendlich hin ??? *neugier*
Wenn Fragen sind .. frag ruhig .. ich hab alles durch jetzt .. bin da also Fit :)
Wallauwinger
12.06.08, 17:37:00
Wingerpuschi
Eh Otti
Erst Haube jetzt Du und dein hasi wer kommt als nächstes?????
haste dir ma gedanken gemacht wer hir das licht ausknipst?? :nichzufass: :protest: :ironie:
13.06.08, 08:58:51
ZappaSEi
Der Letzte natürlich. Wenn dich alle verlassen, wir sind ja noch da.
Zappa
14.06.08, 23:07:20
Beitragssammler
Hallo Udo,
danke für die Infos .Melde mich bei Dir wenns akut wird.
Nein ,ist noch nicht soweit.Wahrscheinlich Nähe Konstanz.
Gruss Otti :)
@ Wingerpuschi ...bleib Dir noch ne weile erhalten :p
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:awg: