Schaltrelais

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30.04.09, 10:05:11

Beitragssammler

Hallo zusammen,

ich habe nach langem Suchen wunderschöne Nebelscheinwerfer für meine Dicke gefunden. Beide sind schon montiert und müssen nur noch angeschlossen werden. Dazu habe ich ein Schaltrelais bei Louis gekauft, und nun meine Frage. Auf der Rückseite sind folgende Zahlen zu sehen. 30,85,86,87. An diese Zahlen werden die Klemmen befestigt. Jetzt sind ja diese Angaben genormt auch klar. Aber wie werden den die Nebelsch. und der passende Schalter nebst Stromversorgung angeschlossen. Ich habe keine Lust da etwas falsch anzuschliesen und mein Kabelbaum verabschiedet sich mit einer Rauchwolke. Kann mir einer von Euch das etwa so erklären wie. Scheinwerfer kommen an Klemme so und so. Schalter an Klemme...usw. Ich weiß nur das Klemme 30 Dauerplus,85 Masse,86 schaltet das Relais, und 87 keinen Plan??? Ich möchte die Nebler völlig unabhängig vom Lichtnetz mit einem extra Schalter ein zuschalten können.
Wer weiß was :awg:
30.04.09, 10:43:45

Beitragssammler

Schau mal in der Suche nach.
Mac hat das mal ausführlich erklärt ;-)
30.04.09, 12:04:07

Beitragssammler

Einfache Kurzfassung.

30 -> Dauerplus ( Sicherung nicht vergessen )
85 -> Masse
86 -> Die Stromführende des Schalter ( beim einschalten )
87 -> zu den Nebelscheinwerfern.


85 und 86 kannst auch vertauschen. Ist egal.
Falls du den Schalter noch nicht verkabelt hast, würde ich die Schaltplus ( Zündung ) neben der Batterie nehmen.

lg aus Wien
Christian
30.04.09, 22:37:57

Wallauwinger

Zitat von Lutz01:
......schipp

Ich möchte die Nebler völlig unabhängig vom Lichtnetz mit einem extra Schalter ein zuschalten können.
Wer weiß was :awg:


Hallo,

davon möchte ich erstmal ganz dringend Abraten. Die Vorschrift besagt, das Zusatzbeleuchtung wie Nebel- und Fernlichter NUR in verbindung mit Abblendlicht geschaltet werden darf.

Klartext :

Nebelscheinwerfer dürfen nur angehen, wenn das Abblendlicht eingeschaltet ist und müssen mit dem Fernlicht erlöschen.

Zusatzscheinwerfer (Halogen etc.) als "Fernlicht" dürfen nur einzeln Abblendlicht aus und Fernlicht an ..oder zusammen mit dem Fernlicht des Fahrzeuges geschaltet werden.
(Da schaltet sich das Abblendlicht eh ab)

Nebelscheinwerfer zusammen mit standlicht geschaltet ist ebenfalls unzulässig.

Fernlicht jedoch ja .. z.B. Lichthupe

Also wenn du das nicht berücksichtigst, bekommst du Ärger beim TÜV oder einer Sachkundigen Polizeistreife die dich dann zum TÜV schickt ... beides kostet Zeit und Geld.

Wingergrüsse

Wallauwinger
01.05.09, 01:01:20

Beitragssammler

Hi Udo,

deine Ausfuehrungen stimmen absolut fuer Deutschland.
Hier kann ich schalten wie ich will. :D

Also nimmt Lutz 86 vom Abblendlicht ueber einen Schalter und schon stimmt die Sache. Es gibt da noch den Trick zusaetzlich einen Schalter zu legen ( Dauerbeleuchtung ), aber das will ich nicht weiter ausfuehren.

Gruss aus Canada

Mac
01.05.09, 20:58:38

Norbert-1500

Hallo,

das mit dem Licht ist nicht mehr so einfach.
Wallauwinger hat absolut recht :) ,aber wenn die Nebelscheinwerfer als Abblendlicht eingestellt werden könne sie auch als Tag-Fahr-Licht gefahren werden das darf zusammen mit dem Abblendlicht an sein :) .

Norbert
 
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