Tja Kai,
hast Du denn eine Antwort darauf, warum dem genauen Deutschen Amtsschimmel das zu unsicher ist, daß der Anhänger bremst???
Also der Mittelpunkt Anhängerkugel muß im Normalbetrieb auf 42 cm über der Straßenfläche sein!
Bei der GW bedeutet das, die Anhängerkugel muß im Prinzip die Bremsleuchten unter dem Nummernschild verdecken!
Wie schon gesagt, so ein Amtsschimmel richtet sich nicht danach was möglich ist, sondern danach wo sie sein muß!!!
Also jetzt gehen wir mal davon aus, sie wäre da: Die Motorradanhänger sind immer nach dem Prinzip "Quadratisch, praktisch, gut" gebaut. Wenn so ein Teilchen jetzt eine Bremse hätte und der Fall der Fälle würde eintreten, daß eine Bremse nicht bremst (soll beim Anhänger ja schon mal vorgekommen sein

), dann würde bei einer Vollbremsung auf einmal eine Kraft von ca. 100 kg seitlich auf diesen Punkt am Motorrad drücken.
Was das im Fall einer starken Bremsung bedeutet, muß ich wohl nicht länger ausführen!
Andersherum sehe ich aber die Gefahr, daß ich nicht mehr rechtzeitig stehen bleiben kann, weil mir einer die Straße "zumacht", als wesentlich gefährlicher an.
Ich persönlich tendiere dazu eine Bremse in den Anhänger einzubauen, zum TÜV braucht der Anhänger doch nicht, also gibt es auch da keine Mecker, und Polizei, wenn die anhält, hat man meistens etwas gemacht und dann interessiert auch der technische Aufbau des Anhängers nicht. Im allerschlimmsten Fall bekommt man eine Mängelkarte mit Einladung zum TÜV, und bis zu der Einladung sind ja wohl ein paar Bastelnächte drin um alles wieder zurück zu bauen, oder?
Aber um es nochmals zu sagen: Alle Motorräder mit Anhänger, dürfen die Anhänger nicht breiter als ein Meter sein und nicht schneller als 60 km/h fahren, hier in Deutschland!
Gruß
Michael