Versuche es bei einer anderen Prüfstelle.
Grundsätzlich fahren in Ö alle 1200er Wing mit "Topcasebeleuchtung".
Ich denke Du hattest Pech und einen schlecht gelaunten Tüv-Prüfer erwischt.
Gesetzestext:
Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge, die unter den Geltungsbereich der Richtlinie 2002/24/EG fallen (Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und vierrädrige Kraftfahrzeuge im Sinne der Richtlinie 2002/24/EG )
§ 15. (1) Zweirädrige Kleinkrafträder (einspurige Motorfahrräder-Klasse L1e) müssen mit folgenden Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen ausgerüstet sein:
1.
einem oder zwei Scheinwerfern für Abblendlicht,
2.
einer oder zwei Schlussleuchten,
3.
einem oder zwei seitlichen nicht dreieckigen gelbroten Rückstrahlern auf jeder Seite,
4.
einem hinteren nicht dreieckigen Rückstrahler,
5.
einer oder zwei Bremsleuchten,
6.
zwei gelbroten Pedalrückstrahlern je Pedal, sofern das Fahrzeug mit nicht einklappbaren Pedalen ausgestattet ist.
Ferner dürfen an diesen Fahrzeugen folgende Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen angebracht sein:
7.
eine Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen,
8.
ein oder zwei Scheinwerfer für Fernlicht,
9.
je zwei Fahrtrichtungsanzeiger auf jeder Seite,
10.
ein oder zwei Begrenzungsleuchten,
11.
ein vorderer nicht dreieckiger Rückstrahler.
Quelle:
http://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011384
Gruß
Merlin