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Hallo, anbei ein Auszug einer Mitteilung des Ministerium für Inneres u. Sport des Landes Niedersachsen vom 12.05.2010 zum Tagfahrlicht an Motorrädern (Mitteilung an die Polizeidienststellen im Land Nds) :
....."Einführung von Tagfahrleuchten für Motorräder
Krafträder (L3-Fahrzeuge) dürfen nach den internationalen technischen Vorschriften, den ECERegelungen
Nr. 53 (Anbau Licht Krad) und Nr. 87 (Tagfahrleuchten), die bereits seit dem
24.10.2009 in Kraft sind, mit Tagfahrleuchten zugelassen werden. L3-Fahrzeuge sind Krafträder,
falls sie einen Verbrennungsmotor haben, mit mehr als 50 ccm Hubraum oder solche, die
unabhängig vom Antrieb, schneller als 45 km/h fahren.
Gemäß § 17 Abs. 2a StVO müssen Krafträder auch am Tage mit Abblendlicht fahren. Die
entsprechende Anpassung der StVO wird bei der für dieses Jahr geplanten StVO-Novelle erfolgen.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat gebeten, im Vorgriff auf diese Änderung von der Überwachung und Ahndung abzusehen, wenn Krafträder der Kategorie L3 am Tage mit eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Die Länder haben sich dieser Vorgehensweise einvernehmlich angeschlossen.
In diesem Zusammenhang mache ich darauf aufmerksam, dass § 17 Abs. 1 StVO unberührt bleibt"......
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