
Themenstarter
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Da hat die EU ja wieder mit Druck ein neues Führerscheinrecht durchgesetzt.
Die Mitgliedsstaaten haben dem Gesetz zugestimmt und jetzt ist es in Kraft.
Dieses Führerscheinrecht betrifft nur die EU Mitgliedsstaaten, das bedeutet das die in der EU erworbenen Führerscheine ab 2013 beschnitten worden sind.
Früher gab es die Klassen 1 + 2 und Ende. Jetzt gibt es B, C, oder D. E steht für AH.
A steht für Motorräder, wenn es in der EU noch mal eine Änderung geben würde sähe das in etwa so aus: AE.
Aus dem EU Führerscheinrecht geht hervor das ab 2013 der Führerschein A in den ausgestellten Führerscheinen in der EU keinen Anhängerbetrieb beinhaltet.
Der ab dem 1/2013 ausgestellte Führerschein in der EU verbietet das Führen eines AH hinter Motorrädern.
Nicht zu verwechseln mit der Straßenverkehrsordnung der Länder, die bleiben unberührt.
Es ist mir nur ein Land bekannt wo auf Grund der Straßenverkehrsordnung AH hinter Motorrädern verboten sind, das ist Italien, da hat der Führerschein keine Bedeutung weil das Verbot nicht auf ihm basiert.
Alle die vor 2013 den Führerschein erworben haben, haben Bestandschutz.
Wenn der Führerschein eingezogen wird, verliert man unter Umständen den Bestandschutz.
Nichtmitgliedsstaaten, betrifft das nicht z.B. Schweiz, Liechtenstein, usw.
Da gelten die Landesrechte, das bedeutet für einen Inhaber einer Schweizer uneingeschränkten Fahrerlaubnis erworben 2014 darf Motorräder mit AH fahren.
Das gilt für alle Länder die sich mit der EU nicht konform erklären und ihr altes Führerscheinrecht behalten.
Da das Gesetz der EU auf den Schweizer nicht greift, kann Er ungehindert durch die EU fahren.
Da der Nicht EU-Führerscheininhaber über eine uneingeschränkte Fahrerlaubnis verfügt und der Führerschein nicht in der EU ausgestellt worden ist, fährt Er locker und entspannt durch Europa.
Denn er hat eine gültige Fahrerlaubnis. (laut Führerscheinrecht). Wenn mal das Straßenverkehrsrecht geändert wird so wie in Italien, nützt kein Führerschein der Welt etwas.
Gruß in die Runde
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