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Ich denke, dass dieses Gutachten so ne Art Bestandsschutz hatte. Wer es eingetragen hatte, hatte Glück. Später wurde es dann vermutlich nicht eingetragen.
Nein, Motorrad war schon immer BMW-freundlich. Aber damals wurde nichts hochgespielt.
Wie so viele Motorräder in den 70ern waren die Motoren schneller als die Rahmen. Bei der GL1000 wurde es mit der K2 etwas, mit der K3 viel besser und erst die GL1100 wurde deutlich stabiler. Die K3 hatte schon einige verstärkte Knotenbleche, dickere Gabelholme usw. Fahrwerkstechnisch war sie fast auf dem Stand der GL1100.
Durch die schwachen Rahmen und die dünnen Gabelholme konnte, besonders bei weiter Bekleidung, unter ungünstigen Umständen über den Fahrer bei hohem Tempo Unruhe ins Fahrwerk eingeleitet werden. Die Schwachpunkte im Rahmen waren dann die Ursache, dass sich die Fuhre aufschaukelte. Mancher hat das in den Griff bekommen, einige sind dadurch so ins pendeln gekommen, dass sie in der Folge gestürzt sind. Zeugen sprachen von Pendeln von Lenkungsanschlag bis Anschlag und von Fußraste zu Fußraste.
Die lenkerfest montierte Krauserverkleidung, die natürlich, wie damals üblich, ein Festigkeits- und Materialgutachten hatte, konnte angebaut werden. Der TÜV hat dann nur die Freigängigkeit und die ordnungsgemäße Montage kontrolliert und schon war das Ding eingetragen.
Ich hatte mich damals sehr geärgert über das Urteil, dass gegen Honda Jahre nach den Unfällen ausgesprochen wurde. Honda hätte dieses Zubehör freigeben müssen, was nie geschehen ist. Warum auch? Mit diesem Urteil wurde das Produkthaftungsgesetz ins Leben gerufen, nach dem jedes Zubehör außer dem Gutachten auch vom Fahrzeughersteller freigegeben werden musste. Die Zubehörindustrie hat Honda damals verflucht.
Ich hatte damals an MOTORRAD und, ich glaube, an den ADAC Leserbriefe geschrieben, dass das doch wohl eine Frechheit sei. Ein Hersteller, hier Krauser, gibt tausende von DM für ein Gutachten beim TÜV aus, mit dem die Verkleidung angebaut werden darf. Dieses Gutachten beinhaltet das Material und Fahrversuche. Wenn der TÜV diese Verkleidung für eine GL1000 freigibt, dann müsste er doch auch Fahrversuche damit gemacht haben. Das hat aber NIE stattgefunden. Sonst hätte der TÜV das ja feststellen müssen. Und dann wird Honda dafür verknackt. Wie soll denn Honda oder ein anderer Hersteller jedes Zubehör testen und freigeben? Geht in der Menge ja auch gar nicht.
Mein Leserbrief wurde damals weder in der Motorrad, noch in der ADAC-Motorwelt abgedruckt. Von MOTORRAD hatte ich aber immerhin einen Brief bekommen, dass sie das ähnlich sehen. Vermutlich wollte damals aber niemand am TÜV rummäkeln.
Irgendwie scheint dieses Gesetz sich aber wieder aufgeweicht zu haben. Denn wie soll denn z.B. AUDI die 100erte verschiedenen Alufelgen für die Fahrzeuge alle testen und freigeben?
Die Vetterverkleidung Windjammer hatte sich jedenfalls sehr sehr beruhigend auf das Fahrverhalten meiner damaligen K3 ausgewirkt. Zudem mindestens einer Serienverkleidung ebenbürtig mit hervorragendem Wetterschutz. Aber auch etwas schwer. Sieht etwas schrullig aus im Vergleich zur GL1100 aber eine tolle Verkleidung allemal.
Gruß Rainer
Wiederholungstäter
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