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Beitragssammler


Themenstarter

FYI hatte gestern vergnügen mit der Polizei in AT.
lt AT Gesetz eigentlich verboten. ABER: EU-Gesetz irgendwas mit §53 01 etc....erlaubt:
Wenn Fahrzeug serienmäßig mit 1 oder 2 weiß oder gelben Dauerlicht ausgestattet ist - OK so sinngemäß.
Also Grauzone aber grün, ob es sicher ist - gute Frage. Im Forum ja paar Berichte die das nicht bestätigen. PKW glaubte man blinkt - fuhr aber gerade aus etc... muss jeder für sich beurteilen.
Ich lasse es mal - noch hatte ich keine Probleme sonst damit. und mehr licht ist auch mehr gesehen werden. Das schadet mal nie bei den "blinden" Hühner die am Weg sind...

Geile Touren wünsch ich euch - und vorallem GEILES WETTER ^^

#1  13.06.22, 08:39:49

Joe

(Mitglied mit Biete)



Man kann ja auch das gelbe Blinklicht gegen weiße Leuchten tauschen - geblinkt wird natürlich immer noch gelb...
Würde ich persönlich auch besser finden. freuen

#2  13.06.22, 08:44:20

Flüsterer

(Mitglied mit Biete)



Was der Polizist richtig findet oder nicht, ist eigentlich vollkommen wurscht.

Fakt ist, dass die Genehmigungsbehörde das so absegnet bzw abgesegnet hat und auch im KFG §14 (gilt für Kraftwagen)

(3) Kraftwagen müssen vorne mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, mit denen weißes Licht ausgestrahlt und dadurch anderen Straßenbenützern das Fahrzeug erkennbar gemacht und das richtige Abschätzen seiner Breite ermöglicht werden kann (Begrenzungslicht); mit ihnen darf jedoch gelbes Licht ausgestrahlt werden können, wenn sie mit Scheinwerfern eine gemeinsame Lichtaustrittsfläche haben, mit denen gelbes Licht ausgestrahlt werden kann. Die Begrenzungsleuchten müssen symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeuges angebracht sein. Begrenzungsleuchten müssen Licht ausstrahlen, wenn die im Abs. 1 angeführten Scheinwerfer oder Nebelscheinwerfer Licht ausstrahlen.


Und im KFG §15 (Fahrzeuge der Klasse L - also auch Motorräder)

§ 15. Für Fahrzeuge der Klasse L gelten hinsichtlich des Anbaues, der technischen Eigenschaften und der Funktionsweise der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen die Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen, ABl. Nr. L 60 vom 02.03.2013, in Verbindung mit der delegierten Verordnung (EU) Nr. 3/2014 hinsichtlich der Anforderungen an die funktionale Sicherheit von Fahrzeugen für die Genehmigung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen, ABl. Nr. L 7 vom 10.01.2014.

Kurz gesagt, wenn's EU konform ist - wovon bei einer Typgenehmigung wohl auszugehen ist - passt das.
Wenn es dem Gesetzeshüter nicht passt, anzeigen lassen und beeinspruchen - du wirst bei serienmäßig so ausgestattetem Fahrzeug mit Sicherheit gewinnen, in welcher Instanz auch immer.

Kein Organstrafmandat akzeptieren, dagegen gibt es kein Rechtsmittel.




LG aus Wien - Umgebung von Martin

'90er GL1500SE - verkauft
'91er Pan European ST1100 - verkauft
'02er GL1800
'06er BMW K1200LT
aktiv auf Wechselkennzeichen
Kymco AK550i

'86er Kawasaki GPZ1000RX - verkauft
#3  13.06.22, 13:10:41

gravnov

(Mitglied mit Biete)



Zitat von Joe:
Man kann ja auch das gelbe Blinklicht gegen weiße Leuchten tauschen - geblinkt wird natürlich immer noch gelb...


Joe,
könntest Du mir diesen Satz noch erklären - das hab` ich irgendwie nicht verstanden.

Gruß
gravnov


Rettet die Zitierfunktion!
#4  13.06.22, 22:07:25

Olli/Lippstadt

(Mitglied mit Biete)



Ich denke, er meint anstelle oranger Blinkergläser die Verwendung weisser Blinkergläser, dann im Betrieb mit gelben Leuchtmitteln.

#5  13.06.22, 23:43:18

Christian SU

(Moderator)



Dann hast du doch auch gelbes Dauerlicht.
Abhilfe schafft bei weißen Blinkergläsern nur die weiß/gelben LEDs.


Meine Zweirad Stationen:
Hercules M5 * Yamaha DT50M * Zündapp KS50 WC TT * Yamaha DT125 * Suzuki GT 550 * Suzuki GSX 550 ES * Yamaha XT 500 * Kawasaki VN 1500 C * Kawasaki VN 1500 Classic Tourer * Honda GL 1800

Meine SC47:

Bleib wie du bist - sei du selbst! Es sei denn, du bist Batman. Dann sei wie Batman.
#6  14.06.22, 00:06:45

Flüsterer

(Mitglied mit Biete)



Bei der SC79 leuchten die LED Blinker vorne aber (wie bei vielen neuen Motorrädern) mit.

Das hat nichts mit irgendwelchen Blinkergläsern zu tun.


LG aus Wien - Umgebung von Martin

'90er GL1500SE - verkauft
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#7  14.06.22, 07:22:36

Joe

(Mitglied mit Biete)



#8  14.06.22, 09:01:03

gravnov

(Mitglied mit Biete)



Danke, die kannte ich noch nicht.


Rettet die Zitierfunktion!
#9  14.06.22, 09:13:24

Beitragssammler


Themenstarter

also kurz gesagt

es ist erlaubt - 1-2 dauer - weiß oder gelb wie die blinker. dh es passt haben mehrere mittlerweile - dh ALLES OK! lasst es einfach und alles gut - gibt keine strafe nix - es ist ERLAUBT nach EU-GESETZ!

lg tom

#10  18.06.22, 22:26:07

Beitragssammler


Themenstarter

Ich habe die von Joe empfohlenen Blinker bei Goldwing-Fuchs gesucht und herausgefunden, dass sie dort ab September wohl lieferbar sind (389,00 €) aber kein E-Prüfzeichen haben.

#11  19.06.22, 10:21:25

Beitragssammler


Themenstarter

Zitat:
dass sie dort ab September wohl lieferbar sind (389,00 €) aber kein E-Prüfzeichen haben.


Satter Preis, dafür das die kein Prüfzeichen haben.

#12  19.06.22, 15:08:57

Olli/Lippstadt

(Mitglied mit Biete)



Bei mir leuchtet es ohne Prüfzeichen für´s Geld wenigstens dreifach lachen --> Tridium Lights SC 68 und der TÜV hat überhaupt nicht genauer hingeschaut.

#13  19.06.22, 15:25:48

Beitragssammler


Themenstarter

Wie war das mit dem "Bling Bling"? freuen alles wird gut

#14  19.06.22, 17:54:25

Olli/Lippstadt

(Mitglied mit Biete)



Falls du mich meinst, für mich ist TFL und Nebellicht LED, dazu in einem Scheinwerfer, nach vorn kein Bling-Bling, eher ein Sicherheitsgewinn, gfls. nicht übersehen zu werden. Dass es dazu unten noch mitblinkt, habe ich in Kauf genommen cool . Ich kann eher mit den bunten Lichtorgeln und Kirmeskisten nichts anfangen, daher findet man sowas bei mir nicht. Ich habe vorn auch H7 LED in die Scheinwerfer eingesetzt.

Aber ich kann gönnen, wem so etwas Freude bereitet, soll es dranbauen und Spaß damit haben. Wie sagt man so schön, man muss gönnen können.

#15  19.06.22, 18:31:38

Olli/Lippstadt

(Mitglied mit Biete)



Zitat von TomKierni:
FYI hatte gestern vergnügen mit der Polizei in AT. lt AT Gesetz eigentlich verboten. ABER: EU-Gesetz irgendwas mit §53 01 etc....erlaubt:


Ich habe Dir für die nächste Kontrolle zur Vorlage beim Kibristen mal die Unterlage von Honda zur Gesetzesänderung der beleuchteten Blinker beigehängt, anstatt diskutieren, die Jungs lesen lassen freuen . Die Rechtsvorschrift ist dort abgedruckt.
Dateianhang:

 Positionsleuchtenmotorrad02-2013.pdf (141.78 KByte | 103 mal heruntergeladen | 14.26 MByte Traffic)



#16  19.06.22, 22:58:20

Beitragssammler


Themenstarter

Es muss icht immer der >Fuchs sein, auch unsere Nachbarn haben schöne Läden:

https://goldwing.nl/de/shop/gl-1800-2018-up/led-blinker-set-gl1800-2018up-modelle-mit-weissem-fahrlicht-und-orangen-blinkern

Günstiger und verfügbar lachen

#17  20.06.22, 06:36:25
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