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EckhardvdCôte


Themenstarter

Hallo Ihr Hängerfahrer :D,
Es gibt 2 Systeme : Hänger mit Auflaufbremse und ohne Auflaufbremse.
Wann und warum muss man ein Sicherungsseil einhängen ?
Ist das Sicherungsseil ( Kette) Vorschrift in - D - ?
Was sagen die Fachleute dazu ?

Ich habe keine Auflaufbremse und kein Sicherungsseil.
Wie ist das bei Euch ?


...ob auf dem Rücken eines Hengstes oder im Sattel einer Honda: "Freiheit ist nicht nur für John Wayne da,oder Peter Fonda"!
#1  12.11.25, 20:08:58

Christian SU

(Moderator)



Da bin ich ehrlich gesagt überfragt, aber mein Hänger (ohne Auflaufbremse) hat ein Sicherungsseil (direkt ab Hersteller). Ein Seil nachträglich dran zu machen ist ja keine Schwierigkeit.


Meine Zweirad Stationen:
Hercules M5 * Yamaha DT50M * Zündapp KS50 WC TT * Yamaha DT125 * Suzuki GT 550 * Suzuki GSX 550 ES * Yamaha XT 500 * Kawasaki VN 1500 C * Kawasaki VN 1500 Classic Tourer * Honda GL 1800

Meine SC47:

Bleib wie du bist - sei du selbst! Es sei denn, du bist Batman. Dann sei wie Batman.
#2  12.11.25, 22:52:53

Karl-Heinz

(Administrator 1)



Hallo Eckhard,

das Thema war soweit ich weiß schon öfter mal gefragt.

Ich habe da einmal die Suche genommen und hier das Ergebnis:

Suchergebnisse

Ich hoffe, da ist etwas dabei.


Gruss
Karl-Heinz
#3  Gestern, 04:29:57

pfaelzerwildsau



In Deutschland ist bei ungebremsten Anhänger kein Sicherungsseil vorgeschrieben.
In anderen Länder kann das durchaus Pflicht sein, daher kann sowas auch bei einem ungebremsten Anhänger dabeiliegen.

Der ADAC hat Ende 2024 dazu ein Artikel veröffentlicht.



Gruß Michael
#4  Gestern, 11:12:47

EckhardvdCôte


Themenstarter

Hallo Gemeinde,
da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt.
Das Sicherungsseil zwischen AUTO und Anhänger ist klar ! Internationale verständliche Vorschrift.
Aber für Anhänger am Motorrad gibt es keine Vorschrift über die Sicherung mit einem Seil.
Sehe ich das richtig ?

Ein Sicherungsseil zwischen MOTORRAD und Anhänger ist im Notfall doch das "Todesurteil" für den Motorradfahren .
Weil ich aus Erfahrung weis was passieren kann wenn sich der Hänger löst aber am Seil hängen bleibt fahre ich lieber ohne Sicherungsseil.

Wie macht Ihr das ? Wer wurde für die "fehlende" Sicherung schon einmal angehalten?

VG Eckhard v.d. Côte


...ob auf dem Rücken eines Hengstes oder im Sattel einer Honda: "Freiheit ist nicht nur für John Wayne da,oder Peter Fonda"!
#5  Gestern, 13:00:46

pfaelzerwildsau



Ich kann jetzt nicht für die Schweiz und Österreich sprechen.
Aber in Deutschland hat das Sicherungsseil die Funktion, beim Abreißen eines gebremsten Anhängers die Bremse zu betätigen und dann kontrolliert abzureißen, und nicht den Anhänger bis zum Stillstand "mitzuschleifen".
Ja, auch das kann für einen Biker sehr unangenehm sein.
Deine Eingangsfrage bezog sich ja auf Deinen ungebremsten Anhänger, bei dem eben kein Sicherungsseil in Deutschland vorgeschrieben ist.

Eher würde ich mir bei der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Sorgen machen.
Die lässt sich einfacher ermitteln und beanstanden.


Gruß Michael
#6  Gestern, 14:08:36

Christian SU

(Moderator)



Wie ich ja schon geschrieben habe, hat mein ungebremster Anhänger ein Sicherungsseil welches ich immer brav am Haken befestige. Allerdings habe ich mir noch nie darüber Gedanken macht, was passiert wenn ich den Anhänger (warum auch immer) verliere und am Seil hinter mir her ziehe. Wahrscheinlich wurde man zuerst aus Schreck in die Bremse treten und der Anhänger rauscht einem hinten rein. Das kann natürlich sehr übel werden. Ohne Seil driftet der Anhänger vielleicht rechts oder links ab.

Da mein Anhänger recht groß ist, ist guter Rat teuer.


Meine Zweirad Stationen:
Hercules M5 * Yamaha DT50M * Zündapp KS50 WC TT * Yamaha DT125 * Suzuki GT 550 * Suzuki GSX 550 ES * Yamaha XT 500 * Kawasaki VN 1500 C * Kawasaki VN 1500 Classic Tourer * Honda GL 1800

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#7  Gestern, 17:18:20

tbone



Besser er brummt dir am Sicherungsseil gehalten selber hinten rein, als in den Gegenverkehr mit Auswirkungen, die wir uns sicher nicht vorstellen möchten!

Ich hoffe inständig dass du da bei mir bist!

#8  Gestern, 17:36:59

pfaelzerwildsau



Da das Sicherungsseil nicht vorgeschrieben ist (und vermutlich auch nicht zwingend verboten), würde ich mir wirklich Gedanken machen, wenn Du den Anhänger, warum auch immer einmal verlieren solltest.
Ich persönlich würde nicht mit Sicherungsseil fahren, da ein möglicher Folgeschaden größer sein könnte. Der Anhänger hat so ja keine Chance von Deinem Motorrad wegzukommen.
Ohne Sicherungsseil, kann er entweder brav hinter Dir herrollen, oder er driftet links oder rechts von der Fahrbahn ab, was ich eher vermute, da ein angeschlossenes elektrisches Kabel, was sich möglicherweise spannt, Einfluß auf die Rollrichtung nimmt.
Könnte durchaus auch ohne weitere Schäden anderer Verkehrsteilnehmer abklingen.

Die Frage ist, ob Du das Verlieren rechtzeitig merkst und dann auch noch entsprechend reagieren kannst.
Ich vermute mal eher nicht, weil niemand eben mit so einem Ereignis rechnet.

Alles nur meine eigene Meinung, die auf der Grundlage von Sicherheitstrainings mit Anhänger hinter PKW her rühren.
Und ja, da ist in der Tat guter Rat teuer.


Gruß Michael
#9  Gestern, 17:41:12

Christian SU

(Moderator)



@tbone
Da bin ich nicht ganz bei dir. Ich bin mal einem Bekannten hinterher gefahren (bei einem Umzug) und der hat tatsächlich den Anhänger verloren, weil derjenige nicht darauf geachtet hatte da die Kugel richtig eingerastet ist (Unwissenheit). Der Anhänger war so ein kleiner vom Baumarkt ohne Bremse. Elektrische Verbindung abgerissen und das Sicherungsseil ist ebenfalls abgerissen (der Karabinerhaken hat sich aufgebogen) und der Anhänger ist rechts abgedriftet ins Feld. Nix passiert! Bis auf die elektrische Verbindung.
Da war natürlich viel Glück im Unglück mit im Spiel, das da gerade ein freies Feld war. In der Stadt wäre der Anhänger wahrscheinlich in parkende Autos rein, was zwar ärgerlich aber auch noch vertretbar ist. Nicht auszudenken wenn der in Menschen oder gar in Kinder geraten wäre. Ein Albtraum!

Mein Sicherungsseil hat keinen Karabinerhaken sondern eine Schlaufe welche im Stahlseil verwoben ist. Das würde wahrscheinlich nicht abreißen.

Die Frage ist doch immer wann sich der Anhänger selbstständig macht. Ich denke, dass das immer kurz nach Antritt der Fahrt ist, wenn man den Anhänger (wie oben beschrieben) nicht richtig eingehängt hat. Da ist die Geschwindigkeit meistens noch gering. Ich kann mir nicht vorstellen das der sich erst nach z.B. 1 Stunde losmacht.


Meine Zweirad Stationen:
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#10  Heute, 09:00:02

Olli/Lippstadt

(Mitglied mit Biete)



Da es nicht vorgeschrieben ist, würde ich beim Motorrad aus purem Selbsterhaltungstrieb so ein Seil eines ungebremsten Trailers nicht einhängen. Besser der Anhänger rauscht irgendwo rein, als dass ich mich derbe auf die Fresse lege und mein Moped beschädigt oder gar ich selbst körperlichen Schaden durch einen Folgeunfall davon trage.

Übrigens: Der angekuppelte Anhänger ist im Fahrbetrieb immer über das Zugfahrzeug versichert, da das Gespann eine verkehrsrechtlich Einheit bildet. Die Anhängerversicherung, ob mit TK oder VK, kommt nur bei Diebstahl des Trailers zum Tragen oder wenn beim händischen Rangieren in abgekuppelten Zustand ein Fremdschaden entsteht.

#11  Heute, 13:14:49

tbone



FYI

https://fahrzeug-kompass.de/strafen-bei-fehlendem-sicherungsseil/

gegebenenfalls auch noch mal den schon weiter oben verlinkten Artikel nochmal in Gänze durchlesen!

Hollandöse bei Anhängern im Ausland: Alle Regeln zum Sicherungsseil


#12  Heute, 13:51:42

tbone



Zitat:
Besser der Anhänger rauscht irgendwo rein, als dass ich mich derbe auf die Fresse lege und mein Moped beschädigt oder gar ich selbst körperlichen Schaden durch einen Folgeunfall davon trage.


Da denke ich anders!

Ich würde alles dafür tun, das mein Handeln vermeidet andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden.

Man stelle sich vor der ungesicherte Hänger rauscht in den Gegenverkehr und trifft einen Kleinwagen mit Familie?

Oder räumt eine ganze in einer Gruppe fahrende, entgegenkommende Biker ab?

Wie wohl die Versicherung in so einem Fall denkt, kann man in dem ersten Link von mir weiter oben nachlesen.

#13  Heute, 14:04:33

erich6856



Gesetzliche Vorschrift: Ein Sicherungsseil ist nicht für alle Anhänger vorgeschrieben, aber bei ungebremsten Anhängern über 750 kg ist es obligatorisch

Um einen Motorradanhänger am Motorrad zu sichern, müssen Sie ein Sicherungsseil an der Deichsel des Anhängers befestigen und das andere Ende sicher am Zugfahrzeug (Motorrad) anbringen
. Dieses Seil ist gesetzlich vorgeschrieben für ungebremste Anhänger über 750 kg und muss verhindern, dass der Anhänger nach einem Entkupplungsschaden auf dem Boden aufschlägt oder unkontrolliert wegrollt.


Gruß Erich
wer später bremst, ist länger schnell



http://www.stoc-saar-pfalz.net/
#14  Heute, 14:43:17

tbone



"obligatorisch" könntest du auch noch rot hervorheben :-)

"Für ungebremste Anhänger bis 750 Kilo ist keine zusätzliche Sicherung vorgeschrieben. Dennoch empfiehlt der ADAC, ungebremste Anhänger so zu sichern, dass sie beim Abspringen von der Anhängerkupplung mit dem Fahrzeug verbunden bleiben."

Mir ist schon klar das es dir nur um die gesetzlichen Vorgaben geht, aber ich möchte an den gesunden Menschenverstand appelieren, das Risiko für andere Verkehrsteilnehmer zu minimieren.

Das spiegelt IMHO auch die Regelungen im Ausland wieder.


#15  Heute, 14:47:39

EckhardvdCôte


Themenstarter

Ich fahre in Zukunft ohne Sicherungsseil am Motorrad.
Ich gebe Olli in allen Punkten recht.
Ich war in solch einer Situation schon. Anfangs gab es keinerlei Probleme. Ich fuhr auf einer Hauptstasse und die Kupplung war immer auf Zug. Auf der unebenen Nebenstrasse mit kleinen Löchern und den "schlafenden Polizisten" ( Bodenwelle zur Geschwindigkeitsdrosselung) kam Unruhe in den Hänger.
Schon war es passiert, das geht schlagartig ohne Vorwarnung, 2Fahrspuren brauchte ich. Im ersten Moment habe ich nicht begriffen was passiert war. Die Kupplung kratzte am Boden und konnte nicht seinen eigenen Weg finden weil er am Seil hing und hin und her pendelte. Diese Pendelbewegung hat sich natürlich dann auf das Motorrad übertragen.
Ich hatte auch grosses Glück weil der Hänger leer war .
Mit dem Hänger von Christian möchte ich das nicht erleben!

Seitdem fahre ich ohne Sicherungsseil und hoffe auf Akzeptanz bei der Administration alles wird gut


...ob auf dem Rücken eines Hengstes oder im Sattel einer Honda: "Freiheit ist nicht nur für John Wayne da,oder Peter Fonda"!
#16  Heute, 14:50:01

tbone



Achtung EXTREM Provokativ!

>>>>
Ok, ich scheisse auf die Leben im Gegenverkehr die der ungesicherte Anhänger frontal treffen könnte.

Ich nehme es lieber in Kauf womöglich eine Familie im Gegenverkehr ins Unglück zu stürzen, als selber Schäden an meinem Bike zu haben oder zum Sturz zu kommen.
<<<<

wie immer: jeder jeck ist anders, jeder jeck denkt anders.

PS: @EckhardvdCôte du beschreibst den "Happy Case", ich beschreibe den "Worst Case"
Ich finde ja, man sollte bereit sein auch über den "Worst Case" nachzudenken ;-)

#17  Heute, 15:05:48

erich6856



Ich könnte mir aber auch vorstellen das ein Anhänger am Motorrad, wenn er nur 50kg hätte, beim wedeln am Seil das ganze Gespann auf die Seite haut. Egal wie, es ist immer nicht wünschenswert das andere Personen schaden davontragen.


Gruß Erich
wer später bremst, ist länger schnell



http://www.stoc-saar-pfalz.net/
#18  Heute, 15:11:18

pfaelzerwildsau



Ich denke, hier wird einiges durcheinandergeworfen.

Es ging hier anfangs um einen Anhänger:
- einachsig, ungebremst, bis 750kg *
- in Deutschland
- hinter einem Kraftfahrzeug
Die Frage lautet: Sicherungsseil vorgeschrieben/verwendet?

Hierfür weißt auch die Paragraphensammlung in dem weiter oben verlinkten Artikels expliziet keine Pflicht für ein Sicherungsseil des o. g. Anhängers aus.
(zumindest ich stelle diesen Artikel von fahrzeug-kompass.de etwas infrage, wenn hierbei §31 der StVO mit aufgelistet wird)

Folglich ist in Deutschland bei einem ungebremsten Einachsanhänger (immernoch bis 750kg) gem. Straßenverkehrsgesetz (inkl. den Verordnungen StVO & StVZO) kein Sicherungsseil vorgeschrieben.
Das kann in anderen Ländern durchaus anders sein.

Was hierbei ADAC, oder andere Institutionen empfehlen, steht nicht zur Diskussion.
Grundsätzlich gibt es kein Buß-/Verwarnungsgeld, wenn trotzdem ein Sicherungsseil verwendet wird.
Soweit die rechtliche Seite.

Getreu dem Motto: "Versicherungsfall ist kein Rechtsfall" kann jedoch eine Versicherung im Schadensfall durchaus Abstriche machen, wenn entweder ein vorhandenes Sicherungsseil nicht verwendet wurde, oder zusätzlich ein Sicherungsseil angebracht und verwendet wurde.
Es sollte klar sein, dass hier versicherungstechnisch keine pauschale Aussage getroffen werden kann, das entscheidet sich je nach Schadensereignis.

Folglich bleibt es der eigenen Meinung überlassen, ob bei einem ungebremsten Anhänger (auch hinter einem Motorrad) ein Sicherungsseil verwendet wird oder nicht.
Es gibt Leute, die verwenden es, andere wiederum nicht.
Zumindest ich, der kein Sicherungsseil verwendet, respektiere und akzeptiere anderslautende Meinungen.

Außerfrage steht die vorgeschriebene Verwendung eines Sicherungsseils bei gebremsten Anhängern.
Auch in anderen Ländern (z. B. Schweiz oder Österreich) gelten andere Vorschriften, die es beim Befahren dieser Länder zu berücksichtigen gilt.


* In Deutschland sind keine ungebremsten Anhänger über 750kg für den Straßenverkehr zugelassen.
Ausnahmen in der Land-/Forstwirtschaft und auf Baustellen sind hierbei unberücksichtigt.


Gruß Michael
#19  Heute, 16:57:39
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