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Beitragssammler


Themenstarter

Hallo Freunde,
ich habe mir doch über "Nahegoldi - hier noch einmal vielen Dank für Deine Hilfe:res:-" eine kurze Scheibe besorgt.
Da ich jetzt wunderbar über die Scheibe sehen kann, habe ich mir überlegt die Scheibe verdunkeln zu lassen.
Die Scheibe brauche ich nur noch als Wetterschutz und Windschutz.
Weiß jemand ob da vieleicht Ärger ansteht( Polizei, Gesetz oder Tüv)? abgelehnt

Gruß aus dem schönen Bayern
Michael

#1  25.10.06, 21:41:00

Wallauwinger

(Mitglied mit Biete)



Hallo Rollmops,

die Windschilder haben (meist unten links) ein Prüfzeichen. Diese Prüfung bezieht sich auf dne Zustand so wie sie jetzt ist. Jede veränderung an der Scheibe führt zum erlöschen der ABE.

Davon Abgesehen, ist das verdunkeln von Front- und vorderen Seitenscheiben (bei PKW) ebnfalls zum erlöschen der ABE.

Ausnahme sind Sonderscheiben, die aber die Prüfung mit der verdunkelung bestanden haben.

Also mein Tip: Finger weg von Experimenten - denn ABE weg = Kein Versicherungsschutz = Eine Straftat (Kein kleines Verkehrsdelikt)

Wingergrüße

Wallauwinger



GL 1500 US Edition

Rasen kann ich auf der Kirmes - Reisen auf der Wing
RICHTIGSTELLUNG : Die Goldwing ist nicht Unterkellert, hat KEINE obenliegende Microwelle und wurde NICHT von Smart gebaut
Heimatbasis: Breisgau
#2  25.10.06, 21:51:28

Beitragssammler


Themenstarter

Hi, also das mit dem PKW ist verständlich und ich denke auch klar, a b e r wenn ich z.B. die Scheibe meiner GL so tief abschneide ( mache ich zwar nicht, ist nur ein Beispiel) das sie nur noch die Instrumente schützt und diesen Teil anschließend verdunkeln lasse kann da trotzdem die ABE erlöschen?

Gruß Michael

#3  25.10.06, 22:01:18

Wallauwinger

(Mitglied mit Biete)



Hallo Rollmops,

ja .. JEDE Veränderung an der Scheibe führen zum erlöschen (ist unlogisch .. ist aber so) Hat was mit der Oberfächenspannung, Kantenbeschaffenheit und Unfallverhalten (Splitterbildung) zu tun. Durch verändern der Scheibe - ändern sich die Eigenschaften und entsprechen nicht mehr dem was geprüft wurde.

Wingergruß

Wallauwinger Udo




GL 1500 US Edition

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#4  25.10.06, 22:05:09

Beitragssammler


Themenstarter

Ich würde da einfach mal zum TÜV fahren und fragen das ist immer noch das sicherste und Fragen kostet nix lachen

#5  25.10.06, 22:05:41

Beitragssammler


Themenstarter

Hi Wallauwinger,
also wenn jede Veränderung heißt "z.B. Scheibe auf die richtige Größe zu bringen" na dann Mahlzeit.
Fahre schon seit sehr vielen Jahren mit veränderten Scheibe an meiner Africa Twin (sie deckt nur noch die Instrumente ab)umher.

Gruß Michael

#6  25.10.06, 22:11:08

Beitragssammler


Themenstarter

Zitat von Wingking:
Ich würde da einfach mal zum TÜV fahren und fragen das ist immer noch das sicherste und Fragen kostet nix lachen


Werde ich wohl auch machen, vieleicht kann ich sie auch eintragen lassen damit ich bei einer Kontrolle keinen Ärger bekomme.

Gruß Michael

#7  25.10.06, 22:13:41

Duke



Zitat von Rollmops:
........
Fahre schon seit sehr vielen Jahren mit veränderten Scheibe an meiner Africa Twin (sie deckt nur noch die Instrumente ab)umher.



Nur weil man damit all die Jahre gefahren ist und nicht erwischt wurde ,. macht die Veränderung nicht legal.


Duke




Gruss Duke
#8  25.10.06, 22:38:36

Beitragssammler


Themenstarter

Hallo,
wenn jede Veränderung der Scheibe zum erlöschen der ABE führt,wie verhält es sich dann bei der Anbringung einer Gravur in der Scheibe? Das ist doch auch eine Veränderung,oder?
Gruß winger121

#9  26.10.06, 13:05:56

Wallauwinger

(Mitglied mit Biete)



Hallo Winger121,

genaugenommen ja. Ich denke, das der Unfallgutachter der einzige ist, der ggf. das merkt und auch nur dann, wenn er z.B. einen Unfall mit Todesfolge zu bearbeiten hat und entsprechende Nachforschungen betreibt. Ein TÜV Männchen merkt es nur, wenn die Gravur schlecht / Unsauber gemacht wurde.

Rechtlich gesehen - ABE weg.

Wallauwinger

Stinkige Prüfer verweisen auf:

StVO §35b Einrichtungen zum sicheren Führen der Fahrzeuge

(1) .......
(2) Für den Fahrzeugführer muß ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsverhältnissen gewährleistet sein.

und

StVO §40 Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen für Scheiben

(1) Sämtliche Scheiben - ausgenommen Spiegel sowie Abdeckscheiben von lichttechnischen Einrichtungen und Instrumenten - müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher Stoff, deren Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können. Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.




GL 1500 US Edition

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#10  26.10.06, 13:36:32

Beitragssammler


Themenstarter

Hallo Wallauwinger,
danke für Deine schnell und ausführliche Antwort.Ich werde meine gravierte Scheibe aber trotzdem drauflassen,man muß eben im Leben immer mal einen Kompromiss eingehen.
Gruß winger121

#11  26.10.06, 19:40:43

Beitragssammler


Themenstarter

Hallo zusammen, habe heute einmal beim TüV und bei DEKRA angerufen und mich darüber aufklären lassen wie sich das mit der Scheibe verhält.
Wenn die Scheibe in Originalzustand und ABE verdunkelt ausgeliefert wird ist das kein Problem, aber eine nachträglich veränderte Scheibe, da hat spätestens der TÜV oder DEKRA was dagegen.
Mann kann Glück haben und 2 Jahre so durch kommen.

Ich lasse es erst einmal gut sein.

Danke für eure Tipps oder Anregungen

Gruß aus dem schönen Bayern
Michael alles wird gut

#12  26.10.06, 22:42:37
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