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Sinn und Zweck der Schutzkleidung beim Motorrad ist einzig der Schutz vor Unfallfolgen.
Deshalb muss nach einem Unfall die Versicherung des Unfallverursachers den Schutz wieder herstellen. Das Landgericht Bad Schwartau hat dazu entschieden, dass für einen 3,5 Jahre alten Motorradhelm und eine 2 Jahre alte Jacke kein Abzug neu für alt vorzunehmen ist. (Az. DAR 1999,458).
Das AG Lahnstein hat in einem Urteil vom 31.08.1998 festgestellt, dass bei dem Ersatz von Schutzkleidung keine Vermögensmehrung eintritt, wenn diese durch neue ersetzt wird.

#1  01.01.10, 22:26:57

Beitragssammler


Themenstarter

Bleibt zu hoffen dass uns das nie betrifft. alles wird gut

Grüsse Werner

#2  01.01.10, 23:18:55

Beitragssammler


Themenstarter

Mir ist es schon 3 mal so ergangen.
Die haben mir immer alles abgezogen und ich habe immer drauf gezahlt.
Bis jetzt.
Mit mir macht das keine Versicherung mehr, ich habe das Urteil zu meinen Akten gelegt, aber ich hoffe das ich sie nie mehr benötige.

#3  01.01.10, 23:51:03
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