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Beitragssammler


Themenstarter

alles wird gut Hallo Goldwinger habe ein Problem mit der Vorderen Bremsscheibe und zwar die Linke sie ist gerissen.Jetzt meine Frage beide erneuern oder nicht?

#1  26.03.10, 22:29:09

Wallauwinger

(Mitglied mit Biete)



einfache Antwort ...


ja .. denn wenn eine Bremsscheibe reisst - ist diese unter die Toleranzgrenze gefahren worden. Da muss ich nicht lange überlegen und sorge dafür das MEINE EIGENE Sicherheit wieder hergestellt wird. (Auch wenn es im Geldbeutel weh tut)

Kontrolliere (oder lasse kontrollieren) ob die die hintere auch noch genug Material drauf hat .. wenn nicht .. runter mit dem Ding. Leben kann man nur einmal ..

Gruss Udo



GL 1500 US Edition

Rasen kann ich auf der Kirmes - Reisen auf der Wing
RICHTIGSTELLUNG : Die Goldwing ist nicht Unterkellert, hat KEINE obenliegende Microwelle und wurde NICHT von Smart gebaut
Heimatbasis: Breisgau
#2  27.03.10, 07:19:58

Goldfire



dann kann er ja die Scheibe tauschen, hält dann noch länger.
Nein, mal im ernst, ist das eine Diskussion wert, wenn eine runter ist dann alles erneuern und fertig. Da fährt man ein Teil was nicht gerade billig ist und dann wird an allen ecken und kanten gespart und dann noch wenn es um die eigene Sicherheit geht. Für ein paar lämpchen ist aber immer noch Kleingeld da. Da muß ich mich echt am Kopp packen.
gruß Hansi


Goldwing fahren ma.../ist einfach Geil
#3  27.03.10, 15:17:47

Beitragssammler


Themenstarter

das ist doch immer wieder das selbe , für alles ist Geld da aber an der SICHERHEIT wird gespart.
Gruß Dirk

#4  27.03.10, 15:33:40

Beitragssammler


Themenstarter

Zitat von Goldfire:
dann kann er ja die Scheibe tauschen, hält dann noch länger.
Nein, mal im ernst, ist das eine Diskussion wert, wenn eine runter ist dann alles erneuern und fertig. Da fährt man ein Teil was nicht gerade billig ist und dann wird an allen ecken und kanten gespart und dann noch wenn es um die eigene Sicherheit geht. Für ein paar lämpchen ist aber immer noch Kleingeld da. Da muß ich mich echt am Kopp packen.
gruß Hansi



genauso sieht das aus Hansi. Es wird nur noch für das Geld ausgegeben was man auch sieht! Genauso Leichtsinnig ist es wie manche machen und 2 versch. Sorten Reifen fahren, so einen kannte ich auch mal.
Gruß
Werner

#5  27.03.10, 16:51:50

Beitragssammler


Themenstarter

Zitat von Trucker:

genauso sieht das aus Hansi. Es wird nur noch für das Geld ausgegeben was man auch sieht! Genauso Leichtsinnig ist es wie manche machen und 2 versch. Sorten Reifen fahren, so einen kannte ich auch mal.
Gruß
Werner


Da kenne ich viele und die fahren alle sicher denn diese Reifenvorschriften gibt es in vielen Ländern nicht da kann man fahren was man will nur wir Deutschen müssen uns alles vorschreiben lassen.

#6  27.03.10, 18:15:07

Beitragssammler


Themenstarter

Zitat von Tombraider05:
Zitat von Trucker:

genauso sieht das aus Hansi. Es wird nur noch für das Geld ausgegeben was man auch sieht! Genauso Leichtsinnig ist es wie manche machen und 2 versch. Sorten Reifen fahren, so einen kannte ich auch mal.
Gruß
Werner


Da kenne ich viele und die fahren alle sicher denn diese Reifenvorschriften gibt es in vielen Ländern nicht da kann man fahren was man will nur wir Deutschen müssen uns alles vorschreiben lassen.


wer kann mir erklaeren, was passiert oder wie die Sicherheit gefaehrdet ist, wenn hinten ein Reifen der Marke Dunlop und vorne einer von Metzler gefahren wird? Bitte nicht mit Autos vergleichen. Voraussetzung ist natuerlich, dass beide Reifen genuegend Profil aufweisen und fuer die Wing zugelassen sind.

Gruss aus Canada

Mac

#7  27.03.10, 22:09:01

Beitragssammler


Themenstarter

Halo Mac

bei Autos ist das normal da darfst du 4 verschiedene Fabrikate auf einem Auto fahren solange die Grösse und der Geschwindigkeitsindex passt.
Nur bei Motorrädern ist das in Deutschland verboten in den meisten anderen Ländern darf man auch auf Motorrädern verschiedene Fabrikate fahren da gibt es keine Markenbindung wie bei uns. Für mich ist das reine Geldmacherei der Motorrad und Reifenhersteller.

#8  27.03.10, 23:09:48

klauswing



@Mac,
niemand wird Dir dafür eine vernünftige Erklärung geben können, es gibt sie einfach nicht.
Freigaben für Reifenpaarung dienen dem Geschäft der Reifenhersteller, mehr nicht. Gilt auch für Autos, da hat sich das aber über EU-Gesetze hier mittlerweile weitgehend erledigt.

Gruß
Klaus



GL 1000 K2 ,EZ 78-nackt, schwarz und schön
#9  27.03.10, 23:30:04

Nahegoldi



Zitat von Tombraider05:
Halo Mac

bei Autos ist das normal da darfst du 4 verschiedene Fabrikate auf einem Auto fahren solange die Grösse und der Geschwindigkeitsindex passt.
Nur bei Motorrädern ist das in Deutschland verboten in den meisten anderen Ländern darf man auch auf Motorrädern verschiedene Fabrikate fahren da gibt es keine Markenbindung wie bei uns. Für mich ist das reine Geldmacherei der Motorrad und Reifenhersteller.


hallo tombraider05, in Deutschland darfst du keine 4 verschiedenen Reifen auf deinem Auto fahren , sondern nur Achsweise, d.h 2 gleiche vorn und 2 gleiche hinten oder natürlich alle 4 gleich.


Mit herzlichen Wingergrüßen

Achim

#10  28.03.10, 00:03:14

Beitragssammler


Themenstarter

Nahegoldi da biste leider falsch informiert
Mischbereifung auf einer Achse ist unzulässig, das heißt es dürfen auf einer Achse entweder nur Diagonal- oder nur Radialreifen gefahren werden. Bei PKW dürfen am ganzen Fahrzeug entweder nur Diagonal- oder nur Radialreifen gefahren werden. Unterschiedliche Fabrikate sind zulässig solange der Reifentyp gleich ist.

#11  28.03.10, 00:20:06

Beitragssammler


Themenstarter

@ Tombraider05

Wie erklärst Du Dir dann das?


Ich erlaube mir ein Zitat anzufügen:

Nach § 36 (2a) StVZO ist bei Fahrzeugen bis 3,5 t Gesamtgewicht die Verwendung von Reifen unterschiedlicher Hersteller und unterschiedlicher Profile zulässig und in jeder beliebigen Kombination möglich, so es sich um Reifen der gleichen Bauart handelt.

Nach der Richtlinie 92/23/EWG ist aber für Pkw-Reifen vorgeschrieben, dass alle an ein und derselben Achse montierten Reifen vom gleichen Reifentyp sein müssen. Dies heißt im Gegensatz zu § 36 (2a) StVZO, dass auf einer Achse nur Reifen des gleichen Herstellers, der gleichen Größenbezeichnung und der gleichen Verwendungsart montiert werden dürfen.

[...]

Fazit: Für die Verwendung von Reifen an Kraftfahrzeugen gilt § 36 (2a) StVZO; demnach gilt hinsichtlich der Mischbereifung an Pkw lediglich die Forderung, dass sie entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein müssen. Weitergehende Einschränkungen hinsichtlich der Verwendung von Reifen des gleichen Herstellers oder gleichen Typs werden an dieser Stelle nicht gemacht.«

Gleichwohl ist unbestritten, dass aus Gründen der Fahrzeugsicherheit die Verwendung von Reifen des gleichen Herstellers und Typs dringend zu empfehlen ist.

Gruß

Jürgen

#12  28.03.10, 18:01:17

keysch

(Mitglied mit Biete)


Von Bremsen zu Reifen. Aha!! gruebel
Dann fehlt aber noch das man entweder Stahl oder Alufelgen fahren darf und es nicht zulässig ist z.B. vorne Alu und hinten Stahlfelgen zu montieren. Gelle Tombraider05. mit Augen rollen



Statt immer nur auf die Rechtschreibfehler zu achten, sollten EINIGE mal lernen, den Inhalt zu verstehen!!!!
#13  28.03.10, 19:15:08

Beitragssammler


Themenstarter

@ Mac

Eine Erklärung?

siehe hier


Gruß

Jürgen

#14  28.03.10, 20:32:17

Beitragssammler


Themenstarter

Zitat von GPolice:
@ Tombraider05

Wie erklärst Du Dir dann das?


Ich erlaube mir ein Zitat anzufügen:

Nach § 36 (2a) StVZO ist bei Fahrzeugen bis 3,5 t Gesamtgewicht die Verwendung von Reifen unterschiedlicher Hersteller und unterschiedlicher Profile zulässig und in jeder beliebigen Kombination möglich, so es sich um Reifen der gleichen Bauart handelt.

Nach der Richtlinie 92/23/EWG ist aber für Pkw-Reifen vorgeschrieben, dass alle an ein und derselben Achse montierten Reifen vom gleichen Reifentyp sein müssen. Dies heißt im Gegensatz zu § 36 (2a) StVZO, dass auf einer Achse nur Reifen des gleichen Herstellers, der gleichen Größenbezeichnung und der gleichen Verwendungsart montiert werden dürfen.

[...]

Fazit: Für die Verwendung von Reifen an Kraftfahrzeugen gilt § 36 (2a) StVZO; demnach gilt hinsichtlich der Mischbereifung an Pkw lediglich die Forderung, dass sie entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein müssen. Weitergehende Einschränkungen hinsichtlich der Verwendung von Reifen des gleichen Herstellers oder gleichen Typs werden an dieser Stelle nicht gemacht.«

Gleichwohl ist unbestritten, dass aus Gründen der Fahrzeugsicherheit die Verwendung von Reifen des gleichen Herstellers und Typs dringend zu empfehlen ist.

Gruß

Jürgen


Nichts anderes habe ich geschrieben

#15  28.03.10, 22:14:04

Beitragssammler


Themenstarter

die Sicherheit ist also gegeben, wenn ich vorne und hinten Radialreifen, egal welcher Hersteller, aufziehe.
Ist so etwas in Deutschland auch erlaubt?
Hier bei uns interessiert so etwas niemanden.

Gruss aus Canada

Mac

#16  29.03.10, 00:52:36
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