
Themenstarter
|
@86teufel
jeder Anhänger der in D zugelassen werden soll, sollte für min. 100km/h (Achsen, Räder, Reifen etc.)gebaut worden sein. Wird er das nicht, so muß er entsprechende Geschwindigkeitsschilder rechts,links und hinten führen (sh. die Schwertransporter). Und alles was mit einer Schnellkupplung befestigt wird ist ein Anhänger - egal wieviele Räder das Ding hat. Und alles was fest verschraubt wird ändert die gesamte Zulassung des Fahrzeuges, bestes Beispiel Trike und Gespannumbauten. Das ändert alles nunmal nix daran, dass lt. STVO (und da kann sich auch ein Anhängerhersteller nicht drüber hinwegsetzen) ein Motorrad mit Anhänger a.g.O. nicht schneller als 60 fahren darf. I.g.O. darfst Du so schnell wie die runden Schilder es Dir erlauben oder im Normalfall 50.
Alle Anhänger die ich durch den TÜV gebracht habe, hatten die Voraussetzungen für 100, trotzdem s.o.
Liegt daran, dass man auch einen Freewheel, Hamoba, Squire, Bünger usw. z.B. als normalen Anhänger hinter einem Pkw benutzen dürfte, wenn man ihn "normal" zuläßt und ihn nicht zulassungsfrei nur hinter einem Motorrad ziehen möchte.
Und lest mal zwischen den Zeilen der rhetorisch hervorragend geschriebenen WEB-Seiten der entsprechenden Hersteller. Da steht nirgends, dass man erlaubt!!!! a.g.O. schneller als 60 fahren darf!
Ach ja, es gab vor Jahren mal einen Winger der hatte sogar abgenommene und abgestempelte 100er Schilder an seinem Anhänger. Leider war ein anderer etwas voreilig und hat die Sache ins Netz gestellt. Gab dann riesigen Stress und der TÜV und das zuständige SVA mußten ganz kleine Brötchen backen und die 100er Zulassung wurde wieder kassiert.
|