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Hallo ans Forum,
ich habe gerade vor ein paar Tagen eine GL 1800 mit etwa 46.000km von einem Händler scheckheftgepflegt aus 1. Hand gekauft.
Die Maschine wurde vom Erstbesitzer dort neu gekauft und auch immer dort gewartet.
Inspektion ist wohl nach Herstellervorgabe vor Lieferung zu mir durchgeführt worden (nicht nur auf dem Papier lt.dessen Aussage) u. war auch so vertraglich vereinbart.
Ventileinstellung wurde leider nicht durchgeführt.. ;o (
So ein bisschen enttäuscht bin ich natürlich schon über das ansonsten tadellose Verhalten u. Kaufabwicklung des Händlers...
Nun habe ich im WHB gelesen, dass die Ventile bei 48.000km eingestellt werden müssen.
Lt. Rücksprache mit dem Händler hat dieser die Ventile bei 35.000km überprüft; die Wartung der Ventile wäre somit lt. dessen Auskunft erst bei rd. 58.000km fällig.
Laufen tut die Maschine gut, auch gibt es keine etwaigen Geräusche.
Gewährleistung 12 Monate hat der Händler beim Kauf gegeben.
Nun meine Frage an die 1800er Fachleute unter Euch:
Müssen die Ventile nun eingestellt werden - oder was ist von der Aussage des (Honda Vertrags) Händlers zu halten?
By the way: Müssen also - trotz Überprüfung der Ventile- diese nun eingestellt werden und was habt ihr ggf. dafür bezahlt?
Zum selbst schrauben ist mir diese Arbeit denn doch zu schwierig - da die GL1800 per Saisonkennzeichen bis 03-10 angemeldet ist, ist das dann wohl im März nächstes Jahr eine Arbeit für die Werkstatt meines Vertrauens.
Also was meint Ihr? Muss das nun gemacht werden und was habt ihr bezahlt, um diese Arbeit durchführen zu lassen?
Gruß an alle
Driver_1000
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