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Ich sehe deine Anfrage nicht als provokant, wer was wissen will sollte fragen und wenn ich was weiß gebe ich gerne Auskunft und greife auf fundiertes Grundwissen zurück und lege das Gesetz als Fundament darunter.
Wenn ich nichts weiß, halte ich den Mund und Hörensagen oder Halbwahrheiten haben keinen Wert. Sie führen nur in die Irre.
Wenn ich einen Fehler begehe bin ich dem dankbar, der mich darauf hinweist.
Das Gesetz ist eine Sache, ob mir das gefällt ist eine andere Sache und was ich tue „MEINE SACHE“ So einfach ist das.
Modena neben dem Zoll, vepetino Sterzing. (Brenner) Wenn ich da vorbeigefahren bin, war immer was los. Jetzt spezifisch zu sagen das ich gesehen habe wie eine Goldwing mit AH da eingefahren ist, kann ich nicht. Aber kleine AH standen drin und alles was dem Italiener nicht gefällt. Das waren viele und auch Mopeds aller Fabrikate.
In Italien reicht es eine Hand zum Gruß vom Lenker zu nehmen. Strafe ab ca. 70€ Maschine wird beschlagnahmt für 30-60-90Tage. Vor einiger Zeit nur beschlagnahmt und das Moped war futsch. Auf Druck der EU hat Italien das jetzt auf 90Tage beschränkt. Wie hoch die Standgebühr ist möchte ich nicht wissen.
Vor 2 Jahren habe ich die Bestimmungen ganz genau abgeleuchtet und im Forum veröffentlicht, die Verwahrstellen habe ich seit 8 Jahren nicht mehr gesehen, aber ich schätze Sie sind immer noch da und voll?
An ein Erlebnis kann ich mich sehr genau erinnern, auf dem Weg nach Italien Brenner mit WoMo. Vor mir eine Enduro aus Deutschland im Zoll. Der Endurofahrer zog wohl aus lauter Freude in Italien angekommen zu sein das Moped auf das Hinterrad. Als ich durch den Zoll war stand er bei der Polizei und die Diskussion war wohl heftig.
Damals hatte ich keine Ahnung warum, heute schon. Hinterradfahren ist in Italien verboten, ich schätze Strafe, Moped beschlagnahmt und futsch.
Der Italiener hat viele Gründe für die Verwahrstelle und braucht dringend Geld!
Welches Moped aus welchem Grund in die Verwahrstelle gekommen ist, sorry das kann ich nicht sagen.
Ob jemals eine GL mit AH in einer Verwahrstelle war, kann ich nicht behaupten und das wünsche ich keinem hier.
Aber vom Gesetz her kann Er das, ob alles beschlagnahmt wird, oder abhängen und weiterfahren, kann Er nach Laune entscheiden denke ich?
Aber im Folgetext, kannst Du nachlesen warum eine GL + AH gute Aussichten hat.
Der Text beruht ausschließlich auf der Gesetzgebung.
Zum besseren Verstehen der verwirrenden Gesetzestexte zum Anfang ein typisches Beispiel für den Wahnsinn.
Wenn der Italiener seinen § 170 ändern würde als Beispiel Motorräder sind in Italien grundsätzlich verboten,
Dann sagen die Gespannfahrer, das gilt nicht für uns, wir haben ja ein Gespann.
Frage - woraus besteht ein Gespann? Motorrad und Beiwagen, wenn Motorräder verboten wären, hat sich der Beiwagen erledigt.
Wenn da steht: Ausgenommen sind mehrspurige Fahrzeuge, dann gilt das für Gespanne und Sie dürfen fahren.
Das ist ein Beispiel!!!!
Zur Realität:
Das ist das Gesetz: . 170 Abs. 4 Codice della Strada.
Was steht da? Die Kleinkraft- und Motorräder dürfen in Italien keine anderen Fahrzeuge (z.B. Anhänger) ziehen. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 78 bis 311 Euro geahndet)
Wenn da jetzt stände:
a1)Ausgenommen sind die Mitgliedsstaaten der EU. (das währe Easy)
Wenn dein Moped in der Schweiz angemeldet ist was dann?
Ist jedem klar der zusammenhängend Denken kann.
Das vermisse ich hier ein wenig, aber was soll’s Dafür schrauben Sie viel besser als ich.
Die EU hat kein Recht in die STVO der Länder einzugreifen.
Im Fall Italien bedeutet das: STVO §170
170 Abs. 4 Codice della Strada.
Was steht da? Die Kleinkraft- und Motorräder dürfen in Italien keine anderen Fahrzeuge (z.B. Anhänger) ziehen. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 78 bis 311 Euro geahndet)
Da kann keine Tante, Oma oder Vereinigung dran rütteln. Das ist das Gesetz und Fakt und so lange der Italiener das nicht ändert, bleibt das so. Niemand hat das Recht das zu ändern oder Ausnahmegenehmigung zu erstellen, kein Papst und keine EU.
Wie ich persönlich dieses Gesetz finde, kann ich nicht äußern, es könnte eine Sperrung zur Folge haben.
Natürlich fahre ich an den Gardasee und verstoße damit gegen bestehendes italienisches Recht. Das ist mir voll bewusst, aber ist meine Sache, die möglichen Folgen sind mir bekannt.
Das hier den Neueinsteigern das Gefühl vermittelt wird, das in Italien AH – Betrieb erlaubt ist, ist unverantwortlich und gemein.
Der Neueinsteiger fährt dann mit gutem Gewissen nach Italien ohne Kenntnis der Rechtslage, auf Grund von Wunschdenken.
Das ist in keiner Weise kollegial und dient Niemand, außer der Selbstbefriedigung?
Wenn keine Argumente mehr zur Verfügung stehen, oder das Futter ausgegangen ist, wird die geschriebene Erkenntnis nicht angenommen, sonder es wird dann eher persönlich.
Wenn eine Diskussion nicht mehr sachlich geführt wird und persönlich wird, erinnert das mich an früher, da flogen dann die Fäuste wenn im Gehirn kein haltbares Argument war.
Ich begrüße den, der mir den § im italienischen Gesetzbuch (STVO) zeigt, der den §170 in der STVZO aushebelt.
Der Papst, die EU, und Vereine scheiden aus und haben kein Recht dazu, nur der Gesetzgeber hat das.
Ich hoffe das es jetzt jeder verstanden hat? Wenn nicht PN!
Öffentlich ist für mich das Thema beendet, bis mir einer in der Codice della Strada was anderes zeigen kann.
Beste Grüße
Willi
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