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Beitragssammler



Goldwing und vollkasko???

habe mich, als ich die neue im Mai 2012 (bj 2007) gekauft habe mal danach erkundigt s0 ca. 1200 Euronen / Jahr

Habe ich dann mal sein lassen nur Teilkasko gemacht.

Und bei einer neuen mit so ca. 35000 € gehts mit dem Beitrag noch weiterrauf.

Zum Thema AHK und AH.
AHK war an der 12 er schon dran, Anhänger von Squierre gebraucht gekauft die 18 er steht jetzt zum ende der Saison in der Hondafachwerkstatt und bekommt auch ne AHK. die machen alles komplett fertig mit tüv und so und fertig ist der Lack.

Bin nun mal kein Schrauber, und wenn ich von was keine Ahnung habe dann lasse ich die Finger davon-

Die von der Werkstatt wollen ja auch leben

#41  22.11.12, 21:55:56

Beitragssammler



Ich zahle 490 für den Zeitraum 4/10 Habe ein Einzelwertgutachten und dieser Wert ist versichert.

Der Grund ist einfach, wenn man im Ausland unterwegs ist und einen Unfall oder sonst was hat, rechne ich über Kasko ab.

Ob der Unfallgegner einen Führerschein hat oder eine Versicherung ist für mich dann nicht wichtig.

Deine Einstellung, teile ich, bezüglich AH und Werkstatt, die glauben nicht die wissen.


Gruß Willi


#42  23.11.12, 00:07:10

Beitragssammler



Im Ausland dann aber nur OHNE AH,oder?
Weil die haben da ja andere Gesetze für Motorrad mit AH,und man landet dann ja sofort in der Verwahrstelle (also das Motorrad),oder?










Also mir wäre das zu dusselig wenn ich mit nem AH nur in D um den Häuserblock fahren dürfte weil´s im Ausland verboten ist. lachen lachen lachen

#43  23.11.12, 06:47:25

Beitragssammler



Mir ist z.Z. nur ein Land bekannt, wo Kräder keine AH mitführen dürfen laut Gesetz.

Die Handhabung scheint aber laut Berichten lasch zu sein, obwohl die Verwahrstelle gut gefüllt war.

Das Wunschdenken zum Gesetz zu erklären ist ein Riesenfehler.

Wer mit AH ins Ausland fährt, sollte sich über die Landesgesetze informieren, weil nur die Gültigkeit haben.

Ob nur der AH oder auch das Moped in die Verwahrstelle kommt, liegt wohl an dem Beamten. Wenn der Will, dann kann der.

Es ist besser die Landesgesetze zu befolgen, denn ich bin schon mal schmerzhaft belehrt worden, in Deutschland.

Da mein Fahrzeug so versichert ist wie in der Zulassung beschrieben, ist es grundsätzlich auf der ganzen Welt versichert.

VOLLKASKO!

Da ich hier schon Mopeds gesehen habe die locker 50.000€ kosten kann ich nur dazu raten.

Meine Nachbarin hat ein neues Auto, ein Rumäne ist rückwärts volle Breitseite in die Tür gefahren. Der Rumäne kein Führerschein, keine Versicherung und kein Geld.

Da hat Sie wohl Pech gehabt, sagte der Anwalt, ich habe Vollkasko.

Die Anzahl derer die durch Deutschland fahren ohne Versicherung ist hoch und steigt ständig.

Im Ausland ist es fraglich ob überhaupt Versicherungspflicht besteht.

alles wird gut





#44  23.11.12, 12:53:52

Beitragssammler



Was man doch mit Google so findet lachen lachen

Zitat:
c) Als Ergebnis stellt EuGH Rdnr. 69 fest: Daher ist festzustellen, dass das für Kradfahrzeuge geltende Verbot, einen Anhänger mitzuführen, der eigens für sie konzipiert ist und in anderen Mitgliedstaaten als der Italienischen Republik rechtmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht worden ist, aus Gründen des Schutzes der Sicherheit des Straßenverkehrs gerechtfertigt ist. Eine Verletzung des Art. 34 AEU durch den Staat S ist somit nicht gegeben.

Quelle

Again wat lörn zwinkern

#45  23.11.12, 13:43:58

Beitragssammler



Kommt aber noch was zu um komplett zu verwirren lachen

Zitat:
Du darfst also mit deinem in D zugelassenen Gespann und Anhänger also auch in Bella Italia fahren. Solange du es dort nicht dauerhaft einführen willst, denn dann wird dein Gespann quasi eingebürgert und hat sich an die ital. Vorschriften zu halten.

Quelle: Post 6

#46  23.11.12, 13:58:38

Beitragssammler



Sehr gut! Meine Hochachtung respekt

Was ich im selben Absatz gelesen und verstanden habe ist:

Sicherheit des Straßenverkehrs zu gewährleisten, was nach der Rechtsprechung einen zwingenden Grund des Gemeinwohls darstellt, der geeignet ist, eine Behinderung des freien Warenverkehrs zu rechtfertigen

Gegen das EU-rechtliche Grundrecht auf Gleichheit vor dem Gesetz verstößt Art. 56 StVO nicht.

Unter den in Art. 34 AEU geregelten Fall einer „Maßnahme gleicher Wirkung“ (= gleiche Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung) fällt jede Regelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den zwischenstaatlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern („Dassonville-Formel“). Eine Verwendungs- bzw. Nutzungsbeschränkung einer Ware (im Fall: „keine Motorradanhänger in Italien“), die den Marktzutritt wesentlich erschwert, ist eine solche Regelung.


Die Grundrechtecharta ist nach Art. 51 I GRCh nur anwendbar auf Maßnahmen der EU-Organe und auf Regelungen der Mitgliedstaaten bei Durchführung des EU-Rechts.


Eine Vorschrift der StVO eines Mitgliedstaates unterfällt weiterhin nur den Grundrechten des nationalen Rechts.

Der letzte Satz sagt alles!

Und zu EU-Recht kann ich aus eigener Erfahrung nur sagen: Laut EU kann man mit einer roten Nummer ein Fahrzeug aus dem Ausland abholen. Auf dem Straßenverkehrsamt bekommst Du keine, weil die STVZO sagt das Fahrzeug muss in Deutschland stehen und in Belgien kann es Probleme geben.

Mein AH stand aber in Spanien?

Schüsselzahl 95 von der EU in Übergangsregelung gestellt, in Frankreich interessiert das keinen, wenn die im Führerschein fehlt hast Du ein Problem.

Die härtesten sind Spanier und Italiener, bei einer Kontrolle Wort wörtlich: „ Junge, was willst Du? Wer ist EU? Hier bist Du in Spanien! Verstanden!“ Ich habe verstanden.

Ja, ob der Italiener in seinem Land nun Mopedanhänger verkaufen wird oder nicht keine Ahnung ( darum geht es in diesem Bericht.)

Eine Vorschrift der StVO eines Mitgliedstaates unterfällt weiterhin nur den Grundrechten des nationalen Rechts.

Was sagt das Gesetz, ist bekannt und die EU kann das nicht ändern.

Um es wirklich für jeden verständlich zu machen, kaufen oder bauen kann ich alles.

Ob ich damit auf öffentlichen Straßen fahren darf, ist eine andere Sache.
alles wird gut





#47  23.11.12, 14:55:59

Beitragssammler



Verdammte Axt , das sollte in diesen Tread http://www.goldwing-forum.de/forum/topic.php?id=19627&highlight=&page=1& pein pein pein

Kann das mal jemand bitte verschieben????

#48  23.11.12, 15:04:40

Beitragssammler



Oh Gott: Nationales Recht! Es gibt keine Verwirrung nur Unverständnis, oder Wunschdenken!

Eine Vorschrift der StVO eines Mitgliedstaates unterfällt weiterhin nur den Grundrechten des nationalen Rechts. (STVO Italien)

Was sagt das Gesetz, ist bekannt und die EU kann das nicht ändern.

Das ist das Gesetz: . 170 Abs. 4 Codice della Strada.

Was steht da? denn Kleinkraft- und Motorräder dürfen in Italien keine anderen Fahrzeuge (z.B. Anhänger) ziehen. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 78 bis 311 Euro geahndet)

Alles andere ist Wunschdenken!
Danke



#49  23.11.12, 15:07:02

Beitragssammler



@GWW

Hallo ich habe zwei Fragen bitte an dich. Wo warst du wo die Verwahrstellen gut gefüllt waren (wenn möglich eine Ortschaft nicht gerade nur ein Land, wüd ich mir gerne mal anschauen) und wie viele Goldwings bzw Anhänger haben sich auf der Verwahrstelle befunden.

Danke und Gruß, das ist keine Provokation oder sonst was bitte als ernste Frage die mich interessiert verstehen.

#50  23.11.12, 19:01:25

Beitragssammler



Ich sehe deine Anfrage nicht als provokant, wer was wissen will sollte fragen und wenn ich was weiß gebe ich gerne Auskunft und greife auf fundiertes Grundwissen zurück und lege das Gesetz als Fundament darunter.

Wenn ich nichts weiß, halte ich den Mund und Hörensagen oder Halbwahrheiten haben keinen Wert. Sie führen nur in die Irre.

Wenn ich einen Fehler begehe bin ich dem dankbar, der mich darauf hinweist.

Das Gesetz ist eine Sache, ob mir das gefällt ist eine andere Sache und was ich tue „MEINE SACHE“ So einfach ist das.


Modena neben dem Zoll, vepetino Sterzing. (Brenner) Wenn ich da vorbeigefahren bin, war immer was los. Jetzt spezifisch zu sagen das ich gesehen habe wie eine Goldwing mit AH da eingefahren ist, kann ich nicht. Aber kleine AH standen drin und alles was dem Italiener nicht gefällt. Das waren viele und auch Mopeds aller Fabrikate.

In Italien reicht es eine Hand zum Gruß vom Lenker zu nehmen. Strafe ab ca. 70€ Maschine wird beschlagnahmt für 30-60-90Tage. Vor einiger Zeit nur beschlagnahmt und das Moped war futsch. Auf Druck der EU hat Italien das jetzt auf 90Tage beschränkt. Wie hoch die Standgebühr ist möchte ich nicht wissen.

Vor 2 Jahren habe ich die Bestimmungen ganz genau abgeleuchtet und im Forum veröffentlicht, die Verwahrstellen habe ich seit 8 Jahren nicht mehr gesehen, aber ich schätze Sie sind immer noch da und voll?

An ein Erlebnis kann ich mich sehr genau erinnern, auf dem Weg nach Italien Brenner mit WoMo. Vor mir eine Enduro aus Deutschland im Zoll. Der Endurofahrer zog wohl aus lauter Freude in Italien angekommen zu sein das Moped auf das Hinterrad. Als ich durch den Zoll war stand er bei der Polizei und die Diskussion war wohl heftig.
Damals hatte ich keine Ahnung warum, heute schon. Hinterradfahren ist in Italien verboten, ich schätze Strafe, Moped beschlagnahmt und futsch.

Der Italiener hat viele Gründe für die Verwahrstelle und braucht dringend Geld!

Welches Moped aus welchem Grund in die Verwahrstelle gekommen ist, sorry das kann ich nicht sagen.

Ob jemals eine GL mit AH in einer Verwahrstelle war, kann ich nicht behaupten und das wünsche ich keinem hier.

Aber vom Gesetz her kann Er das, ob alles beschlagnahmt wird, oder abhängen und weiterfahren, kann Er nach Laune entscheiden denke ich?

Aber im Folgetext, kannst Du nachlesen warum eine GL + AH gute Aussichten hat.

Der Text beruht ausschließlich auf der Gesetzgebung.





Zum besseren Verstehen der verwirrenden Gesetzestexte zum Anfang ein typisches Beispiel für den Wahnsinn.

Wenn der Italiener seinen § 170 ändern würde als Beispiel Motorräder sind in Italien grundsätzlich verboten,

Dann sagen die Gespannfahrer, das gilt nicht für uns, wir haben ja ein Gespann.

Frage - woraus besteht ein Gespann? Motorrad und Beiwagen, wenn Motorräder verboten wären, hat sich der Beiwagen erledigt.

Wenn da steht: Ausgenommen sind mehrspurige Fahrzeuge, dann gilt das für Gespanne und Sie dürfen fahren.

Das ist ein Beispiel!!!!






Zur Realität:

Das ist das Gesetz: . 170 Abs. 4 Codice della Strada.

Was steht da? Die Kleinkraft- und Motorräder dürfen in Italien keine anderen Fahrzeuge (z.B. Anhänger) ziehen. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 78 bis 311 Euro geahndet)

Wenn da jetzt stände:

a1)Ausgenommen sind die Mitgliedsstaaten der EU. (das währe Easy)

Wenn dein Moped in der Schweiz angemeldet ist was dann?

Ist jedem klar der zusammenhängend Denken kann.

Das vermisse ich hier ein wenig, aber was soll’s Dafür schrauben Sie viel besser als ich.

Die EU hat kein Recht in die STVO der Länder einzugreifen.

Im Fall Italien bedeutet das: STVO §170

170 Abs. 4 Codice della Strada.

Was steht da? Die Kleinkraft- und Motorräder dürfen in Italien keine anderen Fahrzeuge (z.B. Anhänger) ziehen. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 78 bis 311 Euro geahndet)

Da kann keine Tante, Oma oder Vereinigung dran rütteln. Das ist das Gesetz und Fakt und so lange der Italiener das nicht ändert, bleibt das so. Niemand hat das Recht das zu ändern oder Ausnahmegenehmigung zu erstellen, kein Papst und keine EU.

Wie ich persönlich dieses Gesetz finde, kann ich nicht äußern, es könnte eine Sperrung zur Folge haben.

Natürlich fahre ich an den Gardasee und verstoße damit gegen bestehendes italienisches Recht. Das ist mir voll bewusst, aber ist meine Sache, die möglichen Folgen sind mir bekannt.

Das hier den Neueinsteigern das Gefühl vermittelt wird, das in Italien AH – Betrieb erlaubt ist, ist unverantwortlich und gemein.
Der Neueinsteiger fährt dann mit gutem Gewissen nach Italien ohne Kenntnis der Rechtslage, auf Grund von Wunschdenken.

Das ist in keiner Weise kollegial und dient Niemand, außer der Selbstbefriedigung?

Wenn keine Argumente mehr zur Verfügung stehen, oder das Futter ausgegangen ist, wird die geschriebene Erkenntnis nicht angenommen, sonder es wird dann eher persönlich.

Wenn eine Diskussion nicht mehr sachlich geführt wird und persönlich wird, erinnert das mich an früher, da flogen dann die Fäuste wenn im Gehirn kein haltbares Argument war.

Ich begrüße den, der mir den § im italienischen Gesetzbuch (STVO) zeigt, der den §170 in der STVZO aushebelt.

Der Papst, die EU, und Vereine scheiden aus und haben kein Recht dazu, nur der Gesetzgeber hat das.

Ich hoffe das es jetzt jeder verstanden hat? Wenn nicht PN!
Öffentlich ist für mich das Thema beendet, bis mir einer in der Codice della Strada was anderes zeigen kann.

Beste Grüße

Willi










#51  23.11.12, 21:41:52

keysch

(Mitglied mit Biete)


mit Augen rollen traurig


Statt immer nur auf die Rechtschreibfehler zu achten, sollten EINIGE mal lernen, den Inhalt zu verstehen!!!!
#52  23.11.12, 22:09:24

Beitragssammler



@keysch

ich habe nie von Gespannen oder Trikes gesprochen! Da hast du vollkommen Recht das ist in Italien überhaupt kein Thema es geht wie du auch genau geschrieben hast rein um die Einspurigenfahrzeuge in unserem Fall also die Solomaschienen.
Wobei und das ist nun echt der Kracher auch die Roller die vorne 2 Räder haben als Mehrspurigesfahrzeug gelten.

Wobei ich nun von dir bitte mal wissen möchte was mir PEINLICH sein soll???

#53  23.11.12, 22:16:32

Beitragssammler



aha Beitrag geändert? Von mir aus kannst das gerne da stehen lassen.......... ich hab kein Problem damit!
Auf die Antwort warte ich übrigens ......!

#54  23.11.12, 22:26:36

keysch

(Mitglied mit Biete)


dizzy dizzy
Kindergarten!!


Statt immer nur auf die Rechtschreibfehler zu achten, sollten EINIGE mal lernen, den Inhalt zu verstehen!!!!
#55  23.11.12, 22:29:03

Beitragssammler



Ihr habt die Stelle im Gesetz 170 Abs. 4 Codice della Strada gefunden?

Der § 170 Abs. 4 Codice della Stradaist aufgehoben Klasse oder erweitert wo den???

Ich suche in der Codice della Strada, find aber nix?

Wo steht das?

#56  23.11.12, 22:35:50

Beitragssammler



Schade, dass hier im Forum nicht wie in anderen unter dem Beitrag steht wie oft der Beitrag bearbeitet wurde!
Dann ziehen Feiglinge ihre Aussagen nicht alle 3 Minuten zurück, undwissen dann selber nicht mehr was sie geschrieben haben.
Und dann noch mit PNs glauben Schlumeier zu sein!

So ich bin jetzt sauer! Aber ist ja typisch für mich laut Herrn keysch.......... na dann!

#57  23.11.12, 22:41:41

keysch

(Mitglied mit Biete)


Nur mal so:
Von wegen " Feigling"
Ich bin kein Italiener!!
Und jetzt etwas Vorsichtiger sonst werde ich mal sauer.



Statt immer nur auf die Rechtschreibfehler zu achten, sollten EINIGE mal lernen, den Inhalt zu verstehen!!!!
#58  23.11.12, 22:46:06

Beitragssammler



Und du glaubst, dass ich deswegen vorsichtig werde weil du sonst sauer werden könntest? Komm geh in Hof mal Luft ablassen......
Dann wirst wieder mal klar im Kopf

#59  23.11.12, 22:57:28

Beitragssammler



Kommt runter!

Und beantwortet doch meine Frage!

hr habt die Stelle im Gesetz 170 Abs. 4 Codice della Strada gefunden?

Der § 170 Abs. 4 Codice della Stradaist aufgehoben Klasse oder erweitert wo den???

Ich suche in der Codice della Strada, find aber nix?

Wo steht das?

Bitte alles wird gut

#60  23.11.12, 23:01:25
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