Auch als leidenschaftlicher 1800er Winger mag ich die 11er, 12er und auch 1500er. Es sind klassische Motorräder mit eigenem Charme und vor allem mit Charisma. Ohne sie, und besonders die 1000er darf hier nicht vergessen werden, wäre die Vielfalt der Wingerwelt nicht vorhanden und ohne die technischen Entwicklungsstufen eben über diese tollen Produkte gäbe es heute auch keine 1800er. Die technische Reife und Zuverlässigkeit dieser Motorräder ist weltweit anerkannt und bewiesen.
Ich kann und will nichts über Technik, Handling, Komfort etc. der 11er, 12er u. 15er sagen, das können die Treiber/Praktiker dieser Gruppen natürlich besser, aber genau so begeistert bin auch ich immer wieder wenn ich sie sehe.
Doch ich hab was gegen Halb- und Besserwissen und muß dem hier geschriebenen Unsinn bezüglich des Importes eines Motorrades aus den Niederlanden deutlich widersprechen.
Wenn du von Wings keine Ahnung hast, dann lass besser die Finger vom Eigenimport. Die Mwst. musst du auf jeden Fall bezahlen und anschliessend brauchst du einen deutschen Brief und die deutschen Tüv Prüfer nicht nicht gerade Wing freundlich gesinnt.
1. Seit dem Bestehen der EU fällt auf den sog. innergemeinschaftlichen Warenverkehr für gebrauchte Fahrzeuge (z.B. Export von NL nach D, resp.Import von NL nach D)weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer, noch Mehrwertsteuer an.
2. In NL erstmals zugelassene Fahrzeuge haben natürlich keinen deutschen Fahrzeugbrief. Da sie beim Export eben "Gebrauchte" sind, steht auch nicht mehr das COC-Papier (Certificate of Conformity) zur Verfügung. Es ist also ein sog. Gutachten gem. § 21 StVZO über die amtliche Prüfung eines Fahrzeugs (Landläufig auch als Vollgutachten bezeichnet) erforderlich.
3. Kein Problem !!
Seriöse holländische Händler haben beste Verbindungen zum deutscchen TÜV, der sogar Niederlassungen in Holland hat. Der deutsche TÜV-Ingenieur fährt terminvereinbart zum Händler und erstellt vor Ort in wenigen Stunden das Gutachten nach § 21 und falls erforderlich, auch Teilegutachten für eintragungspflichtige Teile, wie z.B eine AHK. Genau umschrieben >GUTACHTEN gem. § 13 Fahrzeugteileverordnung (FzTV) für die Erteilung einer Bauartgenehmigung im Einzelfall<.
4. Beide Gutachtenoriginale und die entwerteten holländischen Zulassungspapiere des Fahrzeuges (Kentekenbewijs) erhält der deutsche Käufer und geht damit zur deutschen Zulassungsstelle und meldet sein Fahrzeug zum Straßenverkehr an. Ohne Probleme erhält er die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (früher Kfz.-Schein und Brief).
5. Mit seinem deutschen Kennzeichen in der Tasche fährt der deutsche Kunde zu seinem holländischen Händler und holt das ge
kaufte Bike in aller Ruhe auf eigener Achse, oder auch auf dem Hänger, nach Hause, denn die Exportformalitäten hat der Händler zwischendurch ohne Kosten für den Käufer längst erledigt.
F A C I T :
Auch in den Niederlanden kann man problemlos gute Gebrauchte, sogar mit schriftlicher Gewährleistungszusage für ein Jahr
kaufen und ohne Zoll und Einfuhrumsatzsteuer nach Deutschland verbringen.
Und die Mär vom unfreundlichen TÜV - Ingenieur, wo kommt sie her ???