Ich denke ich hänge mich an Dich dran, auf so eine Kommunikation verzichte ich gerne.
Viel bla bla, aber meine Frage kann wohl hier keiner beantworten.
Ich wiederhole Sie am Ende noch mal und so
lange gilt das Gesetz:
Was steht da? Die Kleinkraft- und Motorräder dürfen in Italien keine anderen Fahrzeuge (z.B. Anhänger) ziehen. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 78 bis 311 Euro geahndet)
Im Klartext: Goldwing + Anhänger + Italien = verboten. Das steht da.
Wenn erwischt? Bezahlen 78 – 311€ , den Rest könnt Ihr aus dem Link entnehmen, viel Glück!
Einer weis es besser, gut, beantwortet meine Frage! KLASSE!!!
Keine Antwort, alles klar!
Der ADAC hat natürlich keine Ahnung hier der Link:
http://www.adac.de/reise_freizeit/ratgeber_reisen/motorrad-reisen/reiseberichte-sehenswuerdigkeiten/reiseberichte/kleinkraftrad/italien.aspx?ComponentId=41814&SourcePageId=41802
Meine Frage!
Ihr habt die Stelle im Gesetz 170 Abs. 4 Codice della Strada gefunden?
Der § 170 Abs. 4 Codice della Stradaist aufgehoben Klasse oder erweitert wo den???
Ich suche in der Codice della Strada, find aber nix?
Wo steht das?
Bitte