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Thema: Was darf ich Ziehen, Maße (https://www.goldwing-forum.de/forum/topic.php?id=12692)


Geschrieben von: Beitragssammler am: 05.05.10, 11:40:28
Zitat von Cheving:
Moin
Michael

Der §32 wiederspricht sich selbst
§32 Abs 3 sagt 2,00 Meter
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_32.php

Zitat:
Breite:

a. bei Krafträdern sowie dreirädrigen und vierrädrigen Kraftfahrzeugen ... 2,00 m,

b. bei zweirädrigen Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor jedoch ... 1,00 m,

Ende




Hallo Feddo,

so, jetzt kan ich Dir auch hier die Auflösung geben:

Es ist §30 Abs. 3, nicht der von Dir zittierte §32 Abs.3, und da ist die Rede von "Kraftfahrzeugen"! Während Fahrräder oder eben mit Hilfsmotor nur 1 m breit sein dürfen

Also Dein Moped darf als Einspuriges Fahrzeug 2 m breit sein. Das steht dort im §30 Abs.3. Aber der Anhänger dahinter, ist nach §32 unter 1) zu finden, und darf nur 1 m breit sein!

erleucht

Was mir jetzt ganz wichtig ist und was ich feststellen möchte: In den Dienststellen sind die a) nicht dumm, und können b) sogar noch Gesetzestexte lesen und erklären und c) eine Frage beantworten, noch dazu fast aus dem Stegreif, wo wir ein wenig länger gebraucht haben, sie nicht zu beantworten.

Also ein herzliches Dankeschön an unsere Polizei!!!

Gruß
Michael

winken


Geschrieben von: Beitragssammler am: 05.05.10, 11:49:25
erleucht


Geschrieben von: Beitragssammler am: 05.05.10, 11:50:11
Dann sollen die, die sich so etwas einfallen lassen auch mal deutsch schreiben zwinkern


Geschrieben von: Beitragssammler am: 05.05.10, 12:23:15
Hallo Feddo,

wenn man das erklärt bekommt, kann man das ja auch nachvollziehen, aber das mit der eigenen Gehirnmasse deuten zu wollen, habe ich mir schon lange abgewöhnt, die reicht dafür einfach nicht aus, da sind zu viele Querverweise die wieder etwas ausschließen oder verbinden...

Schraube mit max. Drehmoment anziehen gibt FEST, doppeltes Drehmoment gibt wieder LOSE! OK!!!

Aber Gesetzestexte? abgelehnt

Gruß
Michael

winken


Geschrieben von: Beitragssammler am: 05.05.10, 12:30:08
Nach den Texten besteht keine Einschränkung, wenn wir an der Wing auf jeder Seite einen 50cm breiten Notsitz anbauen lachen Goil

Oder ich stelle meinen Anhänger auf die Fußraste, dann passt es auch.


Geschrieben von: Beitragssammler am: 05.05.10, 15:55:04
Tja Kai,

hast Du denn eine Antwort darauf, warum dem genauen Deutschen Amtsschimmel das zu unsicher ist, daß der Anhänger bremst???

Also der Mittelpunkt Anhängerkugel muß im Normalbetrieb auf 42 cm über der Straßenfläche sein!

Bei der GW bedeutet das, die Anhängerkugel muß im Prinzip die Bremsleuchten unter dem Nummernschild verdecken!

Wie schon gesagt, so ein Amtsschimmel richtet sich nicht danach was möglich ist, sondern danach wo sie sein muß!!!

Also jetzt gehen wir mal davon aus, sie wäre da: Die Motorradanhänger sind immer nach dem Prinzip "Quadratisch, praktisch, gut" gebaut. Wenn so ein Teilchen jetzt eine Bremse hätte und der Fall der Fälle würde eintreten, daß eine Bremse nicht bremst (soll beim Anhänger ja schon mal vorgekommen sein lachen ), dann würde bei einer Vollbremsung auf einmal eine Kraft von ca. 100 kg seitlich auf diesen Punkt am Motorrad drücken.

Was das im Fall einer starken Bremsung bedeutet, muß ich wohl nicht länger ausführen!

Andersherum sehe ich aber die Gefahr, daß ich nicht mehr rechtzeitig stehen bleiben kann, weil mir einer die Straße "zumacht", als wesentlich gefährlicher an.

Ich persönlich tendiere dazu eine Bremse in den Anhänger einzubauen, zum TÜV braucht der Anhänger doch nicht, also gibt es auch da keine Mecker, und Polizei, wenn die anhält, hat man meistens etwas gemacht und dann interessiert auch der technische Aufbau des Anhängers nicht. Im allerschlimmsten Fall bekommt man eine Mängelkarte mit Einladung zum TÜV, und bis zu der Einladung sind ja wohl ein paar Bastelnächte drin um alles wieder zurück zu bauen, oder?

Aber um es nochmals zu sagen: Alle Motorräder mit Anhänger, dürfen die Anhänger nicht breiter als ein Meter sein und nicht schneller als 60 km/h fahren, hier in Deutschland!

Gruß
Michael

winken


Geschrieben von: Beitragssammler am: 05.05.10, 16:51:51
zwinkern
Ich muß sagen, knapp 200Kg möchte ich nicht ungebremst hinter der Dicken haben zwinkern


Geschrieben von: Beitragssammler am: 05.05.10, 17:21:16
Hallo Feddo,

das sehe ich genauso, aber offiziell darfst Du es nicht.

Und wenn ich mit Bremsscheiben arbeite, dann müssen die Räder weiter nach außen, weil die Scheiben nicht in die Felgen passen. Und dann bin ich breiter als ein Meter!

Jetzt Du verstehen? Alles Sackgasse!!!

Gruß
Michael

alles wird gut


Geschrieben von: keysch am: 05.05.10, 19:08:18
Zitat von Eugen Michel:


@Keysch: Das ist eine Lüge, wir haben uns noch nie auf einem Goldwingtreffen kennen gelernt.

Mfg


Wie bist Du denn drauf??
Woher weiß ich welcher Spinner mir das letztes Jahr in Uster (Schweiz) erzählt hat. Würde mich an deiner stelle mal etwas gewagter ausdrücken. Ich habe "lügen" nicht nötig!!!
Ich sage jeden vorm Kopf was ich denke, dafür bin ich hier im Forum aber auch bekannt.
Mich hier einen "Lügner" nennen = esreicht
Aber Du bist ja der über Gespannfahrer dergros dergros

PS:
Der Schwätzer aus der Schweiz sagte mir auch noch das sie kleine PKW Anhänger gekauft haben und die Räder nach innen versetzt haben um bei 1Meter Breite zu bleiben. Würde mich schon Interessieren was für ein "Schwätzer" das war. Die waren soviel ich noch weiß mit drei Gespanne da.


Geschrieben von: Beitragssammler am: 05.05.10, 23:59:12
Hallo Kai,

wo gibt´s das?

Sofort PN zu mir, da bin ich ja ganz scharf drauf!

Ganz ernsthaft!

Was soll denn das für eine "Kupplung" sein?

Bitte per PN zu mir, oder wo kann ich hinkommen um mir das anzusehen?

Gruß
Michael

winken


Geschrieben von: blue thunder am: 06.05.10, 08:34:18
Hallo Michael,

also das mit der Kupplung in der Bremsleitung hab ich bei meinem Gespann auch. Habe einen wahlweisen Betrieb eingetragen. Damit der gebremste Beiwagen demontiert werden kann, muss natürlich die Bremsleitung (Stahlflex) getrennt werden. Eben mittels Kupplung.

Frag doch mal beim Fuchs nach. Der hat damals meinen Beiwagen montiert.

Oder bei Herstellern von Stahlflex-Bremsleitungen.

Auch wirst Du an den Hauptbremszylinder der Fußbremse anflanschen müssen. Evt. auch noch die Bohrung ändern, damit du mehr Bremsflüssigkeit bewegen kannst. Wurde damals bei mir an der Handbremse für den Anschluß der Beiwagens gemacht.

Alles in allem eine Änderung der Bremsanlage und damit eintragungspflichtig. Weiß nicht, wie gut Deine Verbindungen zum TÜV sind.

Gruss
Volker


Geschrieben von: Beitragssammler am: 06.05.10, 09:19:05
Ist nur etwa 500km gewöhnungsbedürftig, als ob Luft auf dem Hinterrad fehlt, danach fährt man fast wie Solo, halt mit Limit. BAB lasse ich aber auch sein und auf Landstraßen schwimmt man gut mit (die Brummis dürfen ja auch nicht mehr zwinkern )


Geschrieben von: Beitragssammler am: 07.05.10, 07:13:42
Zitat von Merlin:
Genau.

Danke, von wegen Schlauchboot zum "Teich" ziehen!

Gruß
Michael

winken


Kuck mal da ...
http://www.youtube.com/watch?v=oSMHuBjN-P8
Gruß
Lexus


Geschrieben von: Beitragssammler am: 07.05.10, 08:49:30
lachen lachen lachen ,

ja süß, setz Dich da mal mit zwei Personen, und zwar durchschnittliche GW-Fahrer, in das Böötchen, und dann laß mal in 20m eine Holländische Verdrängeryacht mit Höchstfahrt vorbeiziehen!

Dann kommt die dritte Einsatzart: U-Boot!

Gruß
Michael



winken


Geschrieben von: Beitragssammler am: 07.05.10, 09:24:02
Zitat von lexus:
Zitat von Merlin:
Genau.

Danke, von wegen Schlauchboot zum "Teich" ziehen!

Gruß
Michael

winken


Kuck mal da ...
http://www.youtube.com/watch?v=oSMHuBjN-P8
Gruß
Lexus


Sieh mal auf das Nummernschild ,ist klar ,Ostfriesen ,also eine OTTO - Wing lachen