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Stefan 1500er

(Mitglied mit Biete)


Themenstarter

wie breit darf der anhänger hinter dem moped überhaupt sein ?


Gruß aus Franken

1800er Bay 01

in Black

#1  07.07.10, 21:33:31

WingMike



1 Meter,
bitte bemühe die Suchfunktion, denn dieses Thema wurde erst kürzlich breit ausdiskutiert


Viele Grüsse Michael

(Honda Helix)
Interpunktion und Orthographie dieses Postings sind frei erfunden. Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt
#2  07.07.10, 21:41:08

Stefan 1500er

(Mitglied mit Biete)


Themenstarter

alles klar danke


Gruß aus Franken

1800er Bay 01

in Black

#3  07.07.10, 21:42:20

Stefan 1500er

(Mitglied mit Biete)


Themenstarter

mißt meiner is 1,50 breit das is so ein alter hp 300 aos ddr zeiten


Gruß aus Franken

1800er Bay 01

in Black

#4  08.07.10, 22:39:31

ZappaSEi

(Mitglied mit Biete)


Den kriegste höchstens hinters Trike oder Gespann mit mittiger Hängerkupplung.
Mit Toleranz 1,05m.
Gruß
Zappa


SEi schon lang dabei
#5  09.07.10, 08:44:11

Beitragssammler



Hallo Zappa,

normalerweise darf auch hinter Gespannen nur 1 m Breite gezogen werden, es kommt nicht auf Anbringung der Anhängerkuplung an, sondern darauf, was als Fahrzeugart eingetragen ist!

Steht dort irgend etwas von Motorrad mit Beiwagen, ob fest oder abnehmbar, gilt 1 m Breite hinter Motorräden. Das ist nur ein Motorrad mit fest angebautem "Anhänger" seitlich, wobei die Betonung auf Motorrad liegt.

Ist das "Ganze" als besonderes Fahrzeug eingetragen, dann müssen aber beide Hinterräder auf gleicher Höhe sein, oder die Fahrzeugräder bilden ein gleichschenkeliges Dreieck (so oder ähnlich), dann kann das Gespann als Fahrzeug eingetragen werden und es gilt dann als "Mehrspuriges Fahrzeug", was dann Anhänger bis 2,5 m Breite ziehen darf.

Sehr komplexes Thema! lachen

Gruß
Michael

winken

#6  09.07.10, 13:09:34

ZappaSEi

(Mitglied mit Biete)


Mann kann alt wern wia a Kua und lernt immer no dazua. Danke.
Gruß
Zappa


SEi schon lang dabei
#7  09.07.10, 13:26:39

Beitragssammler



Kein Problem,

wußte ich selber nicht, habe ich auch dazulernen müssen, war nämlich ganz erstaunt, weil Gespannfahrer mit fest angebautem Beiwagen nur einen kleinen Anhänger fuhren.

Dann hat man mich aufgeklärt.

Ein Trike hat ja sowohl die Hinterräder auf einer Höhe, als auch ein gleichschenkeliges Dreieck der Räder. Deshalb gilt es als "Mehrspuriges Fahrzeug".

Und beim Gespann ist wohl das Rad des Beiwagens ein Stückchen vor dem Hinterrad des Zugfahrzeugs, das scheint das Problem zu sein. Bin aber nicht näher darauf eingestiegen, weil mich das eben auch nur gewundert hatte und ich das genau wie Du gesehen habe, Motorrad mit fest angebautem Seitenwagen ist ein anderes Fahrzeug, siehe Abgasgutachten, also: Mehrspurig! Aber siehe oben, es ist nicht so, aber ich schätze mal, daß bei einer normalen Verkehrskontrolle ein breiterer Anhänger als 1 m hinter einem Gespann ohne Beanstandung durchgehen würde, selbst so ein "Camper" mit 1,6 m Breite ist ja winzig hinter der Gespannbreite.

Nicht so viele Gedanken machen, sondern tun! Und wenn man erwischt wird, ein ganz betretenes Gesicht machen und sich entschuldigen, daß man da wohl nicht tief genug recherchiert habe. Im Normalfall gibt das eine Verwarnung und gut ist.

Gruß
Michael

winken

#8  09.07.10, 14:28:55

Beitragssammler



Zitat:
aber ich schätze mal, daß bei einer normalen Verkehrskontrolle ein breiterer Anhänger als 1 m hinter einem Gespann ohne Beanstandung durchgehen würde, selbst so ein "Camper" mit 1,6 m Breite ist ja winzig hinter der Gespannbreite.


lachen nöö ... jetzt nicht mehr ... aspass

vg
Toni

#9  09.07.10, 18:16:53

Beitragssammler



Hallo Toni,

verflißt, wer denkt denn auch daran, daß Du hier mitliest. lachen

Nee, ganz im Ernst, wenn ein Gespann ankommt und hat einen 1,6 m breiten Anhänger dahinter, kommt doch kein normaler Menschenverstand darauf, daß der Gesetzgeber so um die Ecke denkt!

Und das steht ja nicht in den Papieren, daß man nur 1 m Breite beim Anhänger haben darf, sondern da steht ja nur das zul. Gewicht, das der Anhänger haben darf.

Also ich würde es auf ein nettes Gespräch ankommen lassen und lieber einen "Camper" ziehen, als mich immer zu ärgern, daß ich alles vorschriftsmäßig habe und niemand bemerkt es. Das würde mich dann schon ärgern!

Und sollte sich das Gespräch wirklich festfahren, daß nichts mehr geht, dann muß eben ein guter Freund mit einem PKW kommen und den Hänger weiterziehen, was soll´s.

Bitte jetzt nicht falsch interpretieren, ich fordere nicht zum Gesetzesbruch auf, aber so einen Unsinn, hinter einem Gespann so breit wie ein LKW, darf nur ein 1 m breiter Anhänger gezogen werden! motzen

Das ist doch wirklich Schwachsinn!

Gruß
Michael

winken

#10  09.07.10, 22:43:23

keysch

(Mitglied mit Biete)


@Stefan
Du kannst den Anhänger aber umbauen. Die Räder nach innen setzen, dafür müsstest Du aber im Anhänger Radkästen bauen. Hat hier im Forum schon mal jemand gemacht. Er sagt aber das ich lüge und er sich in der Schweiz nicht mit "mir" über das Thema unterhalten hat. Er hat mir auch nicht erzählt das er Anhänger mit zwei Achsen gebaut hat. Das habe ich auch nur gelogen. Wenn sich der KlugsXXXXX meldet kann er ja mal den Link zu seinen Club einstellen, da sind Bilder vom umbau drin. Glaube mir aber kein Wort was ich hier schreibe da ich ja sowieso nur lüge. Nach Aussage des Gespannfahrers und seine Freunde. lachen aspass

Habe hier noch was gefunden:
http://www.tourmaster.biz/index.html


Statt immer nur auf die Rechtschreibfehler zu achten, sollten EINIGE mal lernen, den Inhalt zu verstehen!!!!
#11  09.07.10, 22:56:14

Karl-Heinz

(Administrator 1)



Auch der hier wollte an seinen Platz...

Karl-Heinz


Gruss
Karl-Heinz
#12  09.07.10, 23:50:47
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