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Beitragssammler


Themenstarter

Ich habe gehört daß man mit dem Anhänger am Motorrad in Spanien nicht fahren darf abgelehnt

Hat jemand Erfahrung damit zunge raus

Vielen dank

gruß Jürgen

#1  13.08.10, 22:28:48

Beitragssammler


Themenstarter

Doch, darf man alles wird gut

LG
Dino

#2  13.08.10, 23:07:06

keysch

(Mitglied mit Biete)


Die einen sagen Ja, die anderen Nein.
Schau mal hier, da war schon mal das Thema.
http://www.goldwing-forum.de/forum/topic.php?id=9959&page=1&s=cbr50cavdfcv474v98obic0uh4


Statt immer nur auf die Rechtschreibfehler zu achten, sollten EINIGE mal lernen, den Inhalt zu verstehen!!!!
#3  13.08.10, 23:29:37

Beitragssammler


Themenstarter

Nachstehend meine Mailanfrage an die GWAE
(GoldWing Asociación de España),
vom 25.01.2010.


Tengo una GL 1800 con remolque. Esta permitido viajar con remolque en España? Que velozidades estan permitido.

Muchas Gracias para su ayuda.

Antwort:

Hello Dino,

Yes you can drive your goldwing with trailer in spain, you must remenber:
- speed - less 10% than the autorized for normal veicules,ex: speed 90 km per hour you must do not more than 81 Km per hour.
trailer allowed during the day with good visibilytie , please have a look on GWEF page infor countries
best regards
pedro Caldeira
ÍR-GWAE

LG
Dino
der "Silberwinger"

P.S: Wir waren dieses Jahr, mit Anhänger auf dem GW Treffen in Spanien

#4  14.08.10, 09:48:53

Beitragssammler


Themenstarter

Diesem Beitrag kann ich nur zustimmen,

obwohl die Quelle nicht als öffentliche Institution anerkannt wird. ( Es gibt keine rechtliche Person, die bei einer Falschinformation haftbar gemacht werden kann)

Im Gegensatz sind bei Falschangaben durch Verkehrsministerien oder anerkannte Automobilclubs, in der Regel die öffentlichen Institutionen haftbar zu machen.
Das gibt uns ein Höchstmaß an Sicherheit bei Fahrten ins Ausland.

In diesem Link findet Ihr die gesetzlichen Bestimmungen für Spanien, speziell für Motorräder:

http://www.adac.de/reise_freizeit/ratgeber_reisen/motorrad-reisen/reiseberichte-sehenswuerdigkeiten/reiseberichte/kleinkraftrad/spanien.aspx?ComponentId=41850&SourcePageId=41802

Benachbartes Ausland allgemein:

http://www.adac.de/reise_freizeit/ratgeber_reisen/motorrad-reisen/reiseberichte-sehenswuerdigkeiten/reiseberichte/kleinkraftrad/default.aspx

Das sind Aussagen auf die ich mich verlassen kann, Sie sind in deutscher Sprache und für jeden verständlich.

Auf Forumaussagen alleine würde ich mich nicht verlassen, weil ich glaube, oder ich denke, oder ich hoffe, keine Aussagen sind. Eher Wunschdenken das dann später in die Religion abrutscht.

Sollte ich mal eine Frage haben, hätte ich gerne eine Antwort die auf fundiertem Wissen beruht, mit einem Link der das bestätigt.

Habe ich hier auch schon gefunden! Aber. alles wird gut


#5  03.03.12, 19:48:32

Karl-Heinz

(Administrator 1)



Guten Morgen mein lieber Willi / GWW!

Das was Dino erwähnt und als Auskunft über die GWAE und/oder GWEF bekommen hat ist korrekt und läßt sich sogar bestätigen!

Die Aussage des ADAC, auf die Du Dich hier berufst ist ebenfalls keinen Heller Wert, da erstens total falsch und zweitens ist er ebenfalls wie GWAE und GWEF als Club eingestuft und hat keinerlei Wirkung auf gesetzgebende Rechtsprechungen (und schon gar nicht auf die von Spanien!).

Haftbar machen kann man nach Zivilrecht jeden, der eine Aussage macht, soviel einmal zu dem Thema.


Die Angaben, die man auf der ADAC-Seite findet sind unvollständig oder sogar absolut falsch!!!

Wenn Du es selber nachlesen willst, dann besorge Dir die folgenden königlichen Dekrete (ja, so heißen die Gesetzte in Spanien) und lerne etwas intensiv Spanisch:

Zitat:
Real Decreto 1428/2003, de 21 de noviembre, por el que se aprueba el Reglamento General de Circulación para la aplicación y desarrollo del texto articulado de la Ley sobre tráfico, circulación de vehículos a motor y seguridad vial, aprobado por el Real Decreto Legislativo 339/1990, de 2 de marzo.


Auffindbar zum Beispiel hier beim Gobierno de España oder in der JURIS-Datenbank

und dann noch:

Zitat:
Artículo 12. Normas relativas a ciclos, ciclomotores y motocicletas


Als Auszug einmal hier, weil da ebenfalls wichtige Aussagen zu Helmpflicht und Kindern auf Motorrädern gemacht werden:

Zitat:
Artículo 12. Normas relativas a ciclos, ciclomotores y motocicletas

[/B]1. Los ciclos que, por construcción, no puedan ser ocupados por más de una persona podrán transportar, no obstante, cuando el conductor sea mayor de edad, un menor de hasta siete años en asiento adicional que habrá de ser homologado.

2. En los ciclomotores y en las motocicletas, además del conductor y, en su caso, del ocupante del sidecar de éstas, puede viajar, siempre que así conste en su licencia o permiso de circulación, un pasajero con tal de que sea mayor de doce años, utilice casco de protección y se cumplan las siguientes condiciones:

2.1. Que vaya a horcajadas y con los pies apoyados en los reposapiés laterales.

2.2. Que utilice el asiento correspondiente detrás del conductor. En ningún caso podrá situarse el pasajero en lugar intermedio entre la persona que conduce y el manillar de dirección del ciclomotor o motocicleta.

3. Excepcionalmente los mayores de siete años podrán circular en motocicletas o ciclomotores conducidos por su padre, madre o tutor o por personas mayores de edad por ellos autorizadas, siempre que utilicen casco homologado y se cumplan las prescripciones del apartado anterior de este artículo (artículo 11, número 4, del Texto Articulado).

4. Las motocicletas, los vehículos de tres ruedas, los ciclomotores y los ciclos y bicicletas podrán arrastrar un remolque o semirremolque siempre que no superen el cincuenta por ciento de la masa en vacío del vehículo tractor y se cumplan las siguientes condiciones:

4.1. La circulación será de día y en condiciones que no disminuyan la visibilidad.

4.2. La velocidad a que se circule en estas condiciones quedará reducida en un diez por ciento respecto a las velocidades genéricas que para estos vehículos se establecen en el artículo 48 de este Reglamento.

4.3. En ningún caso se podrán transportar personas en el vehículo remolcado.

4.4. En circulación urbana se estará a lo dispuesto por las ordenanzas correspondientes.[/B]



Zum weiteren möchte ich einmal die Art und Weise, in der Du hier in der letzten Zeit im Anhängerbereich unterwegs bist einmal ansprechen, denn so geht das nicht!

Wenn Du fundierte Informationen willst und Dich nicht auf unsere Angaben verlassen möchtest, dann bist Du hier falsch. Dann mußt du dich beim JURIS-FORUM anmelden oder Dir Deine Angaben mittels Anschreiben an das Bundesverkehrsminiusterium erfragen.

Das passende Ministerium für Spanien kannst Du auf der von mir angegebenen Seite von Gobierno de España finden.

So, und nun viel Glück beim Übersetzen der spanischen Dokumente. Tipp von mir: Spanisch lernen und nicht Google'e Übersetzer verwenden, denn da kommt nur unbrauchbarer Mist raus.

Da haben Dino und ich einen kleinen Vorsprung denke ich.


Schönen Sonntag noch...




Gruss
Karl-Heinz
#6  04.03.12, 08:19:22

Wallauwinger

(Mitglied mit Biete)



Danke Karl-Heinz freuen

Zappa und ich waren schon dem Selbstmord nahe, weil wir dachten die Gesetzgebung würde Zukünftig vom ADAC in Europa gestaltet.

Gerade bei dem Thema "Anhänger in Italien" hatte ich schon bedenken meine Erfahrungen wären nur geträumt.

Auch ich halte Aussagen von Automobilclubs "ADAC, TCS etc" teilweise für sehr bedenklich. Viele Leute verwechseln "Tips" mit "Gesetz".

Unser bestes Beispiel ist für mich immer noch der Betrieb von Anhänger & GW auf Autobahn.

Gesetz sagt klar max. 60 Km/h max Speed.
Praxis ist 80 Km/h min. Speed ohne das die Polizei auch nur ein Wort darüber verliehrt.

Warum ?

Jeder weis das rumtuckeln mit 60 km/h nicht nur LKW´s nervt, sonder ein klarer Verstoß gegen §1 StVo ist. Kein anderer Verkehrsteilnehmer darf gefährdet oder behindert werden.

Da kann der ADAC sagen was er will ... Die Aussage, das ich mich mit 60 Km/h auch Strafbar mache (§1) wird mit KEINEM Satz erwähnt.

So werde ich mich auf Erfahrungsaustausch und eigene Erfahrung verlassen. Denn nach 35 Jahren auf der Strasse kann ich nur eins sagen: Wer es nicht übertreibt, bewegt sich immer sicher und ohne Probleme im Verkehr. Egal ob Gesetze verletzt werden oder nicht.

@GWW: Gesetze sind alle wie Gummi und keine Statische 0 oder 1. Kein High or low. Der gesunde Menschenverstand kann nicht durch Clubs und Gesetze ersetzt werden.

Happy Weekend

WW Udo



GL 1500 US Edition

Rasen kann ich auf der Kirmes - Reisen auf der Wing
RICHTIGSTELLUNG : Die Goldwing ist nicht Unterkellert, hat KEINE obenliegende Microwelle und wurde NICHT von Smart gebaut
Heimatbasis: Breisgau
#7  04.03.12, 13:40:21

Karl-Heinz

(Administrator 1)



Für Italien müßte einmaljemand anderes recherchieren, denn mit italienisch kann ich leider nur eingeschränkt dienen.

Spanisch reicht mir so zusätzlich schon aus.

In der Regel bekommt man die Fundstellen im Internet bei den Staatsregierungsseiten heraus, denn Gesetzte müssen alle veröffentlicht sein, damit sie wirksam sind.

Bei den JURIS-Daten sind oft auch Auslegungen und Anmerkungen zu den Verfahrensweisen, oder wie es bei uns in Deutschland heißt Verwaltungsvorschriften bzw. Durchführungsbestimmungen zu finden. Hier in D findet man die Teile in den länderunterschiedlichen Ausführungsbestimmungen bei den Landesregierungen und / oder Regierungsbezirken bzw. Regierugspräsidien wieder.

Hilfreich bei der Suche ist, eine genaue Angabe des Paragrafen oder einen größeren Fetzen aus den Wortlaut zu haben, denn die Suchfunktionen lassen sich auch damit füttern.




Gruss
Karl-Heinz
#8  04.03.12, 14:09:46

Wallauwinger

(Mitglied mit Biete)



@GWW:

Hier mal der Text des englischen "ADAC" zu dem Thema:

In the UK in 1984 it became legal to tow a trailer behind a motorcycle. The rules governing the use of trailers behind motorcycles is set out in the Road Vehicles (Construction and Use) Regulations 1986. As far as motorcycle trailers towed behind a motorcycle are concerned the law is basically:-

* The towing motorcycle must exceed 125 cc engine capacity.
* The trailer has an overall width not exceeding 1.00m
* The distance between the rear axle of the motorcycle and the rearmost part of the trailer must not exceed 2.5m.
* The Motorcycle must be clearly and indelibly marked with it’s kerbside weight.
* The Maximum towed weight, including the trailer and it’s load must not exceed 150 Kg (330 lb) or two thirds of the motorcycles kerbside weight, whichever is the least.
* The UK speed limit is 60 mph on Motorways and dual carriageways and 50 mph on all other roads unless a lesser limit is in force.

There are other regulations regarding lighting (The Road Vehicles Lighting Regulations 1989) specifying the number, type and spacing of lights and reflectors and the particular "E" marks they should all carry to be fully road legal, trailer bulb failure warning and regulations covering the actual construction of the trailer (The Road Vehicles (Construction and Use) Regulations 1986)

Towing a motorcycle trailer abroad is not a problem as visitor laws apply - basically the trailer being towed must be legal in the owners home country.


Am besten ist hierbei der letzte Satz freuen

Zitat : "basically the trailer being towed must be legal in the owners home country."

Frei Übersetzt - wenn des in deinem Heimatland erlaubt ist, darfst du es in dem Gastland auch. (Besitzstandswahrung)

Andere Länder - Andere Sitten

WW Udo

Mal eine Ergänzung zum Nachdenken:


Folgende Annahme:
Ich habe einen alten 3er Führerschein in dem kein Klasse 2. (ok ich habe Klasse 1-5 seierzeit gemacht) eingetragen ist.
Also darf ich LKW bis 7,49 tonne mit einem Anhänger fahren der max. 11 t nicht übersteigt und als "Zwilligsachser" eingetragen ist.
Ich leihe mir jetzt einen LKW bei einer Vermietung und mache einen Umzug von DE nach CH/B/NL/F etc. In den Ländern gilt seit Jahrzehnten, das man mit PKW Führerschein nur max 3,5t LKW fahren darf. Kein Zöllner, Kein Richter und Kein Gesetz wird mich an der Grenze aufhalten, das ich den LKW nicht fahren dürfte. Denn es gilt das Gesetz des Herkunftlandes in dem es erlaubt ist mit PKW FS einen 7,49 t zu fahren.

War btw. ein Grund, warum bei einem FS von heute "nur" 3,5t mit Klasse B gefahren werden dürfen. EU Anpassung. Bis es EU-Weit angepasst ist, Gilt immer die Regel, das was im eigenen Land erlaubt ist, darf ich auch im Nachbarland der EU.

Ausnahme: Ich kann nicht mit deutschen FS ein LKW mit ausländischer Zulassung und über 3,5 t mit Klasse 3 fahren.

Nur die Kombination deutsches Fahrzeug/deutscher FS bringt die Besitzstandswahrung.

Klartext: Wenn ich in DE einen Hänger hinter der Wing fahren darf, darf ich es im EU Ausland auch. Abweichung gibt es nur bei den Geschwindigkeiten - die sind auch im EU-Recht auf das jeweilige Land in der Hoheit festgeschrieben.




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Heimatbasis: Breisgau
#9  04.03.12, 14:22:31

Beitragssammler


Themenstarter

Zitat von Karl-Heinz:
Guten Morgen mein lieber Willi / GWW!

Das was Dino erwähnt und als Auskunft über die GWAE und/oder GWEF bekommen hat ist korrekt und läßt sich sogar bestätigen!

Die Aussage des ADAC, auf die Du Dich hier berufst ist ebenfalls keinen Heller Wert, da erstens total falsch und zweitens ist er ebenfalls wie GWAE und GWEF als Club eingestuft und hat keinerlei Wirkung auf gesetzgebende Rechtsprechungen (und schon gar nicht auf die von Spanien!).

Haftbar machen kann man nach Zivilrecht jeden, der eine Aussage macht, soviel einmal zu dem Thema.


Die Angaben, die man auf der ADAC-Seite findet sind unvollständig oder sogar absolut falsch!!!

Wenn Du es selber nachlesen willst, dann besorge Dir die folgenden königlichen Dekrete (ja, so heißen die Gesetzte in Spanien) und lerne etwas intensiv Spanisch:

Zitat:
Real Decreto 1428/2003, de 21 de noviembre, por el que se aprueba el Reglamento General de Circulación para la aplicación y desarrollo del texto articulado de la Ley sobre tráfico, circulación de vehículos a motor y seguridad vial, aprobado por el Real Decreto Legislativo 339/1990, de 2 de marzo.


Auffindbar zum Beispiel hier beim Gobierno de España oder in der JURIS-Datenbank

und dann noch:

Zitat:
Artículo 12. Normas relativas a ciclos, ciclomotores y motocicletas


Als Auszug einmal hier, weil da ebenfalls wichtige Aussagen zu Helmpflicht und Kindern auf Motorrädern gemacht werden:

Zitat:
Artículo 12. Normas relativas a ciclos, ciclomotores y motocicletas

[/B]1. Los ciclos que, por construcción, no puedan ser ocupados por más de una persona podrán transportar, no obstante, cuando el conductor sea mayor de edad, un menor de hasta siete años en asiento adicional que habrá de ser homologado.

2. En los ciclomotores y en las motocicletas, además del conductor y, en su caso, del ocupante del sidecar de éstas, puede viajar, siempre que así conste en su licencia o permiso de circulación, un pasajero con tal de que sea mayor de doce años, utilice casco de protección y se cumplan las siguientes condiciones:

2.1. Que vaya a horcajadas y con los pies apoyados en los reposapiés laterales.

2.2. Que utilice el asiento correspondiente detrás del conductor. En ningún caso podrá situarse el pasajero en lugar intermedio entre la persona que conduce y el manillar de dirección del ciclomotor o motocicleta.

3. Excepcionalmente los mayores de siete años podrán circular en motocicletas o ciclomotores conducidos por su padre, madre o tutor o por personas mayores de edad por ellos autorizadas, siempre que utilicen casco homologado y se cumplan las prescripciones del apartado anterior de este artículo (artículo 11, número 4, del Texto Articulado).

4. Las motocicletas, los vehículos de tres ruedas, los ciclomotores y los ciclos y bicicletas podrán arrastrar un remolque o semirremolque siempre que no superen el cincuenta por ciento de la masa en vacío del vehículo tractor y se cumplan las siguientes condiciones:

4.1. La circulación será de día y en condiciones que no disminuyan la visibilidad.

4.2. La velocidad a que se circule en estas condiciones quedará reducida en un diez por ciento respecto a las velocidades genéricas que para estos vehículos se establecen en el artículo 48 de este Reglamento.

4.3. En ningún caso se podrán transportar personas en el vehículo remolcado.

4.4. En circulación urbana se estará a lo dispuesto por las ordenanzas correspondientes.[/B]



Zum weiteren möchte ich einmal die Art und Weise, in der Du hier in der letzten Zeit im Anhängerbereich unterwegs bist einmal ansprechen, denn so geht das nicht!

Wenn Du fundierte Informationen willst und Dich nicht auf unsere Angaben verlassen möchtest, dann bist Du hier falsch. Dann mußt du dich beim JURIS-FORUM anmelden oder Dir Deine Angaben mittels Anschreiben an das Bundesverkehrsminiusterium erfragen.

Das passende Ministerium für Spanien kannst Du auf der von mir angegebenen Seite von Gobierno de España finden.

So, und nun viel Glück beim Übersetzen der spanischen Dokumente. Tipp von mir: Spanisch lernen und nicht Google'e Übersetzer verwenden, denn da kommt nur unbrauchbarer Mist raus.

Da haben Dino und ich einen kleinen Vorsprung denke ich.


Schönen Sonntag noch...

Die Aussage von Dino habe ich im ersten Satz bestätigt, nichts anderes.

Die Aussagen vom ADAC sagen nichts anderes.

Den ADAC halte ich für einen seriösen Automobilclub.
Spanisch, na ja, war 6 Jahre für Siemens in Madrid (Coslada) und hatte 4 Jahre eine Freundin aus der Dom Rep und in Spanien gelebt.
Es gab Zeiten da habe ich schon spanisch gedacht.

Das hat mir in Spanien bei meinem AH Kauf einen Preisvorteil über 50% beschert, das ist für mich Spanisch genug.

Werde mich zu den Themen nicht mehr Äußern, wenn sich wer persönlich angegriffen fühlt bitte ich das zu entschuldigen, ob wohl meine Aussagen alle belegt waren.

Das dem einen oder anderen die Gesetzgebung der einzelnen Länder nicht gefällt kann ich nichts, aber im Land gelten die Landesgesetze. Ich mache Sie nicht, aber befolge Sie!

Wenn jemand, echte Argumente vorweist, die sich auf das Landesgesetz beziehen und nachvollziehbar sind nehme ich die gerne an.

Sonntag? War auf der Messe in Dortmund und habe mir die neuste Technik mitgebracht, (Video und Navi). Das einzigst Negative war, das ALNE meine bestellten Maßkombis noch nicht fertig hatte Aber nächste Woche! Auf Känguru habe ich verzichtet!

Ich hoffe dein Sonntag war auch erlebnisreich?

Noch eine Frage: Ich wollte mir eine Aluminiumkiste auf meine Deichsel machen lassen für einen Kompressorkühlschrank. Wer macht so was? Hast Du eine Adresse?


#10  05.03.12, 03:15:22

Karl-Heinz

(Administrator 1)



Guten Morgen.

Falsch, der ADAC sagt hier wirklich etwas nicht korrektes aus.

Hattest ja selber darauf verwiesen.
Ich stelle das hier mal offen, denn viele sind der irrigen Ansicht, der ADAC und vergelcibare Auslandsorganisationen wären eine Art Gebetbuch.

Ich für meine Person fühle mich nicht angegriffen. Und bei Staatsgesetzen hier wie dort bleibt einem soweieso nichts anderes übrig, als sie zu respektieren. Andernfalls Geldbeutel auf und auch so mancher musste schon per Bahn zurück.

Glückwunsch übrigens, dann sind wir hier schon zu dritt, dei das im Original lesen können. Das mit dem in Spanisch denke kann ich durchaus nachvollziehen, geht mir genauso. Bei meiner Frau ist es eher umgekehrt. Da sie Sprachstufe B2+ hat und sich auch für die Sprache interessiert hat, kommt es immer wieder vor, das sie im z.B. beim Einkauf deutsche Brocken dazwischenwirft.

Für die Aluminiumkiste fallen mir persönlich gade nur Fahrzeugbauer ein. Wenn Du aus Stuttgart wärst, würde ich Dir den Karosserie Fischer empfehlen, denn der macht alles bis zu Sonderfahrzeugen mit Kühlaufbau. Ist außerdem gleich neben meinem Büro.

Den Sonntag durfte ich mit Schmerzen durch 2 defekte Bandscheiben der Halswirbelsäule verbringen. Dementsprechend erlebnisreich war das dann auch...

Guten Wochenstart




Gruss
Karl-Heinz
#11  05.03.12, 05:22:18

Beitragssammler


Themenstarter

Zitat von Wallauwinger:
Danke Karl-Heinz freuen

Zappa und ich waren schon dem Selbstmord nahe, weil wir dachten die Gesetzgebung würde Zukünftig vom ADAC in Europa gestaltet.

Gerade bei dem Thema "Anhänger in Italien" hatte ich schon bedenken meine Erfahrungen wären nur geträumt.

Auch ich halte Aussagen von Automobilclubs "ADAC, TCS etc" teilweise für sehr bedenklich. Viele Leute verwechseln "Tips" mit "Gesetz".

Unser bestes Beispiel ist für mich immer noch der Betrieb von Anhänger & GW auf Autobahn.

Gesetz sagt klar max. 60 Km/h max Speed.
Praxis ist 80 Km/h min. Speed ohne das die Polizei auch nur ein Wort darüber verliehrt.

Warum ?

Jeder weis das rumtuckeln mit 60 km/h nicht nur LKW´s nervt, sonder ein klarer Verstoß gegen §1 StVo ist. Kein anderer Verkehrsteilnehmer darf gefährdet oder behindert werden.

Da kann der ADAC sagen was er will ... Die Aussage, das ich mich mit 60 Km/h auch Strafbar mache (§1) wird mit KEINEM Satz erwähnt.

So werde ich mich auf Erfahrungsaustausch und eigene Erfahrung verlassen. Denn nach 35 Jahren auf der Strasse kann ich nur eins sagen: Wer es nicht übertreibt, bewegt sich immer sicher und ohne Probleme im Verkehr. Egal ob Gesetze verletzt werden oder nicht.

@GWW: Gesetze sind alle wie Gummi und keine Statische 0 oder 1. Kein High or low. Der gesunde Menschenverstand kann nicht durch Clubs und Gesetze ersetzt werden.

Happy Weekend

WW Udo
Das ist meine Letzte Stellungsnahme zu diesen Themen, da könnt ihr sicher sein.

Der ADAC übersetzt den Gesetzestext, der Verfasser ist das jeweilige Land, Wort für Wort und sinngemäß, wer das für eine Empfehlung hält begeht einen schwerwiegenden Fehler.

Wenn der ADAC in einer Veröffentlichung (Gesetzesübersetzung) schreibt :

Motorräder mit AH in dem Land z.B. (Italien) verboten! Ist die Empfehlung: Fahr mit AH woanders hin und bleibe auf der sicheren Seite.

Oder geh das Risiko ein und wundere dich nicht wenn Du bestrafst wirst.

Für mich als Italienfan ist das hart aber an den Gardasee lieber ohne AH

Wer in seine Zulassung schaut wird sehen was da drin steht über Höchstgeschwindigkeit mit AH

Fahrzeuge die auf Kraftfahrstraßen oder Autobahnen fahren wollen müssen durch die Bauart bedingt in der Ebene eine Mindestgeschwindigkeit von 60Kmh erreichen.

$1 der STVO greift in dem Fall nicht, weil der Gesetzgeber die Höchstgeschwindigkeit vorschreibt. Siehe Zulassung. (Geltungsbereich BRD.)

Im Ausland ist die Höchstgeschwindigkeit anders geregelt je nach Landesgesetz.

Die Gesetzte der BRD interessiert in Spanien niemand.

Was ich persönlich darüber denke: Diese Gesetze sind veraltert und aus der Zeit als die Mopeds noch Seilzugbremsen hatten und nicht zeitgemäß, sind aber immer noch bindend.

In Fakt können Sie mich mit 80kmh erwischt zur Kasse bitten, laut Gesetz.

Wenn das passieren sollte, was ich nicht glaube, kostet das zwischen 15-30€ denke ich?

Das Risiko ist kalkulierbar und ich gehe es ein. Im Ausland ist der Ausgang offen, je nach Lust und Laune der Beamten.

Natürlich fahre ich auf der Autobahn oder Schnellstraße schneller als 60kmh, aber das ist meine persönliche Entscheidung und hat mit dem Gesetz nicht zu tun, außer das ich es übertrete

Der Erfahrungsaustausch ist so eine Sache, hat mich in Spanien zu DM Zeiten mal 10.000DM gekostet. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und auch kein Verein.

Mit dem Gummi, das kann ich bestätigen, kommt darauf an wie der Beamte drauf ist.

Die Gesetzesgrundlage ist für mich ausschlaggebend, dann denke ich über mögliche Strafen nach und entscheide für mich..

Der gesunde Menschenverstand hat mit dem Gesetz nur selten was gemein.

Aus meinen Erfahrungen kann ich nur sagen, das Gesetz wird ausgeführt und der Verstand bleibt auf der Strecke.




#12  05.03.12, 06:24:03

Beitragssammler


Themenstarter

Zitat von Karl-Heinz:
Guten Morgen.

Falsch, der ADAC sagt hier wirklich etwas nicht korrektes aus.

Hattest ja selber darauf verwiesen.
Ich stelle das hier mal offen, denn viele sind der irrigen Ansicht, der ADAC und vergelcibare Auslandsorganisationen wären eine Art Gebetbuch.

Ich für meine Person fühle mich nicht angegriffen. Und bei Staatsgesetzen hier wie dort bleibt einem soweieso nichts anderes übrig, als sie zu respektieren. Andernfalls Geldbeutel auf und auch so mancher musste schon per Bahn zurück.

Glückwunsch übrigens, dann sind wir hier schon zu dritt, dei das im Original lesen können. Das mit dem in Spanisch denke kann ich durchaus nachvollziehen, geht mir genauso. Bei meiner Frau ist es eher umgekehrt. Da sie Sprachstufe B2+ hat und sich auch für die Sprache interessiert hat, kommt es immer wieder vor, das sie im z.B. beim Einkauf deutsche Brocken dazwischenwirft.

Für die Aluminiumkiste fallen mir persönlich gade nur Fahrzeugbauer ein. Wenn Du aus Stuttgart wärst, würde ich Dir den Karosserie Fischer empfehlen, denn der macht alles bis zu Sonderfahrzeugen mit Kühlaufbau. Ist außerdem gleich neben meinem Büro.

Den Sonntag durfte ich mit Schmerzen durch 2 defekte Bandscheiben der Halswirbelsäule verbringen. Dementsprechend erlebnisreich war das dann auch...

Guten Wochenstart

Was ist denn falsch an der Definition?

Die beschreibt doch nur den Schnittpunkt bis 50ccm und 45kmh verboten (Kleinkraftrad)

Ab 51ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 46 erlaubt (Kraftrad).

Für uns Winger nicht von Bedeutung, es sei denn, wir haben eine GL im Forum mit 50ccm und fährt bauartbedingt nicht schneller als 45kmh der muss dann auf den AH verzichten.
aspass

Ich dachte mir schon das Du das professionell betrachtest. Sehr gut, mit Emotionen kommt man bei Gesetzen nicht weiter, nur mit Wissen.

So lange wie nichts passiert ist alles bestens und ich wünsche jedem hier nur das Beste.

Zu Italien kann ich Dir sagen: Krafträder mit AH verboten, das der Italiener ein Auge zumacht mag sein, aber darauf verlassen kann man sich nicht.

Spätestens wenn es zu einem Unfall kommt, wird sich der Italiener und dessen Versicherung erinnern. Wie das ausgeht, kann ich nicht sagen.

Wer sich der Gefahr bewusst ist und das Risiko eingeht, wünsche ich alles gute und sorgenfreie Fahrt.

Das Gesetz in Frage zu stellen, oder zu verharmlosen, find ich erschreckend.

Ich hatte einen Grundkurs in der Schule, den Rest habe ich in Spanien im Bett gelernt, 4 Jahre intensiv Studium, wenn das gilt?

Mein AH ist noch beim Lackierer, wenn ich Ihn wieder habe melde ich mich gerne bei Dir?

Das mit deinem Gesundheitszustand tut mir echt leid, kannst Du denn noch Moped fahren????

Ich wünsche Dir einen schmerzfreien Wochenstart und nur das Beste!


#13  05.03.12, 08:17:47

Karl-Heinz

(Administrator 1)



Mein Hinweis auf der ADAC-Seite galt nicht der Definition, dieser Punkt war zufällig offen. Der untere Abschnitt ist leider per se falsch, da das Dekret selber etwas anderes aussagt, selbst wenn man den Punkt mit Fahrten bei ausreichendem Tageslicht als schwammig auslegen kann.

Der Schmerzzustand ist mir geeigneten Maßnahmen in der Bearbeitung und das wird schon wieder werden alles wird gut .

Die Mopedsaison beginnt bei mir persönlich sowieso erst ab April und geht schon wegen Urlaub im Dezember und Januar nur bis Ende November. Meine beruflichen Tätigkeiten lassen mir im Moment eh nur wenig Freizeit übrig abgelehnt .

Sprachlich verbringe ich nun die Zeit seit 2005 mit Spanisch. Allerdings gibt es da gewisse Unterschiede in Südamerika.


Gruss
Karl-Heinz
#14  05.03.12, 08:40:38

Beitragssammler


Themenstarter

Zitat von Karl-Heinz:
Mein Hinweis auf der ADAC-Seite galt nicht der Definition, dieser Punkt war zufällig offen. Der untere Abschnitt ist leider per se falsch, da das Dekret selber etwas anderes aussagt, selbst wenn man den Punkt mit Fahrten bei ausreichendem Tageslicht als schwammig auslegen kann.

Der Schmerzzustand ist mir geeigneten Maßnahmen in der Bearbeitung und das wird schon wieder werden alles wird gut .

Die Mopedsaison beginnt bei mir persönlich sowieso erst ab April und geht schon wegen Urlaub im Dezember und Januar nur bis Ende November. Meine beruflichen Tätigkeiten lassen mir im Moment eh nur wenig Freizeit übrig abgelehnt .

Sprachlich verbringe ich nun die Zeit seit 2005 mit Spanisch. Allerdings gibt es da gewisse Unterschiede in Südamerika.
Welcher denn genau, dann könnte man mal für Berichtigung sorgen. Gesetze an sich werden wohl immer schwammig bleiben, sonst wird das kassieren schwieriger.

Daylight ist das beste Beispiel, ob das ausreichend ist in Ländern wo grundsätzlich mit Licht gefahren werden muss (Kroatien).

Auf der Messe die GL hatte noch kein Daylight, wird es im Zubehör sicher schon zu kaufen geben?

Für deine Genesung halte ich Dir beide Daumen!

Meine Saison geht auch von 4/10 nicht wegen meinem Zustand, sondern wegen dem Salz.

Vorderrad und Hinterrad hatten deutliche Spuren vom Salz. Habe jetzt polierte Räder drin.

Früher war Sie immer angemeldet und war die Straße trocken, klar der Juckreiz hat über den Salzgedanken triumphiert.

Meine Frau dachte ein Saisonkennzeichen regelt das, fast richtig!

Das Moped bleibt in der Garage klar, aber der Juckreiz ist geblieben.



#15  06.03.12, 09:59:16

Karl-Heinz

(Administrator 1)



Das mit dem Juckreiz ist so eine Sache...

Den einen juckts zu sehr, der kratzt dann schon mal in den Kurven lachen lachen

Die anderen lassen es dann eher noch geruhsam angehen und warten bis der restliche Split dann von den ersteren beseitig wurde... damit er im Falle eines Falles nicht an/in den Körper kommt... denn dann jucht es eher nicht mehr, es brennt...


Gruss
Karl-Heinz
#16  06.03.12, 10:31:25

Beitragssammler


Themenstarter

Kurzkennzeichen hilft auch aspass

Noch eine Frage Kompressorkühlschrank, im AH, Betrieb mit 12V,
hatt einer praktische Erfahrung? mit Augen rollen

#17  06.03.12, 11:29:08
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