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keysch

(Mitglied mit Biete)

Themenstarter


Statt immer nur auf die Rechtschreibfehler zu achten, sollten EINIGE mal lernen, den Inhalt zu verstehen!!!!
#1  11.09.10, 22:22:23

Beitragssammler



... aber zu breit ?!

Gr. aus Baden

#2  11.09.10, 22:47:27

Stefan 1500er

(Mitglied mit Biete)



aber zu breit ?!

das is das problem


Gruß aus Franken

1800er Bay 01

in Black

#3  11.09.10, 22:50:43

Beitragssammler



Zu Breit!!!

Gruß
Michael

winken

#4  11.09.10, 22:51:45

Beitragssammler



B1064 zu Breit....... lachen

#5  11.09.10, 22:57:05

keysch

(Mitglied mit Biete)

Themenstarter

aber nur 64mm. Da gibt es aber Ausnahme genemigungen. Wir haben einen im Gespannfahrer-Club der hat seinen Anhänger mit 1200mm eingetragen. Ob die32mm pro Seite auffallen???


Statt immer nur auf die Rechtschreibfehler zu achten, sollten EINIGE mal lernen, den Inhalt zu verstehen!!!!
#6  11.09.10, 23:16:25

Beitragssammler



________________""""""""________________

na geht so.......... zunge raus

#7  11.09.10, 23:22:16

Beitragssammler



Also wenn ich das richtig lese, dann ist der Anhänger zwar 1064 mm breit, aber das Zelt, was oben drauf montiert ist, ist ja schon die Platte 1100 mm breit. Wenn die Plane da herum kommt, wie man sieht, steht das erheblich über.

Alleine schon, daß das übersteht, würde ich sagen, macht Jeden neugierig, was das "Teil" denn nun wirklich für ein tatsächliches Maß hat!

Auffälliger darauf hinzuweisen, daß hier der Meter überschritten wird, geht´s eigentlich gar nicht.

Also wenn ich damit losführ, wäre die erste Kontrolle "Meine", Andere fahren zwanzig Jahre damit, und nichts passiert!

Gruß
Michael

winken

#8  12.09.10, 12:20:15

ZappaSEi

(Mitglied mit Biete)


Wenn sowas von Interesse ist, mal den lexus (Jürgen Eberle) kontaktieren. Der hat sowas im Programm.
Gruß
Zappa


SEi schon lang dabei
#9  12.09.10, 12:51:29

Duke



Das ein Motorradanhänger nicht breiter sein darf als 1 Meter ,habe ich inzwischen hier gelernt ,... gilt das denn auch für die Ladung ??

Denn Ladung darf doch über den Anhänger hinausragen ,.. solange sie richtig gesichert und gekennzeichnet ist.


gruss Duke




Gruss Duke
#10  12.09.10, 12:52:27

Beitragssammler



(Michael, ich musste aber auch erst googeln
vg Toni)


§ 22 - Ladung

(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

(2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3 m sein. Sind sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.

(3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen.

(4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,5 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht Iänger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens

1. eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinander gehaltene Fahne,
2. ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
3. einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.

Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Absatz 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.
(5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlußleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,5 m über der Fahrbahn, nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen.

#11  12.09.10, 14:23:11

Duke



Also wenn ich es auf den Bildern richtig sehe ,könnte man den Anhänger um die 6 cm kürzen so das man genau auf den einen Meter kommt .Und das Autodachzelt ist als Ladung auf den Anhänger anzusehen .

Damit wäre doch alles im Lot und dieser Anhänger wäre Gesetzeskonform hinter einem Motorrad zu betreiben .


Duke




Gruss Duke
#12  12.09.10, 14:46:44

keysch

(Mitglied mit Biete)

Themenstarter

Das ist doch genau wie mit den ersten 15er Top Case.
Hohe Top-Case waren verboten, also hat man es mit Flügelmuttern festgeschraubt erlaubt, da es nun als Gepäck galt.
Nur gibt es aber ein Gesetz das Gepäck nicht beleuchtet sein darf.
Wiederspricht sich aber wieder, da ich Gepäckstücke die über eine bestimmte Länge übers Fahrzeug ragen beleuchten muß.
Frage mal fünf Kolegen von der blauen Garde, Du wirst fünf verschiedene Antworten bekommen.
Genauso ist die Frage:wenn ich am Motorradgespann die Anhängerkupplung mittich zwischen Motorrad und Beiwagen montiere, wie breit darf dann der Anhänger sein?
Antwort:auch nur ein Meter.
Aber da gehen die Meinungen auch auseinander.


Statt immer nur auf die Rechtschreibfehler zu achten, sollten EINIGE mal lernen, den Inhalt zu verstehen!!!!
#13  12.09.10, 18:22:12

Beitragssammler



Ich bin mir nicht sicher, ob das Zelt eine Ladung ist, weil es ja mit dem Fahrzeug fest verschraubt ist und ohne den Deckel vom Anhänger ja keine eigenständige Einheit bildet.

Selbst wenn das Zelt als "Ausrüstungsteil" eines Zeltanhängers gesehen wird, oder der Deckel als Ladungsträger, muß es unter 1 m sein.

Andere Frage, bei wem ist denn bei einer Kontrolle auch nur Ansatzweise ein Maßband hervorgeholt worden?

Also bei mir noch nie! Man geht drum herum und gut ist.

Nicht nervös machen! Fahren, und gut ist!

Und kommt wirklich der "OberGAU", dann rote Nummer besorgen und mit Auto heim ins Reich!

Nicht so viel denken, verdirbt nur den Spaß!

5 cm an jeder Seite! motzen

Gruß
Michael

winken

#14  12.09.10, 18:32:04

Beitragssammler



Hallo Keysch,

leider gehen die Meinungen nur in den Foren darüber auseinander.

Sobald das Fahrzeug eine duchgehende Achse hat und die Räder ein gleichschenkliges Dreieck bilden, ist es kein Motorrad mit Beiwagen, sondern ein Trike.

Alles Andere ist nur ein Motorrad mit Beiwagen, ob fest oder abnehmbar ist egal, aber es ist nur ein Motorrad und darf somit nur einen 1 m breiten Anhänger ziehen!!!

Aber das ist doch nun bestimmt schon 20 mal behandelt worden! Ich verstehe es nicht, daß Du jedesmal mit diesem gleichen Punkt wieder um die Ecke kommst!

Gruß
Michael

winken

#15  12.09.10, 18:44:40
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