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Maxx18

(Mitglied mit Biete)


Themenstarter

Beim Stöbern wegen Nebellampen oder so links und rechts unten bei der WIng sah ich mehrere Angebote mit LED, zum Beispiel die Plug'n Play bei WIngstuff für 199 Dollar:
Plug'n Play


oder diese, auch Wingstuff, für 310 Dollar:
LED2


Was ist denn da der Unterschied? Wieso sind die Plug'n Play so viel günstiger?


Grüße aus dem Norden
Georg

#1  14.10.11, 19:05:26

JM



weil in den kein Tag Fahr licht ist und von Kuryakyn
Plug'n Play Nebellampen

#2  14.10.11, 19:27:26

Beitragssammler



Die oberen sind Fog-(Nebel)-lights,
die unteren die neuen Tagfahrlichter.

Ich glaube aber das es sich nichts nimmt,außer vom Preis her.

#3  14.10.11, 19:33:07

meggens

(Mitglied mit Biete)


sind Tagfahrlichter nicht für Motorräderverboten ??
oder habe ich was verpasst?.Ich habe mal gelernt: Motorräder müssen mit Abblendlicht fahren.
Wer kann mir da mal eine genaue Auskunft geben ?

Gruß meggens


meggens
#4  16.10.11, 19:52:57

Beitragssammler



Zitat von meggens:
sind Tagfahrlichter nicht für Motorräderverboten ??
oder habe ich was verpasst?.Ich habe mal gelernt: Motorräder müssen mit Abblendlicht fahren.
Wer kann mir da mal eine genaue Auskunft geben ?

Gruß meggens


Denk mal an die neue BMW mit ihren "Angel Eyes" zwinkern

#5  16.10.11, 20:09:35

Elle

(Mitglied mit Biete)



Tagfahrleuchten dürfen nur an der Fahrzeugfront montiert sein. Sie leuchten automatisch, sobald die Zündung an ist und so lange die Hauptscheinwerfer (Stand-, Abblend-, Nebel- oder Fernlicht) ausgeschaltet sind. Rückleuchten dürfen in Deutschland bei eingeschalteten Tagfahrleuchten nicht brennen.

Motorräder müssen gemäß §17, Abs. 2a, StVO auch tagsüber mit eingeschaltetem Abblendlicht unterwegs sein. Somit liegt meines Erachtens noch keine Zulässigkeit von Tagfahrlichtern für Motorräder vor, da ja das Abblendlicht nicht in Betrieb sein darf beim Verwenden des Tagfahrlichts.


ride with pride



seit 14. März 2011 - 12.08.2019, GL 1800, schwarz, EZ 2008
seit 12.08.2019, GL 1800 SC79 DCT, schwarz-rot, genannt ELLSE
#6  17.10.11, 12:55:05

Beitragssammler



Aus Gründen der Sicherheit müssen Krafträder laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) seit dem 1. Oktober 1988 auch am Tag mit Abblendlicht fahren. Diese Tagfahrlichtpflicht findet sich in §17 Abs. 2a. Eine Genehmigung für den Anbau von Tagfahrleuchten an Krafträdern ist im Zuge einer Änderung der Regelung ECE-R 53 (Economic Commission for Europe = Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen) seit dem 24. Oktober 2009 festgelegt. Dagegen wird in der StVO die alternative Nutzung dieser Tagfahrleuchten nicht geregelt.

Deshalb hat sich unter anderem der fahrzeugtechnische Ausschuss des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) mit dieser Thematik beschäftigt. Hier wurde eine entsprechende Vorstandsvorlage verfasst, die die Verwendung von Tagfahrleuchten als Ersatz für das Einschalten von Abblendlicht rechtlich ermöglichen soll. Damit Krafträder am Tag nun auch mit Tagfahrlicht fahren dürfen und das Abblendlicht nicht mehr anschalten müssen, muss noch der Deutsche Bundestag eine Änderung des § 17 Abs. 2a StVO herbeiführen. Krafträder ohne spezielle Tagfahrleuchten müssen auch dann nach wie vor mit Abblendlicht fahren.



#7  17.10.11, 13:30:53

Beitragssammler



Ja wie???
BMW fährt mal wieder ILLEGAL durch die Lande??? bahnhof

#8  17.10.11, 14:40:10

Beitragssammler



Hallo, anbei ein Auszug einer Mitteilung des Ministerium für Inneres u. Sport des Landes Niedersachsen vom 12.05.2010 zum Tagfahrlicht an Motorrädern (Mitteilung an die Polizeidienststellen im Land Nds) :

....."Einführung von Tagfahrleuchten für Motorräder
Krafträder (L3-Fahrzeuge) dürfen nach den internationalen technischen Vorschriften, den ECERegelungen
Nr. 53 (Anbau Licht Krad) und Nr. 87 (Tagfahrleuchten), die bereits seit dem
24.10.2009 in Kraft sind, mit Tagfahrleuchten zugelassen werden. L3-Fahrzeuge sind Krafträder,
falls sie einen Verbrennungsmotor haben, mit mehr als 50 ccm Hubraum oder solche, die
unabhängig vom Antrieb, schneller als 45 km/h fahren.

Gemäß § 17 Abs. 2a StVO müssen Krafträder auch am Tage mit Abblendlicht fahren. Die
entsprechende Anpassung der StVO wird bei der für dieses Jahr geplanten StVO-Novelle erfolgen.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat gebeten, im Vorgriff auf diese Änderung von der Überwachung und Ahndung abzusehen, wenn Krafträder der Kategorie L3 am Tage mit eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Die Länder haben sich dieser Vorgehensweise einvernehmlich angeschlossen.

In diesem Zusammenhang mache ich darauf aufmerksam, dass § 17 Abs. 1 StVO unberührt bleibt"......

#9  17.10.11, 15:27:31

Beitragssammler



Hallo Gerhard,

Danke!!!

Gruß
Michael

winken

#10  17.10.11, 19:51:28

Beitragssammler



z.B hier



#11  17.10.11, 21:54:54

Ralf_RW2



Hallo zusammen,

habe mal 'ne Frage zu den Nebel- / Zusatzscheinwerfen:

es ist doch in D eine Typenzulassung (E? ...) Zeichen auf den Leuchten erforderlich, oder?

Haben die US-Modelle nun diese Kennzeichnung?

Interessiere mich für diese hier:

http://wingstuff.com/products/2299-fog-light-kit-w-blue-tint-lens-for-gl1800

Gruss aus Ingolstadt,
Ralf

Danke für eure hilfreichen Infos und Erfahrungen im voraus


Danke und Gruß
Ralf


winken Goldwing fahren macht einfach nur Bock ...
#12  16.04.16, 10:32:00
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