So etwas fällt unter das Gewährleistungrecht, da der Druckverlust schon bei Übergabe des Kaufgegenstandes vorhanden war und im Kaufvertrag nicht ausdrücklich als Mangel aufgeführt ist. Der Händler ist beweispflichtig!
Mach dich mal schlau. Er muss das beheben, bzw wenn er das nicht kann, du bei einem Hondahändler und er muss zahlen.
Die Gewährleistungspflicht beträgt zwei Jahre, kann aber schriftlich auf ein Jahr begrenzt werden. in dem ersten halben Jahr ist er beweispflichtig ,dann du. Mit der 3 monatigen Garantie hat er sich ein Eigentor geschossen, weil er im Einzelnen genau aufführen muss, welche Teile von der Garantie ausgeschlossen sind.
Hallole
Wenn das in Deutschland so ist, muss das in der Schweiz noch lange nicht so sein, da gelten möglicherweise ganz andere Gesetze. Aber : Versuch macht kluch und kost nix.