Die Helme müssen doch mit einer gültigen ECE-Nr. versehen sein. Wenn ich das recht im Kopf habe, ist das ECE 22-05. Bei verschiedenen Helmen bei Polo steht folgendes:
Zitat:
... Achtung: kein Schutzhelm, Außenschale ABS, kein ECE-Standard!
Ein solcher Helm darf nicht zum Motorradfahren genutzt werden.
Der TÜV-Süd schreibt in einer Broschüre:
Zitat:
Wichtig für Neukäufe: "Amtlich genehmigt" müssen
Motorrad-Schutzhelme sein, gemäß Paragraph 21 a
der StVO. Das sind sie jetzt nur noch, wenn sie nach
Vorgabe der ECE-Regelung 22 getestet und zertifiziert
sind.
Also, ein Motorradhelm muss nicht zugelassen, aber amtlich genehmigt sein!