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st1100

(Mitglied mit Biete)


Themenstarter

Hallo Ihr Winger - gibts eigentlich hier Leute, die einen Teardrop Trailer besitzen oder sich schon einen gebaut haben ?
In den USA scheint das recht beliebt zu sein !
Google Bilder nach "Teardrop Trailer" !



Grüsse - Tommy


Tommy
#1  11.11.12, 23:42:52

Beitragssammler



Da wirst Du wohl hier keinen finden, die Anhänger sind zu breit für hinter ein Moped.



#2  12.11.12, 01:43:11

Beitragssammler



Hay,

klar findest du die auch hier habe im Sommer eine gefunden in Wuppertel der die Dinger aich baut. Haben aber eine Breite von 1,6 Meter, somit laut auskunft haben in Europa solche Schlafanhänger nur Trikes oder Gespanne dran da der Anhänger nicht breiter wie die Zugmaschiene sein darf.

oder der auch.... finde den anderen nicht mehr....

http://www.camp-runner.de/teardrop-bilder-galerie/

#3  12.11.12, 09:29:22

Beitragssammler



Die Frage von st1100 bezog sich auf „Hier“ (Forum) nicht Wuppertal. Wie man am Avatar erkennen kann fährt er eine Solomaschine und aus dem Grund braucht man über alles was breiter ist als 1Meter nicht nachzudenken.

In Holzhau auf dem Treffen 2012 habe ich so ein Ding gesehen, in rot mit Bullaugen, ist natürlich ein Eyecatcher.

Für mich persönlich ist der AH keine Option, weil mein MC Camp in 15min schlaffertig ist mit einem Bett 2m x 170 und ich ziehe im stehen vor dem Bett meine Hose aus.


#4  12.11.12, 10:48:51

keysch

(Mitglied mit Biete)


Sowas fahren manche hinterm Trike oder Gespann.


Dann lieber so was:

lachen lachen


Statt immer nur auf die Rechtschreibfehler zu achten, sollten EINIGE mal lernen, den Inhalt zu verstehen!!!!
#5  12.11.12, 12:48:29

Beitragssammler



Ich hinter meinem 7er auch, aber was hat das mit Mopeds zu tun?

#6  12.11.12, 13:02:47

keysch

(Mitglied mit Biete)


Zitat:
und ich ziehe im stehen vor dem Bett meine Hose aus.

Stimmt, kann ich auch in mein Homemobil.
Aber wie gesagt, was hat das mit Moped zu tun??? aspass aspass
Aber ich habe wenigstens noch einen Anhänger und deshalb bin ich in der Anhänger Ecke nicht verkehrt. mit Augen rollen mit Augen rollen zwinkern



Statt immer nur auf die Rechtschreibfehler zu achten, sollten EINIGE mal lernen, den Inhalt zu verstehen!!!!
#7  12.11.12, 13:51:08

Beitragssammler



hallo

die gibt es auch mit 1m breite.
hab vor 2 jahren einen an ner harley auf der wasserkuppe beim treffen gesehen .
vielleicht war's aber auch ein kompletter eigenbau ,sah aber sehr professionel aus

tschau
juxer


#8  12.11.12, 15:28:08

keysch

(Mitglied mit Biete)


Falls jemand seinen Anhänger selber bauen will:
http://www.goldbrand.info/


Statt immer nur auf die Rechtschreibfehler zu achten, sollten EINIGE mal lernen, den Inhalt zu verstehen!!!!
#9  12.11.12, 15:53:30

Beitragssammler



#10  12.11.12, 16:08:30

Beitragssammler



#11  12.11.12, 16:29:56

Beitragssammler



Dieser verdammte 1 m geht mir auf,n Sack.. ebenso die 60 kmh...

Man könnte sooooooooooooo schöne Anhänger haben . Aber neeeeeee....

#12  12.11.12, 17:34:36

st1100

(Mitglied mit Biete)


Themenstarter

Hallo Männer freuen

Zitat:
Dieser verdammte 1 m geht mir auf,n Sack.. ebenso die 60 kmh...


Breiter als ein Meter geht natürlich schon - nur der Hänger darf nicht breiter sein.
Die Amis bauen die Teardrops mit breiten Achsen, was ja auch Sinn macht, wenn man es darf.

Meine Idee ist eher, einen leichten Plattformhänger als Basis zu bauen.
Ein Meter breit, 2 Meter lang und darauf bei Bedarf "ein Gepäckstück" in Tropfenform zu schnallen.
Eine Wohnkiste - für die Solotour einen Meter breit und wenn sich das bewährt, kann die nächste Kiste ja links und rechts 20 cm überstehen zunge raus

Ich darf ja auch einen 2,45 Meter breiten Hobie Cat 16 auf nen 1,80 breiten Trailer schnallen.

Fantasie und Mut zur (Gesetzes-)Lücke lachen

Wenn der Hänger ein eigenes Kennzeichen hat, kann ich ihn ja fürs Auto auf 100 km/h zulassen.
Dann sieht die real gefahrene Geschwindigkeit ein bisserl legaler aus.

Der Blaue Quicksilver Lazy Bum von Freeman ist ja ein Traum - Dankeschön

Tommy


Tommy
#13  12.11.12, 23:57:52

st1100

(Mitglied mit Biete)


Themenstarter

§ 22 Ladung
(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
(2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3 m sein. Sind sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.
(3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen.
(4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,5 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens

1. eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,
2. ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
3. einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.

Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Abs. 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.
(5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlußleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,5 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht hinausragen.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__22.html


Tommy
#14  13.11.12, 00:22:40

Beitragssammler



Keine Lücke da!

3. bei Anhängern hinter Krafträdern 1.00m


(8) Auf die in den Absätzen 1 bis 4 genannten Maße dürfen keine Toleranzen gewährt werden.

(9) Abweichend von den Absätzen 1 bis 8 dürfen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 folgende Maße nicht überschreiten:
1. Breite:
a) bei Krafträdern sowie dreirädrigen und vierrädrigen Kraftfahrzeugen 2,00 m,
b) bei zweirädrigen Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor jedoch 1,00 m,
2. Höhe 2,50 m,
3. Länge 4,00 m


http://www.stvzo.de/stvzo/b3.htm


Das ist die Position 3: 3. bei Anhängern hinter damit ist alles gesagt, 1 bis 4 genannten Maße dürfen keine Toleranzen gewährt werden.

Krafträdern 1.00m

Das bedeutet Fahrzeug, einschließlich Ladung 1.00Meter

Den Link für den kompletten Text habe ich beigefügt und wenn das möglich sein könnte, dann hätte ich das schon machen lassen.

Für meinen MC Camp aufzustellen brauche ich 15min und dann ist der 3m breit.


#15  13.11.12, 01:53:04

Beitragssammler



§ 22 Ladung

Das ist in Ordnung, greift aber nicht bei Kradanhängern, da gibt es keine Toleranz.

Was das beseutet ist selbsterklärend.

Ich finde das auch nicht besonders aber was will man machen?

Ob dein AH nun 1 Meter oder 2 Meter breit wird muss jeder für sich selbst entscheiden.

Nur das für über 1 Meter jede Rechtsgrundlage fehlt, weil es gibt keinerlei Toleranz, das betrifft natürlich auch die Ladung.

Für viele Fahrzeuge wird eine Toleranz für Ladung eigeräumt, für AH hinter Krafträdern nicht.

Wer also in Fakt breiter als 1 Meter unterwegs ist, egal warum (Ladung oder sonstiges) verstößt gegen die STVZO.

Das bedeutet in Fakt Bußgeld, Punkte, abhängen und verbot der Weiterfahrt mit AH, oder abladen.

Das bei einem Verkehrsunfall kein Versicherungsschutz besteht ist auch klar und das kann teuer werden.

Wer auf Grund der Kenntnis über die Rechtslage, das Risiko eingehen will, wünsche ich allzeit gute Fahrt.


#16  13.11.12, 02:44:42

st1100

(Mitglied mit Biete)


Themenstarter

Das mit den Toleranzen bezieht sich nur auf die Maße der Fahrzeuge einschliesslich der unter (5) genannten Einrichtungen.
Ladung darf 40 cm seitlich überstehen ohne Kennzeichnung.
Mit Kennzeichnung wäre sogar mehr möglich.
Ich verlass mich da auf den oben zitierten § 22 des Bundesministeriums der Justiz.

Tommy


Tommy
#17  13.11.12, 16:32:00

keysch

(Mitglied mit Biete)


lachen lachen lachen lachen
Sorry das ich lachen muß.
Aber macht Ihr mal, bei der nächsten Polizeikontrolle wird man euch schon aufklären was man darf und was nicht. alles wird gut
Das Thema "Anhänger am Motorrad" ist hier aber auch schon so oft durchgekaut worden.

Seht dazu weiter unten unter:
Ähnliche Themen


Statt immer nur auf die Rechtschreibfehler zu achten, sollten EINIGE mal lernen, den Inhalt zu verstehen!!!!
#18  13.11.12, 17:17:05

Beitragssammler



§ 32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen.

3) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger und aller im Betrieb mitgeführter Ausrüstungsteile (§ 42 Abs. 3) darf die höchstzulässige Länge über alles folgende Maße nicht überschreiten:
1. bei Kraftfahrzeugen und Anhängern – ausgenommen Kraftomnibusse und Sattelanhänger – 12,00 m,
2. Mein Moped ist ein Kraftfahrzeug

Und dann noch Tommy, alle Anhänger, aller Hersteller sind länger als 1,37 Meter und hinter Krafträdern zugelassen. Für meinen MC Camp, habe ich eine Betriebserlaubnis und eine Zulassung? Tüv und alles, aber 12 Meter werden es wohl nicht werden.

Durch die Aussage im § 32 greift der § 22 nicht für AH hinter Krafträdern.

Wer den Beck versteht ist klar im Vorteil.

Ich fahre auf jeden Fall im Rahmen des Gesetzes durch die Gegend (Zulassungstechnisch) und brauche nicht zu zittern wenn die Grünen auftauchen. Alles mit Tüv und eingetragen und im Rahmen der STVZO.

Meine Quellen: Tüv, Dekra, Straßenverkehrsamt und der Fahrlehrerfachverband, die wissen mehr als die Grünen.

Zum Schluss möchte ich noch sagen, jeder soll machen was Er will, ob Er das laut STVZO darf ist eine andere Sache.

Aber ich verstehe auch nur das was ich will, bis einer mit einer schwarzen Robe kommt und mich eines besseren belehrt. Die Belehrungen sind die teuersten.

Ich wünsche noch viel Spaß beim kreativen Ausleben.




#19  13.11.12, 19:33:27

st1100

(Mitglied mit Biete)


Themenstarter

Sorry, dass ich hier nen Glaubenskrieg losgetreten hab. War nicht meine Absicht.

Die Strassenverkehrszulassungsordnung(STVZO) §32 sagt über Ladung überhaupt nichts.
Die Ladung kannst Du ja nicht zulassen, nur das Fahrzeug selbst.


Ich mach dann mal mein Ding und hab den § 22 aus der Strassenverkehrsordnung(STVO) für die Grünen dabei.

Vielleicht war das hier ja nur ein Missverständnis !

Gute Nacht !


Tommy
#20  14.11.12, 01:42:57
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